Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel exakt berechnen?

3 Antworten

Bei 30 Tagen Urlaub im Jahr macht das 2,5 Tage im Monat aus.

Wenn du also am 01.05. angefangen hast, sollten dir 20 Tage zustehen.

Es kann allerdings sein, dass die diese 2,5 Tage immer nur für komplette Monate gewähren.

Da der 01.05. ein Feiertag war und du vermutlich erst am 04.05. deinen ersten Arbeitstag hattest (?), ist es möglich, dass sie den Mai nicht als kompletten Monat zählen.


Normalerweise verrechnen die Firmen das nicht. Du hast in Firma A wenn du von Januar bis April gearbeitet hast also 4 Monate Urlaubsanspruch. Dein vertraglicher Anspruch durch 12 (für das Jahr) x 4 (für die Monate die du hattest). Und genauso wird es dann in deinem neuen Job neu berechnet. Ob du jetzt bei deinem alten Arbeitgeber einen oder alle Urlaubstage genommen hast ist eine Sache die den neuen Arbeitgeber nicht interessiert.

Für deinen alten Arbeitgeber hattest du bei 30 Tagen Anrecht auf 10 Tage, bei deinem neuen auf 20.


Familiengerd  25.06.2020, 11:50
Ob du jetzt bei deinem alten Arbeitgeber einen oder alle Urlaubstage genommen hast ist eine Sache die den neuen Arbeitgeber nicht interessiert.

Das ist schlicht und einfach falsch!

Der Urlaubsanspruch beim neuen Arbeitgeber mindert sich um die Urlaubstage, die der Arbeitnehmer beim alten Arbeitgeber genommen hat!

Darum - zur Vermeidung von Doppelansprüchen - muss der alten Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Urlaubsbescheinigung für den neuen Arbeitgeber ausstellen nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 6 "Ausschluss von Doppelansprüchen" (insbesondere Abs. 2).

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