Darf der Lehrer direkt am ersten Schultag die Mathearbeit nachschreiben ohne Ankündigung?
Ich war die letzte schulwoche wegen einer Mandeloperation nicht in der Schule und am Dienstag haben wir eine Mathearbeit geschrieben, die ich ja dann halt verSäumt hatte. Muss der Lehree jetzte einen Nachschreibtermin ausmachen oder darf er mich direkt am ersten Schultag nach den Ferien nachschreiben lassen?
8 Antworten
Und wie er das darf. Du musst immer damit rechnen, die Arbeit direkt an dem Tag, an dem du die Schule wieder besuchst, nachschreiben zu müssen. Die wenigstens Lehrer handeln vorher mit den Schülern ein Datum aus.
Du hättest dich ja auch auf die letzte eigentlich schon vorbereiten müssen. Daher brauchst du nun nicht noch extra Zeit zum Lernen, das würde dir einen Vorteil gegenüber denen verschaffen, die am regulären termin geschrieben haben.
Eigentlich müsste er nen Termin mit dir ausmachen. Kannst ja auch mit ihm reden, dann lassen sie echt das sehr strenge. Ich glaube nicht, das er dich dazu zwingt. Du musst ja auch erst den Stoff nachholen.
Warum sollte er das nicht dürfen? Oder sollen jetzt schon mit den Schülern Termine ausgemacht werden, wann es ihnen am besten paßt? Der Lehrer darf davon ausgehen, daß du aufgepaßt hast und den Stoff beherrschst!
1. Schultag ist ein ganz normaler Schultag wenn du nicht eingeschult wirst. Beim nachschreiben ist dass das gleiche.
Er darf sie dir sofort am ersten Schultag geben, da er ja davon ausgehen kann, dass du zu Dienstag gelernt hast und auch nicht wieder alles sofort vergisst. Die meisten Lehrer sind dennoch so nett und machen einen Termin mit dir aus.
Lg
Das hab ich ehrlich geasagt noch nie erlebt. Einen Termin mit einem Schüler. So nett sind unsere Lehrer hier nicht.
Ja, das darf er. Oder meinst Du er müsste erst mit Dir sprechen und den Schreibtermin mit Dir verhandeln, das Für und Wider abwägen um dann einvernehmlich zu einem allseits passenden Datum die Arbeit anzusetzen? Das glaubst Du doch wohl nicht?!
Wenn Schüler ein bißchen mehr nachdenken würden, kämen sie drauf, in was sich Lehrer alles strafbar machen! Das reicht von Nötigung (gegen den Willen des Schülers diesen zu etwas zwingen, z. B. Hausaufgaben geben), über Erpressung (entweder der Schüler tut was verlangt wird oder er bleibt sitzen) bishin zu Freiheitsberaubung (wenn der Schüler als "Nachsitzer" nicht aus dem Gebäude darf)
Man kann sich aber auch anstellen. Sie machen sich nicht strafbar, denn das ist abgesichert. Versuch doch mal gegen eine Schule bzw die LEhrer im Allgemeinen zu klagen. Viel Spaß.
Ich habe auch nicht dagegen geklagt, ich habe mich einfach komplett verweigert! Ich ignorierte den Unterricht, lehnte Hausaufgaben ab und wenn der Lehrer wollte, daß ich hierbleibe, bin ich einfach gegangen. Was hätte er dagegen machen sollen? Mich festhalten?
Klar kann ein Kind nicht diese Klagen führen, aber als Vater kann ich es!
Schulpflicht besteht aber noch bis zu einem gewissen Alter. Sofern du als Vater nicht die Strafe zahlen willst, solltest du dein Kind in die Schule schicken. Und wenn es dir nicht passt, wander aus in ein Land, wo Schule zu den Privilegien gehört, da muss dein Kind nicht hin!
Ich weigere mich ja auch nicht, ein Kind in die Schule zu schicken. Aber es muß dort eben nur seine 5 Stunden absitzen. Wenn es von 8 Uhr bis 13 Uhr dort war, ist das Tagespensum erfüllt. SCHULPFLICHT ERFÜLLT!
Dazu gehören aber NICHT Hausaufgaben (als Vater nehme ich mir auch keine Büroarbeiten mit nach Hause, wenn mein Chef mich dafür nicht bezahlt!) und kein Nachsitzen. Denn das ist Willkür und Freiheitsberaubung und außerdem ein Verstoß gegen das Grundgesetz, nach dem alle gleich zu behandeln sind (alle Kinder haben frei, eins wird gefangengehalten)!
weil am ersten Schultag nach den Ferien keine Arbeiten geschrieben werden dürfen, ich aber net weiß, ob das auch für nachschreiben gilt