Wegen kindesunterhalt auf Bewährung lebt in der Türkei ist aber Deutscher und zahlt nicht was passiert weil vom Jugendamt bekommt er auch keine email mehr?

2 Antworten

Ich weiß es nicht genau, aber die Person, der das Kindesunterhalt zusteht, kann wahrscheinlich den Unterhaltsvorschuss beantragen.
Dann wird das Kindesunterhalt vom Jugendamt bezahlt. Schuldet der Nichtzahler dem Jugendamt diese Summe. Sollte er sich weigern, es zurück zu zahlen, wenn er zahlungsfähig ist, werden die Zinsen erhöht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 6 Jahren Vater. Meine halbe Familie best. aus Pädagogen

AngiedieSchlaue  16.05.2024, 16:30

In dem Fall gibt's keinen Unterhaltsvorschuss, weil die Dame ja verheiratet ist.

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Uwe2890 
Fragesteller
 16.05.2024, 16:39
@AngiedieSchlaue

Und was passiert denn mit ihn? Da muss es doch ein Haftbefehl geben das er direkt abgeschoben wird weil er doch auf Bewährung ist? Er ist ja Deutscher aber halt nur im Ausland

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exyoo  16.05.2024, 16:51
@Uwe2890

Da weiß ich nicht genug Bescheid, ob die Türkei ausliefern würde. Wenn die Deutsche Justiz ihn nicht findet, passiert gar nichts.

Er muss ja nur Nachweisen, dass er zu wenig verdient, bzw. zu wenig verdient hat. Dann muss er gar nichts zahlen.

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Uwe2890 
Fragesteller
 16.05.2024, 16:58
@exyoo

Ok aber meinst du das es deswegen ein internationales Haftbefehl geben kann was ich mir nicht vorstellen kann auch wenn er auf Bewährung ist

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Uwe2890 
Fragesteller
 16.05.2024, 16:37

Er meint das er in der Türkei zu wenig verdient

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Wahrscheinlich erstmal nichts bis er zurück nach Deutschland kommt


Uwe2890 
Fragesteller
 16.05.2024, 16:22

Ok ich habe mal mitbekommen das er nach Südamerika ausreisen möchte bzw Mexiko wird er da keine Probleme haben?

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Uwe2890 
Fragesteller
 16.05.2024, 16:25
@Jana174923

Aber spätestens wenn sein Reisepass abläuft wird er doch zurück abgeschoben wobei ich auch sagen muss die Frau hat schon einen anderen geheiratet und ihr Mann verdient auch genug

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Jana174923  16.05.2024, 16:28
@Uwe2890

Gut möglich. Wie viel der neue Mann verdient ist egal. Am Unterhalt den der Vater fürs Kind zahlen muss ändert das nichts.

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Uwe2890 
Fragesteller
 16.05.2024, 16:34
@Jana174923

Aber es muss doch ein Haftbefehl dann gegen ihn sein oder nicht? Somit würde man ihn ja verhaften wenn er die Türkei mal verlässt da er doch für 3 Jahre auf Bewährung ist?

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Jana174923  16.05.2024, 16:35
@Uwe2890

Falls er einen Haftbefehl kommt wäre das vielleicht so.

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Uwe2890 
Fragesteller
 16.05.2024, 16:40
@Jana174923

Das ist halt die Frage weil das muss ja ein internationales Haftbefehl sein und ob man den wegen Unterhalt bekommt? Denke nicht?

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Uwe2890 
Fragesteller
 16.05.2024, 16:46
@Jana174923

Das ist wirklich verrückt dann kann ihn nichts passieren solange er in Deutschland nicht auftaucht egal ob er deswegen vorbestraft ist und Bewährung eben hat also ich verstehe das nicht. Ob die Mexikaner da auch einfach abschieben kann ich mir auch nicht vorstellen.

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Uwe2890 
Fragesteller
 16.05.2024, 16:50
@Jana174923

Ist ja echt komisch jugenamt schreibt auch nur noch ein Brief wenn die Zahlung sich geändert hat und mehr auch nicht mehr heißt ja quasi das erst dann was passiert wenn er auftaucht und einen neuen Ausweis wird er im Ausland auch bestimmt bekommen ohne Abschiebung

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LordofDark1981  21.05.2024, 22:20
@Uwe2890

Es gibt durchaus Länder die nicht ausliefern. Aber das hängt einem dann doch sehr ehr lange (mindestens das Doppelte der Vollstreckungsverjährungsfrist) nach. Ob er's dann schafft, wirklich die nächsten 20 Jahre ab Bewährungswiderruf - während einer Bewährung ruht die Verjährung nämlich sowieso - nie wieder DIESES Land zu verlassen... eher schwierig.
Spätestens bei dem ersten Besuch der deutschen Botschaft um den Pass zu verlängern klicken die Handschellen. Und das sowohl in der Türkei als auch in allen andern Ländern, denn die Botschaften gelten als deutsches Staatsgebiet.

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Uwe2890 
Fragesteller
 21.05.2024, 23:19
@LordofDark1981

Ja das kann schon sein aber er hat die blaue Karte heißt er Besitz einen türkischen Ausweis und hat somit sein Wohnsitz in der Türkei und nicht in Deutschland, was ist wenn er bei der deutschen Behörde Nachweisen kann der er intern selbstbhalt verdient? Genauso wenn er nach Südamerika fliegt passiert doch genauso nichts weil damals war er schon mal weg da hieß von sein Anwalt es gab sogar ein internationales Haftbefehl aber war trotzdem in Thailand und Türkei wie geht das? Und den gab es wohl nur weil er sich nicht abgemeldet hat von Jugendamt das er ausreist

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LordofDark1981  21.05.2024, 23:30
@Uwe2890

Also wenn er türkischer Staatsbürger ist, gegen den in Deutschland ein Strafverfahren anhängig ist wird es schwierig. Kein Land liefert seine eigenen Staatsbürger aus, schon gar nicht außerhalb "Gemeinschaften" wie der EU.

Es wird dann ggf. dort ein Strafverfahren eingeleitet, weil tatsächlich das nationale Recht auch gilt, wenn sich ein Mensch nicht auf heimischem Boden bewegt - UND die vorgeworfene Tat auch im Heimatland unter Strafe steht.

So wird zum beispiel ein Deutscher, der seine deutsche Frau im Amerika-Urlaub tötet und seine Täterschaft erst nach Rückreise und Ankunft in Deutschland herauskommt durchaus in Deutschland wegen des Tötungsdeliktes vor Gericht gestellt und nach deutschem Recht verurteilt, aber eben gerade NICHT nach Amerika ausgeliefert. Das halt deswegen, weil diese Tat in beiden Ländern mit Strafe bedroht ist.

Anders sieht das aus, wenn ein homosexuelles Paar sich im Urlaub in den Emiraten küsst - was dort wohl schon unter Strafe steht, wie Homosexualität allgemein (bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege), dann bevorman ihrer Habhaft wird dort die Rückreise angetreten hat und nun auf deutschem Boden mit dem dortigen Strafverlangen konfrontiert wird weder ausgeliefert (sind ja deutsche Bürger) noch hierzulande verfolgt, weil das was sie getan haben hier eben nicht unter Strafe steht.

Grundsätzlich ist eine Verurteilung in Deutschland zu einer bedingen Freiheitsstrafe (also mit Bewährung, ich finde die schweizer Bezeichnung prägnanter) kein generelles Ausreiseverbot, wenn das nicht im Bewährungsbeschluss festgelegt ist. Und selbst wenn das so festgelegt ist und er es ungehindert in die Türkei schafft ist er damit zwar wegen gröblicher Verletzung der Auflagen fällig für Camp Knacki, aber die Türkei wird ihn wohl kaum dafür ausliefern.
Solange er bis zur endgültigen Vollstreckungsverjährung europäischen Boden meidet kommt man an ihn dann nicht ran. Ist leider so.

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Uwe2890 
Fragesteller
 22.05.2024, 00:16
@LordofDark1981

Er hat nicht direkt den türkischen pass aber die blaue Karte reicht ihn aus um drüben zu leben sonst besitzt er schon einen deutschen pass. Damals hatte er bezahlt dann war er mal im Ausland kam hatte nicht bezahlt es ging vor Gericht und das Urteil hieß wenn er die nächsten 3 Jahre mal nicht zahlt kommt er für 6monate in Haft und Bewährung auf 3 Jahre. Hatte dann ein Jahr bezahlt aber danach ging er in die Türkei und ob es jetzt gegen ihn ein Haftbefehl gibt weiß ich nicht aber der wird nicht viel bringen solange es ja kein internationaler ist und den bekommt er bestimmt nicht wegen unterhaltsschuldner? Was passiert denn wenn über die Schweiz mal rein kommt dann hätten sie auch nicht erwischen können oder falls er direkt Flüge nach Asien oder Südamerika bucht? Damals passierte ja auch nichts nur dann als er ins Land kam aber diesmal würde er es halt über die Schweiz machen und dann mit dem Zug rein. Was mach ich wenn er in Deutschland ist und da einen neues Reisepass beantragt und ihn bekommt?

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LordofDark1981  22.05.2024, 00:20
@Uwe2890

Nichts... Platt gesagt... er braucht nicht nach Deutschland um einen Pass zu beantragen. Das geht auch über die Konsulate und Botschaften, die aber ebenfalls deutscher Boden sind, sobald er das Gelände bzw. Gebäude betritt. Wenn es dann einen Haftbefehl gibt klicken dann dort auch die Handschellen, wenn nicht dann nicht. Und wenn das passiert landet er in dem Gebäude in einer Zelle und wird mit dem nächsten Flieger in Polizeibegleitung nach Deutschland in die nächste JVA gebracht. Wieviel Unterhalt du DANN bekommst kannst du dir ausrechnen denke ich. Kleiner Tip: Nichts, ein Knacki verdient nicht im Ansatz genug, als dass daran zu denken wäre. Und danach steht Obdachlosigkeit und Bürgergeld an... wieviel es dan zu holen gibt ist auch klar, oder?

Aber: Er ist beim Unterhalt ja nur verpflichtet, zu zahlen, wenn er den überlebensnotwendigen Selbstbehalt beim Verdienst überschreitet. Und wenn er in der Türkei nicht regelmäßig - einmalige Summen sind ohne Relevanz - genug verdient um nach den maßgeblichen Selbstbehalten noch etwas abzudrücken machste gar nichts, denn er hat das Recht, sich überall in der Welt niederzulassen, sofern das entsprechende Land ihm das gestattet. Und wenn es dort eben andere Selbstbehalte gibt muss man ihm die auch belassen. So ist das nun mal.

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Uwe2890 
Fragesteller
 22.05.2024, 00:40
@LordofDark1981

ich muss aber sagen das ich auch schon verheiratet bin und weiter Kinder von mein neuen Mann habe und ja mein Ex musst trotzdem zahlen aber ich bekomme halt kein Unterhaltsvorschuss mehr. Das er leben kann wo er möchte weiß ich schon aber ich hörte von sein Umkreis das er nicht über 1200€ kommt und das Jugendamt verlangt eigentlich 525€ dazu meinte er vor 3 Jahren das es nicht möglich ist und seitdem schickt das Jugendamt auch nur noch eine Mail raus wenn sich der neue Unterhaltspflicht ändert mehr auch nicht. Heißt es dann vllt das es gar kein Haftbefehl gibt weil sonst würde doch die Polizei bei seinen Eltern mal nachfragen aber das Jugendamt weist ja das er in Türkei ist. Er ist in Deutschland nicht mehr gemeldet. Kann er wie vorhin gefragt über die andere Länder nach Deutschland rein und raus? Nur hörte ich das es in der Türkei auch gut teuer sein soll wegen der Inflation aber wie gesagt Jahren macht das Jugendamt auch nichts mehr da denke ich auch nicht das es ein Haftbefehl gibt und er bei deutschen Konsulat einen Reisepass und Ausweis wieder bekommt?

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LordofDark1981  22.05.2024, 07:03
@Uwe2890

Naja gut, das Jugendamt ist ja auch nicht wirklich Zuständig, wenn es um Haftbefehle geht. Die erklären sich zwar gerade gegenüber Vätern gerne mal zum Herren über Krieg und Frieden, aber haben dann doch bei Weitem nicht so viel zu melden wie sie es gerne hätten. Leider ist es allerdings schon so, dass sie sich Gerichte oft als willfährige Diener der Jugendamtsmitarbeiter betrachten, die ihrerseits ja nur allzugerne ihre verkorkste Kindheit an gehörnten Vätern abarbeiten.

Bei 1200€ gibt es auch nichts zu holen, der Selbstbehalt liegt bei etwas über 1400€, das sozialrechtliche Existenzminimum bei etwa 1200. Damit MUSS er gar nicht zahlen. Geh mal von 700€ Miete incl. Nebenkosten aus derzeit (deutsches Niveau), dann bleibt dem gerade so der Bürgergeldsatz. Und daraus soll dann über 500€ gezahlt werden? Da sind die meisten Damen dann schon sehr unrealistisch in ihren Erwartungshaltungen. Aber unter derartigen Umständen wird es auch nie einen Haftbefehl geben, weil man jemanden ja nicht zwingen kann, unter der Brücke zu pennen. Und warum sollte er in der Türkei jetzt anders behandelt werden als in Deutschland, nur weil er dort vielleicht etwas andere Sätze hat. Mieten werden dort auch nicht unwesentlich günstiger sein etc. und selbst wenn verschiebt sich damit auch das Einkommensniveau. DAs hängt ja doch miteinander zusammen.

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Uwe2890 
Fragesteller
 22.05.2024, 09:06
@LordofDark1981

Ja das kann schon sein leider blicke ich nicht mehr durch, mal höre er möchte nach Mexiko ausreisen dann nach Brasilien und ich frage mich da schon wie er das macht weil es würde nur mit ein direk Flug klappen. Ich weiß einfach nicht mehr aber er sollte sich schon melden beim Jugendamt und beweisen das er nicht genug verdient. Was ist denn er wirklich Jugendamt zeigt das er nicht genug verdient kann er dann in Ruhe mal nach Deutschland kommen ohne Probleme?

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LordofDark1981  22.05.2024, 11:39
@Uwe2890

Ja sicher. Solange er nicht leistungsfähig ist kann man ihm weder strafrechtlich Relevant vorwerfen, dass er nicht zahlt noch ihn irgendwie zwingen. Ist ja auch nur folgerichtig. Bei allem Anspruchsdenken was Jugendämter und Mütter so an de Tag legen hilft es nichts, das Rindvieh zu schlachten, was man gerne melken möchte.

Und wenn eben aus welchen Gründen auch immer nicht mehr zu erwirtschaften ist für ihn ist das eben so. Da einen Vorwurf draus zu machen ist leicht, aber wenn man mal 5 Minuten nachdenken würde fiele es dann auch mal auf, dass das wohl nicht so ganz realistisch ist.

Ein Mensch darf pro Woche maximal 48 Stunden arbeiten, üblich sind 40 bei zwei freien Tagen. Mehr ist rechtlich nicht zulässig und niemand kann erwarten, dass nach 8 Stunden Arbeit ein Vater seine Gesundheit schädigt und der Arbeitgeber Regressrisiken eingeht, wenn ein Arbeitsunfall passiert, da der Arbeitnehmer mehr als zulässig - ggf. in mehreren Jobs keult, nur um die unverhältnismäßigen Unterhaltsforderungen zu bedienen,die schon im Mindestmaß erhoben werden. Jugendämter meinen immer, dass die D'Dorfer Tabelle Gesetzescharakter hat. DAS ist nicht der Fall, sie hat nur Empfehlungscharakter und ist keineswegs in Stein gemeißelt.

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Uwe2890 
Fragesteller
 22.05.2024, 11:44
@LordofDark1981

Ok da hast du zwar recht aber er ist ja auf Bewährung und wenn sie ihn festnehmen aber dann nach 3 Jahren erstmal beweist das er nicht zahlen konnte wird ihn nichts passieren? Weil er meldet sich genauso nicht. Das heißt jetzt angenommen er kommt mal ins Land rein zeigt seine Lohnabrechnungen und Ausgaben danach wäre er gleich frei gelassen? Der Grund warum er gegangen ist wird er sich lügen und sagen das er mit deiner Familie Probleme hatte und so soll er durchkommen?

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LordofDark1981  22.05.2024, 11:46
@Uwe2890

Wenn der auf Bewährung wegen sowas ist wird entweder die Bewährung wegen eines Auflagenverstoßes widerrufen oder nicht. Und nur bei Widerruf erfolgt eine Festnahme und dann wird die Strafe abgebrummt werden müssen. Dass das für die Unterhaltszahlung eher negative Folgen hat muss allen Beteiligten klar sein, denn weder in der Haft noch danach wirst du einen zahlungsfähigen Menschen haben, der dem entsprechen kann. DAMIT richtet man ihn dann final hin, schickt ihn - gerade wenn er in D keinen Wohnsitz hat in die Obdachlosigkeit und macht ihn zum Empfänger von Sozialtransfers. Du kannst also nur entscheiden, ob du jemanden haben willst, der eventuell irgendwann mal wieder zahlen kann und wird oder eben nie wieder.

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LordofDark1981  22.05.2024, 11:51
@Uwe2890

Und warum auch immer er das Land verlassen hat ist ja nun auch irgendwo seine Sache. Solange er nicht qua Bewährungsauflage das verboten bekommt oder in Haft hockt kann er frei entscheiden, wo es ihn hinzieht. Und muss sich auch nicht rechtfertigen. Es spielt einfach keine Rolle, vielleicht hat er da eine neue Liebe gefunden oder oder oder. Hat niemanden zu interessieren.

Vielleicht hat er ja auch durch das Urteil keine beruflichen Perspektiven mehr gehabt und hat deshalb sein Heil in der Fremde gesucht. Vorstrafen können - auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt - sind den Job kosten. Also ist schon ein solches Urteil eher hinderlich, wenn man Unterhalt einfordern möchte.

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Uwe2890 
Fragesteller
 22.05.2024, 12:11
@LordofDark1981

Hab halt von sein Umkreis mitbekommen das er sich Sorgen macht ob es ein Haftbefehl gegen ihn gibt und sein Ausweis läuft bald ab daher will er über die Schweiz einreisen und einen neuen Reisepass holen und das möchte ich verhindern aber jetzt sagst du auch das ihn nichts passieren kann. Verstehe nicht warum das Gericht dann gesagt hat das er für 6 Monate in Haft kommt wenn er in nächsten 3 Jahren mal nicht zahlt? Doppelmoral nur. Dann müsste er sich nur mal nach 3 Jahren beim Jugendamt melden und zeigen das er nicht zahlungsfähig ist und die schicken das dem Gericht und danach wäre er frei oder? Kann ja immer rein und raus wie er möchte?

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LordofDark1981  22.05.2024, 12:19
@Uwe2890

Du kannst nicht verhindern, dass er irgendwas macht und hast mit Verlaub auch nicht das Recht dazu, das zu tun. Ungeachtet eventueller finanzieller Folgen sollten Trennungselternteile mal begreifen, dass es sie nach der Trennung einfach nichts mehr angeht, was der ehemalige Partner tut. Mit der Trennung hat genau dieses Recht genau so geendet wie es begonnen hat, übergriffig zu werden, sich in das Leben des anderen einzumischen.

Klingt vielleicht hart, wenn man das so gesagt bekommt, aber die Realität ist nun mal so. Und dass Menschen, die nach einer Trennung immer wieder angegangen werden irgendwann mal dicht machen und sogar so weit gehen, das Land zu verlassen zeigt doch, dass da wohl offensichtlich einiges schief läuft.

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Uwe2890 
Fragesteller
 22.05.2024, 12:24
@LordofDark1981

Ich verstehe dich schon aber finde es halt schade weil das Gericht setzt ihn für nickt auf Bewährung quasi. Das es schon ausreicht wenn er seine Lohnabrechnungen da abschickt. Er hat halt ein Haufen Schulden beim Jugendamt die werden zwar bleiben aber so lange er nie mehr verdient kann man nichts rausholen und wie es dann aber falls er einen Haftbefehl hat wird er gelöscht? Wobei das auch nicht viel bringt da der nur in Deutschland doch gilt? Für so etwas wird es auch keinen internationalen geben. Dann hab ich eben Pech gehabt aber hätte nicht gedacht das es so einfach für ihn gehen würde von wegen Bayern und streng am liebsten sieht er mich und lächelt noch innerlich

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Uwe2890 
Fragesteller
 22.05.2024, 12:26
@LordofDark1981

kann er eigentlich aus der Türkei nach prüfen ob es ein Haftbefehl gegen ihn gibt weil davor hat er ja Angst und geht deswegen wohl nicht ins Konsulat haha

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LordofDark1981  22.05.2024, 12:51
@Uwe2890

Das erfährst du selbst als letztes in der Regel. Vorher käme ja auch erstmal eine Ladung zum Strafantritt, wenn die denn zustellbar ist. Aber ich habe irgendwie mittlerweile das gefühl, dass es dir eher darum geht, dich an seiner Situation irgendwie zu erfreuen. Finde das ehrlich gesagt nicht so ganz in Ordnung. Du und Ihr beide im zweifel seid euren Kinern verpflichtet. und das gebietet auch einen gewissen Respekt voreinander. Ich kann jeden Vater verstehen, der sich aus derartigen Situationen rauszieht um den Kindern nicht zu vermitteln, dass seine Anwesenheit nur Stress und Gehässigkeit verursacht. Und das sollte einem Menschen, der sich für reif genug hält, Kinder in die Welt zu setzen und ihnen als Vorbild für eine gute Erziehung zu dienen einfach mal klar sein. Wenn man sowas tut ist man bis zum Lebensende dem Partner, der wohl offensichtlich DAZU dann gerade gut genug war zu Respekt und einem Umgang in Anstand verpflichtet, egal, wie sich die Beziehung zueinander später mal entwickelt. Und da passen solche Gehässigkeiten wie "haha" etc. einfach nicht zu, sorry. Begreife mal, dass es nicht um deine unwichtige Eitelkeit sondern um das Wohl der Kinder geht. Und deren Vater so anzugehen ist das Gegenteil dessen was zu deren Wohl erforderlich ist. Und wenn der dann sogar schon das Land verlässt ist da wohl einiges nicht stimmig.

Tragt euren Rosenkrieg der Eitelkeiten bitte nicht auf deren Rücken aus, denn darauf haben sie erstens ein Recht und zweitens das auch nicht verdient.

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Uwe2890 
Fragesteller
 22.05.2024, 13:14
@LordofDark1981

Da hast du recht war jetzt richtig von mir er sieht sein Sohn eh schon seit Jahren nicht mein Sohn selber möchte das auch nicht mehr aber gut dann soll er sich halt beim Jugendamt melden und beweisen das er nicht genug verdient ein Haftbefehl müsste schon längst draußen sein wenn das Jugendamt aber ihn gar nicht mehr schreibt wird das auch nicht der Fall sein Bewährung hin oder her ich denkenjetzt nach deiner Aussage kann ich nichts passieren auch wenn in der Türkei zum deutschen Konsulat geht würden sie ihn doch nicht abschieben wenn er vorher Jugendamt zeigt das er nicht ausreichen verdient oder kann das trotzdem passieren? Würde er aber trotzdem ein Reisepass bekommen? Weil ich hörte auch mal das er ins nach Brasilien möchte und da schieben sie ihn doch bestimmt auch nicht an der Grenze zurück?

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LordofDark1981  22.05.2024, 13:20
@Uwe2890

Dass ein Vater irgendwann dann wegbleibt, wenn er den Kindern lieber das Schauspiel gekränkter Eitelkeit ersparen will ist nur ein Zeichen, dass er's verstanden hat, den Kindern nicht zu schaden - notfalls auf seine Kosten. Und es wäre DEINE verdammte Pflicht ,darauf hinzuwirken, dass Euer Sohn daraus nicht die falschen Schlüsse zieht. Ganz offensichtlich gibt es zumindest indirekt Kontakt und den könnte man auch nutzen, um Vater und Sohn aufeinander zugehen zu lassen und sich selbst dabei zurückzunehmen.

Und im Straf- und Forderungsverfahren muss derjenige etwas beweisen, der eine Unterstellung erhebt. Nicht ER muss das tun sondern Jugendamt und DU. Sorum wird ein Schuh draus. Und wenn er das täte würdest du davon auch nichts erfahren, denn DAS geht dich genau so wenig was an wie umgekehrt. Oder hast du ihm auch schon mal deine Verdienstnachweise nebst denen deines Neuen vorgelegt, damit er seine Unterhaltspflichten an die freiwilligen Leistungen nachrangig Unterhaltspflichtiger - wie deinem neuen Partner, der das durchaus im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft ist - anpassen könnte? DAS ist nämlich auch DEINE Pflicht. Immer nur Hand aufhalten und Gewinnmaximierung betreiben ist genau so wenig statthaft und kann sogar Betrug sein, wenn daraus eine ungerechtfertigte Bereicherung entsteht. Und dann kann gegen seine Schuldigkeit durchaus auch das Vorhandensein von entsrpechenden pflicht- und freiwilligen Leistungen eines neuen Partners gegengerechnet werden, sodass er dann auf Basis seines ggf. zu geringen Einkommens gar nichts mehr zahlen muss, insbesondere wenn ein neuer Partner ohnehin schon die faktische Vaterrolle einnimmt und diese auch finanziell abdeckt.

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LordofDark1981  22.05.2024, 13:39
@Uwe2890

Eins kann ich dir sagen... Jugendämter haben es noch nie geschafft, Elterliche Bindungen zu den Kindern zu stärken oder diese auch nur intakt zu lassen, wenn die anfangen, den Elternteilen "in die Suppe zu spucken".

Sobald die erst auf dem Plan sind ist das der Garant dafür, dass am Ende wenigstens ein Elternteil, oft auch alle beide so viele Probleme hat/haben, für sich und auch miteinander, dass am Ende die Familienbande komplett vor die Hunde geht.

Bei einem befreundeten Paar haben die erreicht, nachdem die dort ihre vermeintlichen Familienhilfen platziert haben, weil die Familie insgesamt eher sozial schwächer aufgestellt waren aus einer intakten Familie heraus 3 Kinder in Obhut zu nehmen - teilweise mehrere 100 km vom elterlichen Haushalt entfernt und dass die Eltern dann final die Scheidung eingereicht haben. Die Kids sind jetzt in heimen, die älteste Tochter hat die Schule geschmissen und hurt für ihre Drogen durch die Gegend... Tolle Leistung, Jugendamt... Respekt und Danke dafür.

Soviel zu den Wohltaten der Jugendämter. Man ist verdammt gut beraten, sich auf der Ebene der Vernunft - und dazu gehört es durchaus auch, nach einer Trennung erstmal etwas Zeit vergehen zu lassen, damit das möglich ist - zu einigen, wie man künftig für das Wohl der Kinder sorgen möchte.

Und dann schafft man es sogar - wie ich - mit seinem Ex-Partner eine fast geschwisterliche Freundschaft zu pflegen, bei der die Finanzen keine Rolle spielen und man sogar trotz beiderseits neuer Partnerschaften gemeinsam wieder Aktivitäten zu planen und auf einmal 4 miteinander befreundete Menschen zu haben. Meine Partnerin ist z.B.sehr Dicke mit meiner Ex und ich gehe mit ihrem neuen Partner dann - wenn die beiden auf Tour gehen - in die Muckibude.

Was die Kinder DANN haben ist wohl klar,oder? Und das alles, weil niemand sich um den schnöden Mammon zankt und man die verletzte Eitelkeit hat heilen lassen. Und da ist dann sogar die - von einem ganz anderen Vater abstammende - Tochter meiner neuen Partnerin auch mit an Bord, deren Vater allerdings in Vietnam lebt und daher einfach nicht so präsent sein kann.

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Uwe2890 
Fragesteller
 22.05.2024, 13:49
@LordofDark1981

Ich gebe dir bei allem recht was du sagst ich erzähle mein Sohn auch nichts schlimmes über ihn aber könntest du mir bitte die Frage beantworten wenn in Ordnung ist für dich.
falls der Vater über die Schweiz nach Deutschland kommt würde man ihn denn packen und in Haft stecken? Kann er wenn er Jugendamt nachweist nicht ausreichen zu verdienen nach Deutschland rein und raus wie er möchte oder würde das nochmal vor Gericht gehen und das letzte wäre halt der Reisepass ob er ihn bekommt? Meinst du das es sinnvoll für ihn wenn er das in der Türkei macht mit deutschen Konsulat weil ich bekomme die Infos auch nur aus sein Umkreis mit.

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LordofDark1981  22.05.2024, 13:52
@Uwe2890

Das kann ich dir nicht beantworten. Wenn es einen vollstreckungsfähigen Haftbefehl gibt wird das so kommen, wenn das nicht der Fall ist wird man ihn unbehelligt seines Weges ziehen lassen.

Und einen Haftbefehl kann man dann nachträglich auch nicht mehr aus der Welt bekommen, indem man irgendwelche Nachweise bringt. Bewährungswiderrufe können durch entsprechendes Auftretenin einer davor verpflichtenden Anhörung verhindert werden, sonst sie erstmal beschlossen ist DAS ein One-Way-Ticket.

Ich würde es an seiner Stelle nicht darauf anlegen und lieber ein Ersatzpapier in seinem Residenzstaat beantragen als mit dem Eintritt in deutsches oder EU-Staatsgebiet eine Verhaftung riskieren, wenn die Sorge, dass das passiert berechtigt ist.

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Uwe2890 
Fragesteller
 22.05.2024, 13:56
@LordofDark1981

Oder er müsste mal aus der Türkei einen Anwalt finden der das prüfen kann ob es ein Haftbefehl gibt aber so wie ich ihn kenne wird er sich ein Anwalt zum Konsulat schicken damit er sich da absichert

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LordofDark1981  22.05.2024, 14:02
@Uwe2890

Auch eine Option. Aber so oder so... lass den Mann sein Leben leben und wird ihm nicht noch mehr Knüppel zwischen die Beine als du es eh schon getan hast. Lass mal Vernunft einkehren und versuche, zu retten, was noch geht.
Eine Bewährungsstrafe nach §170 StGB kommt ja auch nicht von jetzt auf Gleich in die Welt. Denk dran, dass du dem Kind seinen Vater nimmst und ihm jede Perspektive ohne dass das irgendwas bewirkt außer Schaden.

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Uwe2890 
Fragesteller
 22.05.2024, 14:16
@LordofDark1981

Ich weiß schon aber es ist so viel schon passiert und damals hatten wir ein Gericht wo er auf Bewährung kam für 3 Jahre und vorbestraft da liegt es nicht mehr in meiner Hand was mit ihn passieren wird ich möchte auch meine Ruhe von ihn haben aber das er seit 3 Jahren wieder nicht mehr zahlt wollte ich halt wissen ob es dann vielleicht ein Haftbefehl gegen ihn gibt oder nicht und ob er über die Schweiz einreisen kann hatte mich halt beschäftigt damit wie gesagt Jugendamt macht da auch nichts mehr warum auch immer und zu seine Eltern geht die Polizei ja auch nicht somit hat er ja seine Ruhe aber was würde halt passieren wenn er wieder im Land auftaucht.

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LordofDark1981  22.05.2024, 14:19
@Uwe2890

Dass DU deine Ruhe haben willst ist ja dein gutes Recht, dann lass ihn aber auch in Ruhe. (Komisch, das habe neulich auch wem anders genau so gesagt, muss irgendwie so'n Damen-Ding sein, dass das so kommt, obwohl das umgekehrt natürlich nicht zugetanden wird)

Aber DAS schließt Eure Kinder nicht zwangsläufig mit ein. Da hast du eben nur sehr bedingt zu entscheiden und musst denen auch entsprechende Kontakte ermöglichen.

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Uwe2890 
Fragesteller
 22.05.2024, 14:21
@LordofDark1981

Da gebe ich dir recht aber jetzt geht es ja nicht darum an erster Stelle sondern um die anderen was wir bereits besprochen hatten

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LordofDark1981  22.05.2024, 14:26
@Uwe2890

Im Endeffekt wirst du da kaum etwas anderes machen können als es auf dich zukommen lassen.

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Uwe2890 
Fragesteller
 22.05.2024, 15:07
@LordofDark1981

Das stimmt bin mal gespannt ob er in Knast kommt oder einfach einen Reisepass bekommt wenn er bevor es abläuft sich beim Jugendamt meldet und alles nachweist

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