Muss das Jobcenter den Kündigungsgrund von der vorherigen Arbeit kennen oder ist die Angabe nur optional?
Moin, angenommen man wird immer von seinen Arbeitsstellen gekündigt, sodass man immer ins Bürgergeldsystem "reinrutscht". Muss dann das Jobcenter erfahren, was der Grund war oder kann ich hierbei einfach sagen, dass mir die Unannehmlichkeiten zu privat sind?
3 Antworten
Ich bin kein Fachmann, aber ich denke, daß die den Grund wissen wollen. Wenn die Kündigung selbstverschuldet wäre, gäbe es ja eine Sperre oder Sanktion, jedenfalls eine Kürzung.
Wenn Der Grund für Die Kündigung zB Eigenes Fehlverhalten am Arbeitsplatz ist, dann ist Das Jobcenter bzw Die dazugehörige Jobvermitllung darüber zu informieren, um ggf Sanktionen oder neue Berufsbildende Maßnamen einzuleiten.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Hartz IV, Rechtslage & Gesetze, Recht
Kündigungsgründe sind leider relevant.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.