Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel exakt berechnen?
Hallo,
ich habe am 31.03.2020 mein Arbeitsverhältnis beendet und am 01.05.2020 ein neues Arbeitsverhältnis bei einem neuen Arbeitgeber angefangen.
Bei der alten Firma und bei der neuen stehen mir jeweils 30 Tage Urlaub/Jahr zu.
In der alten Firma hatte ich eine 5 - Tage Woche, in der neuen Firma eine 6 - Tage Woche, wobei ich nur 5 Tage arbeite. Die täglich Wochenarbeitszeit betrug in der alten Firma 40h/w und in der neuen Firma 37,5h/w.
Ich habe eine Urlaubsbescheinigung erhalten und darin steht, das ich 7,5 Tage Urlaub genommen habe und mir ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen zusteht.
Und nun zur Frage, wie viel Urlaub steht mir in der neuen Firma zu?
Die neue Firma hat einfach gerechnet, das ich im Mai angefangen hab, also 18 Tage.
3 Antworten
Bei 30 Tagen Urlaub im Jahr macht das 2,5 Tage im Monat aus.
Wenn du also am 01.05. angefangen hast, sollten dir 20 Tage zustehen.
Es kann allerdings sein, dass die diese 2,5 Tage immer nur für komplette Monate gewähren.
Da der 01.05. ein Feiertag war und du vermutlich erst am 04.05. deinen ersten Arbeitstag hattest (?), ist es möglich, dass sie den Mai nicht als kompletten Monat zählen.
Vielen Dank. Nagut, ich bin davon ausgegangen, das es wie auf "welt.de" funktionieren wird:
Alte Firma: Urlaubsanspruch 7,5 Tage
Neue Firma: Urlaubsanspruch 16,67 Tage
Quelle:
https://urlaubsrechner.lohn-ag.de/index.html
Warum das auf 18 Tage aufgerundet wurde, erschließt sich mir nicht. Vielleicht rechnet dei Seite auch nicht richtig.
Normalerweise verrechnen die Firmen das nicht. Du hast in Firma A wenn du von Januar bis April gearbeitet hast also 4 Monate Urlaubsanspruch. Dein vertraglicher Anspruch durch 12 (für das Jahr) x 4 (für die Monate die du hattest). Und genauso wird es dann in deinem neuen Job neu berechnet. Ob du jetzt bei deinem alten Arbeitgeber einen oder alle Urlaubstage genommen hast ist eine Sache die den neuen Arbeitgeber nicht interessiert.
Für deinen alten Arbeitgeber hattest du bei 30 Tagen Anrecht auf 10 Tage, bei deinem neuen auf 20.
Ob du jetzt bei deinem alten Arbeitgeber einen oder alle Urlaubstage genommen hast ist eine Sache die den neuen Arbeitgeber nicht interessiert.
Das ist schlicht und einfach falsch!
Der Urlaubsanspruch beim neuen Arbeitgeber mindert sich um die Urlaubstage, die der Arbeitnehmer beim alten Arbeitgeber genommen hat!
Darum - zur Vermeidung von Doppelansprüchen - muss der alten Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Urlaubsbescheinigung für den neuen Arbeitgeber ausstellen nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 6 "Ausschluss von Doppelansprüchen" (insbesondere Abs. 2).