Wo wird überall Dyskalkulie anerkannt? (Die Rechenschwäche)

2 Antworten

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Du meinst wahrscheinlich den sogenannten "Nachteilsausgleich". Dafür gibt es eine

Verwaltungsvorschrift für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen, (siehe in Google, je nach Bundesland)

die angewandt werden kann und soll. Nicht erschrecken, so heißt das halt auf Beamtendeutsch. Hierin ist festgelegt, dass die Schule einem Schüler, bei dem eine Dyskalkulie vorliegt, einiges leichter machen kann, z.B. für die Mathearbeiten mehr Zeit zur Verfügung stellen oder andere bzw. weniger Aufgaben geben, die Benotung auszusetzen, wenn die Noten über einen längeren Zeitraum schlechter als "ausreichend" sind, usw. Man wird dann auch die Hausaufgabenzeit auf ein festgelegtes Maximum begrenzen. Normalerweise wird dies aber nur noch bis zum Abschluss der 4. Klasse gemacht.

Viele Schulen sind aber, wenn der Schüler gewisse Kriteren erfüllt, bereit, auch nach der 4. Klasse noch einen Nachteilsausgleich zu gewähren. Das beschließt die Schulkonferenz (also Fachlehrer und Schulleitung). Wird so ein Nachteilsausgleich gewährt, muss das im Zeugnis entsprechend vermerkt werden.

Um ein Gutachten zu bekommen, muss man eine Dyskalkulietestung durchführen. Das führen z.B. Beratungslehrer, Psychologen, Sozialpädiatrische Zentren oder auch spezielle Dyskalkulietrainer und ähnliche Stellen durch. Aber es ist der Schule vorbehalten, so ein Gutachten anzuerkennen.

Wenn bei einem Schüler erkennbar ist, dass sein Matheproblem nicht von fehlender Motivation und fehlendem Ehrgeiz kommt, ist eine Prüfung auf Dyskalkulie auf jeden Fall zu empfehlen.

Davon kann er zwar noch nicht besser rechnen. Aber anhand der Lernstandsdiagnostik könnte man dann genau erkennen, wo spezielle Förderung ansetzen muss, um Verbesserungen zu erzielen. Und der Nachteilsausgleich verhindert ständige Demotivierung durch sehr schlechte Noten. Es werden dann die Bemühungen anerkannt, und nicht nur die Ergebnisse. Bei Abschlussprüfungen kommt allerdings kein Nachteilsausgleich mehr zum Tragen. Doch bis dahin kann man viel tun.


Bennykater  02.12.2013, 09:33

Danke für das Sternchen und viel Erfolg!

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Das kommt darauf an, was du mit "anerkannt" meinst:

  • ob eine Therapie bezahlt wird
  • ob man in der Schule besser gefördert wird
  • ob man bei Klassenarbeiten anders korrigiert wird

Beim letzten Punkt kann ich schon einmal sagen, dass das wohl nirgends der Fall sein wird. Es wäre erstens ungerecht den Mitschülern gegenüber und würde auch nicht wirklich etwas bringen.


HongKong24 
Fragesteller
 28.11.2013, 15:36

Ich meine ob das im Matheunterricht bei der Benotung respektiert wird.

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martin7812  29.11.2013, 12:11
@HongKong24

... also dass man bessere Noten bekommt, als jemand, der in der Klassenarbeit gleich gut war, aber keine Rechenschwäche hat?

Wenn ich die Antwort von "Bennykater" richtig verstehe, geht das wohl meistens nur bis zur 4. Klasse und wird dann auch im Zeugnis vermerkt. Und so ein Vermerk im Zeugnis ist vielleicht sogar noch schlimmer als eine schlechte Note in Mathe (gerade wenn man sich später bei einem Arbeitgeber bewirbt).

Sofern es nicht um die Versetzung geht (also Sitzenbleiben wegen den Mathe-Noten) ist die Note aber doch eigentlich völlig egal. Nur davon, dass bessere Noten im Zeugnis stehen, kann man sich ja nichts kaufen.

Viel wichtiger als einfach bei den Noten zu mogeln ist doch, dass man irgend etwas gegen die Rechenschwäche tut - also z.B. eine Therapie macht oder die Schule die entsprechenden Schüler mit Nachhilfe fördert.

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Bennykater  29.11.2013, 18:07
@martin7812

Genau. Am Anfang ist so ein Nachteilsausgleich eine große Erleichterung, weil man sich damit z.B. die Versetzung nicht gefährdet. Aber davon allein kann man noch nicht besser rechnen. Man sollte deshalb diese "Schonzeit" dazu nutzen, sich Hilfe zu suchen und gezielt zu üben. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Problem ist die Bezahlung. Da Dyskalkulie keine Krankheit ist, bezahlt die Krankenkasse leider die Förderstunden nicht.

In den Abschlussprüfungen wird der Nachteilsausgleich sowieso nicht mehr gewährt. Deshalb steht dann auch nichts im Zeugnis, was u.U. eine Arbeitssuche belasten könnte. Und in die früheren Zeugnisse schaut der potentielle Arbeitgeber sowieso nicht mehr - da interessieren dann die Abgangszeugnisse. .

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