DHL Gehalt , nicht drauf!?

5 Antworten

Erstmal abwarten bis zum nächsten Werktag, also Montag. Wenn du Pech hast, kann es sein, dass du erst vier Wochen arbeiten mußt, bevor du überhaupt das erste Gehalt bekommst. Hättest du am 15.05 angefangen wäre das kein Problem. Möglicherweise kommt das nun erst am 15.07. Frage dann eben am Montag, wenn sich nichts tut, bei der Personalabteilung nach.


mcmcmc111 
Fragesteller
 15.06.2018, 19:31

Aber dann muss ich 45 Tage bezahlt kriegen plus über Stunden ?

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Klaraaha  15.06.2018, 19:34
@mcmcmc111

Wahrscheinlich kommen dann zwei Abrechnungen, weil es zwei Monate betrifft. Aber frag dann lieber bei der Personalabteilung nach, wenn sich am Montag nichts tut. Das kann hier ja keiner genau wissen.

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Praxis-Beispiel Lohnsteuerermittlung für Teillohnzahlungszeiträume

Der Arbeitgeber stellt einen Mitarbeiter zum 15.9. ein und zahlt den anteiligen Monatslohn zum nächst folgenden Fälligkeitstermin aus. Üblicher Lohnzahlungszeitraum ist der Kalendermonat.

Ergebnis: Durch den Teillohnzahlungszeitraum (16/30) ist für die Lohnsteuerermittlung nicht die Lohnsteuer-Monatstabelle anzuwenden, sondern die Tagestabelle. Der (anteilig) gezahlte Monatslohn ist durch 16 zu teilen; auf den sich so ergebenden Teilbetrag ist die Lohnsteuer nach der Lohnsteuer-Tagestabelle zu ermitteln und danach mit 16 zu vervielfachen. Dies ergibt die einzubehaltende Lohnsteuer.

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/teillohnzahlungszeitraum-berechnung-der-lohnsteuer-lohnsteuer_idesk_PI10413_HI1565733.html


mcmcmc111 
Fragesteller
 15.06.2018, 19:36

Was soll das heißen

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OlafausNRW  15.06.2018, 19:38

Und was hat das jetzt mit der Frage nach der Lohnzahlung zu tun ? richtig NIX !

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mcmcmc111 
Fragesteller
 15.06.2018, 19:40

Ich würde aber am 30. eingestellt

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Was ist denn im Arbeitsvertrag bezüglich der Gehaltszahlung vermerkt?


mcmcmc111 
Fragesteller
 15.06.2018, 19:23

mein Gehalt wird zum 15. des Monats vergütet

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AlterHaudegen75  15.06.2018, 21:35
@mcmcmc111

Ok verstehe. Dann wird es ganz bestimmt so sein, dass dein Lohn/ Gehalt vom 30.05 bis zum 15.06, in den Abrechnungszeitraum 15.06 bis 15.07 fällt. Heißt also das die 14 Tage Rückwirkend mit dem 1. kompletten Monatslohn mit abgerechnet wird.

Das läuft bei einigen Firmen ganz automatisch. Wenn du mit dem Geld gerechnet hast, dann hättest du vorab sagen müssen, dass du auf die Vergütung der ersten 14 Tage angewiesen bist. Wenn sich das genau so verhält, dann ist die Nummer leider durch.

Was du tun könntest wäre am Montag mit deinem direkten Vorgesetzten oder Chef / Chefin, wie auch immer das bei euch ist, über die Gehaltssache zu reden. Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit dir einen Vorschuss auf die kommende Vergütung zu gewähren. Das nennt sich dann leider Vorschuss unabhängig davon ob du dieses Geld schon in den ersten 15 Tagen 'Verdient' hast oder nicht.

Eine andere Idee wäre das wenn du vor der Arbeitsaufnahme im Leistungsbezug gewesen bist, dort noch einmal Vorstellig zu werden. Irgendwie musst du deinen Lebensunterhalt ja bestreiten können. Und vielleicht gibt es dann von denen die Möglichkeit der Hilfe.

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Hallo,

so dann überleg doch mal, wie lange du bis jetzt im Mai gearbeitet hast :-)

Na ??

Richtig 1 Tag und der wird erst im Monat JUNI mit abgerechnet.

Dein erster Lohnzahlungstag ist der 15.Juli 2018 , vorher gibt es nichst.


mcmcmc111 
Fragesteller
 15.06.2018, 19:41

Ich habe vom 30.05 bis heute gearbeitet

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OlafausNRW  15.06.2018, 19:45
@mcmcmc111

Nun, was habe ich gerade geschrieben ?

Du hast EINEN Tag im Mai gearbeitetund daher wird dieser Tag zusammen mit der Arbeistleistung im JUNO (also diesem Monat) am 15.JUli ausbezahlt.

Du kannst natürlich auch zu deinem Chef gehen und die Auszahlung des EINEN Tages verlangen :-)

Viel Spaß dann mit 5 € ..............

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Sicher, dass man es nicht erst am Monatsletzten Tag erhält?


mcmcmc111 
Fragesteller
 15.06.2018, 19:24

im Vertrag steht zum 15.

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