Urlaubsanspruch und Feiertage als Werkstudent bei 20 Stunden Woche?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Selbstverständlich hast Du Urlaubsanspruch. Das Bundesurlaubsgesetz unterscheidet nicht zwischen Vollzeit- Teilzeit- oder Minijob. Der Mindesurlaubsanspruch von vier Wochen gilt für alle AN.

Was die Feiertage betrifft: Wenn Du in diesem Semester immer Di, Mi und Fr. arbeitest und an einem dieser Tage ein gesetzlicher Feiertag ist, steht Dir dieser nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz selbstverständlich auch zu. Da ist dann nichts mit Urlaub nehmen, Minusstunden oder Nacharbeit

Um mal alles zusammenzufassen: Die Arbeitsgesetze gelten generell für alle.

Ist das so zulässig?

Nein, ist es nicht.

P.S. Wenn in dem Betrieb durch geltenden Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung mehr Urlaub als die gesetzlich vorgeschriebenen vier Wochen gewährt werden, steht Dir dieser Urlaub selbstverständlich auch zu.


Hexle2  08.02.2014, 21:15

Danke für's Sternchen

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Snowo 
Fragesteller
 08.02.2014, 21:16

Vielen Dank! Ich werde das dann mal richtig stellen!

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Also, du hast ja wahrscheinlich schon nachgeleUni für die Arbeits sausen lässt. Da musst du mal nach der Rechtsprechnung schauen, ein Gesetzt gibt es da glaube ich nicht.

Vielleicht hilft dir folgender Link weiter: http://www.rechtstreff.de/viewtopic.php?t=410


Snowo 
Fragesteller
 07.02.2014, 18:34

Vielen Dank. Sehr hilfreich! Stellt sich mir nur noch die Frage wie es bei Feiertagen aussieht. Da ich ja keine festgelegten Arbeitstage habe, kann der Arbeitgeber dann von mir verlangen wenn z.b. Dienstag ein Feiertag ist und ich da normalerweise 8 Stunden arbeiten würde diese nachzuholen? Wenn er Montag wäre würde ich ja auch die vollen 20 stunden in der Woche arbeiten?

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