Vorverkaufsrecht bei Katzen?
Hallo zusammen,
wir haben uns vor ca. einen Monat eine Maine Coon Kater geholt zu unserer anderen Katze. Wie sich nun rausstellt müssen wir uns von unseren Lieblingen nun trennen da ich eine Katzenhaar-alergie entwickelt habe, für die eine haben wir bereits ein Plätzchen gefunden. Es ginge nun um die Maine Coon, da wir beim Kauf einen Vertag unterschrieben haben das die Vorbesitzerin ein Vorverkaufsrecht bei dem Kater hat. (Ist ja alles kein problem) Beim Kauf haben wir 600€ bezahlt für das Kerlchen wäre es realistisch dies bei der Verkäuferin wieder zu bekommen? Oder habe ich da auch irgendwelche rechte oder muss ich nun meine Katze auufgrund dessen hin ihr wieder kostenlos zurückgeben??
1 Antwort
Vorkaufsrecht bedeutet, du musst der Verkäuferin die Katze anbieten - und zwar zu dem Preis den jemand anderes bereit wäre zu zahlen. Dann kann die Verkäuferin zu genau dem Preis einschlagen oder eben nicht.
Was steht denn konkret im Vertrag? Steht da ein Vorkaufsrecht oder das sie die Katze kostenlos zurückhaben will? Kostenlose Rückgabe ist normalerweise nicht rechtskräftig.
Vorkaufsrecht bedeutet nicht, das sie den Preis festlegt.
Es ist im Vertrag nur ein Satz den man ankreuzen kann sieht mehr oder weniger nur so aus
(x) Der Verkäufer hat das Vorkaufsrecht
Ein gültig vereinbartes Vorkaufsrecht sagt nur aus, das man das Tier dem Vorbesitzer anbieten muß - und zwar zu dem Preis, den ein realer Interessent bereit wäre zu zahlen. Dann kann der Vorbesitzer zu diesem Preis einschlagen und "vor dem Interessenten kaufen" - deswegen heißt das ja Vorkaufsrecht.
Das Vorkaufsrecht bedeutet nicht, daß du einfach einen (beliebigen) Preis von der Verkäuferin fordern kannst - es muß einen tatsächlichen Interessenten geben der die Katze für den genannten Preis kauft wenn die Verkäuferin nicht kauft.
Okey, danke auf jeden fall schon mal was ist wenn sie meint das sie nichts dafür zahlen muss da ja der vertrag existiert??