Nach Neuerteilung Führerschein Probezeit wie lange?

3 Antworten

§2a Abs 1 StVG:

Die Probezeit endet vorzeitig, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird oder der Inhaber auf sie verzichtet. In diesem Fall beginnt mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit.

Nach 1,5 Monaten wurde die Probezeit verlängert und vier Monate später die Fahrerlaubnis entzogen, von der vierjährigen Probezeit ist also nur knapp ein halbes Jahr vergangen. Mit Neuerteilung der FE hat eine neue Probezeit begonnen, Dauer dreieinhalb Jahre.

Innerhalb der neuen Probezeit wurde nun eine erneute schwerwiegende Zuwiderhandlung begonnen. Die regulären Probezeitmaßnahmen sind nicht mehr anzuwenden, es folgt jetzt direkt die MPU-Anordnung.

§2a Abs 5 StVG:

Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

Fahrverbot! Er ist ganz offensichtlich ungeeignet zum Führen von Kfz und hat aus der Vergangenheit nichts gelernt.

Sollte nochmal so ein Verstoß innerhalb des nächsten Jahres kommen drohen 4 Wochen oder mehr Fahrverbot.

Dann kommt die Fahrerlaubnisbehörde wahrscheinlich zu dem Schluss, dass dein Freund unbelehrbar, zum Führen eines Kfz ungeeignet und die Fahrerlaubnis ist wieder weg.

SissileinRO 
Fragesteller
 05.05.2024, 07:39

Ja und das kann ich auch sehr gut nachvollziehen, er hat sich nach der Neuerteilung nichts mehr zu Schulden kommen lassen außer jetzt dieser Verstoß.

0