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Verstößt kostenpflichtige Schülerbeförderung gegen das Recht auf Bildung?

https://www.omnibusrevue.de/nachrichten/management/schuelerbefoerderung-klage-im-kreis-tuebinger-unzulaessig-3517313

Eine Familie hatte deswegen geklagt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte meint, dass die Kosten für die Schülerbeförderung nicht gegen das Recht auf Bildung verstößt.

Was meint ihr?

Meine Meinung:

Auch wenn die Kinder mit dem Rad zur Schule fahren entstehen Fahrtkosten, auch wenn man die nicht so direkt mitbekommt, weil sie sehr unregelmäßig sind. Warum soll man also den Radverkehr kanibalisieren durch Gratis-ÖPNV?

Außerdem bedeutet das Recht auf Bildung IMHO nicht, dass man z. B. genau auf die einzige (z. B. Grund-)Schule in der Stadt können muss, die ein spezielles Profil haben, weil das für spätere Schulen bzw. das spätere Berufleben kaum einen Unterschied macht.

Z. B. bei beruflichen Gymnasien ist das IMHO was anderes, dort sollte es ab einer gewissen Distanz zur nächstgelegenden Schule des jeweilen Typs Unterstützung geben.

In meinem Fall (TG, gibt's in meiner Stadt nicht, fast 20km mit dem Auto, wenn man nicht über die Dörfer gurken will, sondern schneller ankommen will) war das damals so, dass meine Eltern den Preis der billigsten Schülermonatskarte des Verkehrsverbunds zahlen mussten und IIRC der Kreis die restl. Tarifzonen die nötig waren bezahlt hat. Ein furchtbar umständliches Verfahren. Ich konnte die Bescheinigung auch nur bei ganz bestimmten Verkaufsstellen einlösen, also nicht beim Busfahrer. Gab auch kein Abi. War immer extrem kompliziert.

Und der ÖPNV ist heute auf der Route sogar noch beschissener als früher.

Wenn ich heute in dieser Situation wäre (also zu wenig Geld um einen (E-)Roller mit 45km/h zu kaufen/unterhalten): Ich glaube ich würde mir ein günstigeres Pedelec statt einem normalen Rad zulegen. Also E-Tretunterstützung bis 25km/h und keine Führerschein-/Versicherungs-/Helmpflicht. Damit wäre ich wenn ich die optimale Route fahre kaum langsamer auf den Bus _und_ spare mir zudem die Wartezeit auf den Bus (insb. bei Strek ;-)) bzw. am Ziel wenn's mal wieder zeitl. nicht so passt, was bei mir extrem häufig vorkam.

Zudem war der ÖPNV für unsere Anforderungen dort innerhalb der Stadt komplett unbrauchbar, wenn wir zwischen Standorten wechseln mussten. Da hätte das Rad auch einen Vorteil.

notting

Nein, verstößt nicht gegen das Recht auf Bildung. 100%
Verstößt in manchen Fällen gegen das Recht auf Bildung. 0%
Verstößt gegen das Recht auf Bildung. 0%
Andere Meinung. 0%

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