Reguläre Kassendifferenzen dürften dem AN nur im Rahmen einer Manko-Vereinbarung belastet werden.
Ansonsten nur in vollem Umfang, wenn dem AN grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist, bei mittlerer Fahrlässigkeit ggf. anteilig. Das wird dem AG aber vermutlich relativ schwer fallen, die Arbeitsgerichte urteilen in der Regel sehr arbeitnehmerfreundlich.
Bei Azubis und Minderjährigen sind die Anforderungen nochmal deutlich höher. Eine Haftung deinerseits kann im Regelfall nur in Betracht kommen, wenn du trotz umfassender Einarbeitung und unter vorsätzlichem Verstoß gegen ausdrückliche Anweisungen deines Vorgesetzten durch dein Handeln einen Schaden erzeugt hast. Die Einarbeitung und eventuelle Betriebsanweisungen muss der AG mindestens glaubhaft machen, in der Regel auch nachweisen.
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Er ist zu geizig für ne Versicherung.
Es gibt keine Versicherung gegen Kassendifferenzen. Insofern kann ich nachvollziehen, dass dein AG nicht begeistert ist. Aber letztlich hat der nur die Option, damit zu leben oder sich von dir zu trennen.