Darf das jobcenter eine Kopie von dem neuen hauptmietervertrag verlangen??

2 Antworten

Du sprichst vom "neuen Hauptmietvertrag" daher müsste es einen alten geben. Wer waren da die Parteien und wer sind im neuen die Parteien? Hat das JC deinen Umzug genehmigt?

Dem Jobcenter stehen nur Informationen aus deinem NEUEN Mietvertrag mit deinem NEUEN Vermieter zu. Sind die Angaben nicht konform mit den Sozialgesetzen, dann übernimmt das JC nicht die KdU.


Melie49 
Fragesteller
 09.05.2024, 21:01

Ich ziehe in eine neue wg.

Deshalb habe ich dann in Zukunft einen neuen hauptmieter. Und das jobcenter hat mir schriftlich mitgeteilt, daß sie den hauptmietervertrag als Kopie möchten. Die alte wg wurde von allen Bewohnern gekündigt.

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Gerhart  10.05.2024, 06:19
@Melie49

Verstehe. Die alte WG war eine Mieterpartei, bestehend aus mehreren Mietern. Die diese Mieterpartei konnte nur gemeinsam kündigen, weil nur ein Mietvertrag bestand.

In der neuen Wohnung hat ein Hauptmieter den Wohnungsmietverrag abgeschlossen und ist somit Vermieter der anderen UNTERMIETER, von denen du einer bist. Das JC nimmt an, dass auch hier ein Mietvertrag besteht wie zuvor.

Diesen Unterschied musst du darstellen. Das JC hat nur Anspruch auf eine Kopie deines Untermietvertrages, wobei die Gesamtmiete deines UVM zu splitten ist in Monatsmiete, Betriebskosten ohne Heiz/WW-Kosten und Heiz/WW-Kosten. Die Kosten des Stromverbrauches müssen abgezogen werden.

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Melie49 
Fragesteller
 10.05.2024, 09:52
@Gerhart

Richtig und genau das steht ja auch alles schon im Untermietvertrag von mir. Deshalb wundert mich es ja auch, daß sie plötzlich eine Kopie des hauptmietvertrags haben wollen.

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Ja, "wünschen" darf das Jobcenter die Kopie vom Mietvertrag des Hauptmieters.

Mehr aber auch nicht.

Denn einen Anspruch auf eine solche Kopie hat das Jobcenter NICHT.

Es hat lediglich Anspruch auf eine Kopie deines Mietvertrages mit dem Hauptmieter, nicht aber Anspruch auf Kopie des Vertrages vom Hauptmieter mit dessen Vermieter.

Grund:

Der Hauptmieter hat mit dem Jobcenter nichts zu tun.

Er darf zu Recht das Begehren des Jobcenters ablehnen.

Gründe des Datenschutzes sprechen dagegen.

Weiterhin hat die Höhe der Miete, die der Hauptmieter seinerseits an den Vermieter bezahlt keinen Einfluss auf die Dir zustehenden Leistungen vom Jobcenter, sofern Deine Monatsmiete den üblichen Rahmen nicht übersteigt.

Fazit :

Weigert sich der Hauptmieter, für das Jobcenter eine Kopie seines Hauptmietvertrages auszuhändigen, darf dies nicht dein Nachteil sein.

Egal, wie sehr das Jobcenter protestieren wird.

Wird dir aufgrund dessen die Leistung verweigert, dann fristgerecht Widerspruch mit obiger Begründung einlegen !