Grundsicherung und Partnerschaft?

3 Antworten

Wenn es einen gemeinsamen Haushalt gibt und somit eine Partnerschaft eingegangen wurde, sind die Partner*innen einander zum Unterhalt verpflichtet, da sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Der Person, die die Grundsicherung wegen Erwerbsminderung bekommt, werden die Leistungen gekürzt, weil der Partner/die Partnerin das Leben bezahlen kann.

Dennoch haben auch Menschen mit Behinderungen Chancen auf eine Partnerschaft, denn wenn sie ehrlich gemeint ist, dann wird das Geld kein großes Problem darstellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Heilerziehungspflegerin/ Ally der Behindertencommunity

In einer Partnerschaft wird die Grundsicherung mit angerechnet, vor allem dann wenn der Partner genügend verdient oder vermögend ist. Das führt meistens zum Verlust der Grundsicherung.
Bei Verheirateten kommt es dann durch das Ehegattensplitting wieder zu einem Ausgleich.

LA

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es wird angerechnet und alles was den gemeinsamen Bedarf überschreitet gestrichen.

Eine ehrlich gemeinte Partnerschaft sollte wohl am Geld nicht scheitern, deshalb haben auch Empfänger von Grundsicherung durchaus Chancen.