Gebrauchtes Handy an Bastler verkauft und Käufer will mich anzeigen!?
Hallo,
Ich habe ein defektes iPhone gekauft und habe es nun weiter als Defekt für Bastler verkauft . Der Verkäufer hat damals das Display gewechselt und mir nicht mitgeteilt . Der neue Käufer meckert nun rum weil das Display mal getauscht wurde und er das nun nicht im AppStore kostenlos tauschen kann . Ich jedoch wusste es nicht und habe das Gerät ja auch ausdrücklich als defekt verkauft . Jetzt droht er mir mit einer Anzeige usw
16 Antworten
Du hast es als Defekt verkauft, das kann vieles sein. Ich würde mich entspannt zurücklehnen.
Druck dir vorsorglich alle Unterlagen zu diesem Handel aus, dann kannst du der Drohung gelassen entgegen sehen.
Defekt für Bastler - heißt für mich, das teil ist Kaput und man könnte es vielleicht noch als Ersatzteilspender gebrauchen.
Wenn der Käufer die Absicht hatte das Teil einzutauschen, dann hätte er vorher einfach direkt nachfragen sollen welcher Defekt vorliegt und ob da selber schon mal was repariert wurde...
so wie einige hier schon sagten, einfach zurücklehnen und warten auf das was kommt.
Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,2.nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441den Kaufpreis mindern und3.nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
Ich würde vermuten, dass vom Vertrag zurückgetreten werden darf, da es ein versteckter Mangel ist, sicher bin ich mir nicht.
In diesem Falle nicht zutreffend da als defekt und Bastlerware verkauft. Außerdem wusste er ja nicht dass das Display mal getauscht wurde (was auch keinen Mangel an der Sache darstellt)
Ich würde einer etwaigen Strafanzeige gelassen entgegen sehen, denn eine Straftat vermag ich hier nicht zu erkennen. Da wollte wohl eher jemanden nach dem Kauf den Hersteller übervorteilen.