Jugendamt informieren oder nicht?
bin von meinem Ex Freund seit ca. 1 Jahr getrennt.
mein Ex wohnt noch bei seinen Eltern mit seinen 4 Geschwistern.
ich war ein paar mal in der Wohnung und es war furchtbar.
es wohnt 1 Kind dort das 3 oder 4 Jahre alt ist und ein 15 jähriges Kind.
Der Vater raucht neben dem Bett des Kindes Seine China-Mafia-Zigaretten
er sitzt den ganzen Abend vor dem PC und raucht. Im Raum ist das Kind mit
die Wohnung sieht aus wie ein saustall.
man kann kaum auf den Boden treten.
alles zugemüllt mit dreckigen Klamotten und Müll und irgendwelchen scheiß.
alles total verdreckt.
nicht mal Handseife haben die im Badezimmer und auch keine Lappen vorhanden um den Tisch mal abzuwischen.
in der Küche stehen viele Kochtöpfe wo das Essen schon verschimmelt drin ist.
die Mutter Arbeit in einem Minijob also 8 Stunden die Woche.
liegt aber den ganzen Tag nur im Bett.
soll ich das Jugendamt informieren oder nicht ?
habe Angst das mein Ex dann denkt es kommt von mir
6 Antworten
Da muss man sich dann eben fragen, ob es einem jetzt um einen selbst geht oder um das Kindeswohl dort. Also: Lieber in die Hose machen, obwohl man ja auch anonym melden kann und weiterhin mit dem Wissen, dass es den Kindern dort schlecht geht leben oder handeln?
Die Auflistung ein Ex 😂
Wenn Du um das Kindeswohl besorgt bist, dann gilt dieses hier nicht als eine Information an das zuständige Jugendamt.
habe Angst das mein Ex dann denkt es kommt von mir
Bei einer Meldung wäre dem doch auch so.
Frage: Was ist Dir das Wohl des Kindes Wert?
warum hast du das nicht schon vor einem Jahr gemeldet?
GEht es dir wirklich um das Kind oder um Rache an deinem Ex.
Ja, du kannst das JA informieren, nach §8a. Das kannst du übrigens auch anonym machen.
Als Du noch nicht die Ex warst, hat Dich das scheinbar nicht gestört. Denn da hast Du ja auch nichts unternommen.
Jetzt bist Du die Ex und Dir scheint es ums Nachtreten zu gehen.
Schlechter Stil!
Ja, solltest du.
Wenn du das nicht willst erfährt auch keiner woher die Information kommt, du wirst nicht die einzige sein der was aufgefallen ist.
Was dein ex dann denkt kann dir doch egal sein, wenn er dich fragt leugnest du es und gut ist.
nein, das Jugendamt hat Schweigepflicht und darf den Namen des Melders nicht preisgeben. Aber nach einem Jahr kann es ihr sowieso egal sein. Der Ex soll halt denken, was er will.