Die sichere Speicherung der Fingerabdrücke im Ausweisdokument hat in keinem Fall Bezüge zur Fingerabdruck-Datenbank der Polizei beziehungsweise der Strafverfolgung.
https://meineverwaltung.nrw/leistung/99008004054001
Die sichere Speicherung der Fingerabdrücke im Ausweisdokument hat in keinem Fall Bezüge zur Fingerabdruck-Datenbank der Polizei beziehungsweise der Strafverfolgung.
https://meineverwaltung.nrw/leistung/99008004054001
Die Frage müsste lauten, wieso darf das Gericht nicht alles erfahren, was zu einem korrekten Urteil gehört? Und die RV ist auf Anfrage des Gerichts sogar verpflichtet das mitzuteilen.
Anders herum, angenommen du würdest wesentliche Teile verschweigen und es kommt später heraus, dass du dadurch einen Geldwertevorteil unberechtigt erlangt hast. Was wäre das? Sozialleistungsbetrug und Prozessbetrug.
Ich denke sowas geht nicht klar, weil man von Anfang an des Aufenthalts in Deutschland seine alte Kultur ablegen sollte
Das ist deine Meinung, aber nicht die von allen.
Assimilation ist negativ belegt. Es bedeutet die vollständige Auflösung und Integration aller Bestandteile in diesem Fall in ein großes Ganzes. Jeder hat das Recht auf sich selbst und auf seine Herkunft stolz zu sein. Genauso wie du das Recht hast jugendliches Gockelgehabe von offenbar muslimischen Jugendlichen als ungebührlich zu empfinden. Die haben es nicht leichter, im Gegenteil. "Sie kommen aus patriarchatischen Ländern" war bis vor kurzem noch eine Entschuldigung für Vieles. Tatsächlich müssen sie sich mit der Rolle des Mannes nun zweimal zurecht finden, im Elternhaus wird ihnen oft etwas anderes vorgelebt als sie nun tatsächlich sehen. Zudem sind oft die Zukunftsperspektiven schlecht. Das fällt nun besonders auf, da es deutlich mehr als früher sind.
Das Recht endet natürlich, insoweit hast du recht, wenn Normen und Gesetze unseres Landes beeinträchtigt werden, aber nicht die Meinung einzelner.
Ein Laienforum gibt keine "Rechtsauskünfte".
Du findest online, wenn du suchst, passende und vermutlich straffreie Antworten zur Genüge.
Eine Antwort kann niemals "allgemein" gegeben werden. Die Beurteilung einer Geschichte hängt immer vom Einzelfall ab und vor allem auch vom Kontext.
Du wendest dich an die Verkäuferin. Die ist in der Pflicht nicht du und sie ist dein Ansprechpartner. Sie muss dir die Jacke liefern, es gibt einen Kaufvertrag.
Anzeige? Weswegen? Wenn sie einen Bürofehler gemacht hat, heißt das noch lange nicht, dass es eine Straftat ist. Gib ihr wenigstens Gelegenheit ihren Schaden wieder gutzumachen, sie gibt den Fehler ja zu.....
Du wendest dich an deine Krankenkasse. Dort bekommst du die Sozialversicherungsnummer. Du bist 19, wie ich sehe.
Sorry, aber das kommt mir komisch vor. Arbeiten ohne Sozialversicherung...
Auszug:
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung von vorneherein auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist und – sofern das Entgelt 538 Euro im Monat übersteigt – nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
(das soll wohl so nicht der Fall sein, oder?)
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialversicherung/Geringfuegige-Beschaeftigung/kurzfristige-beschaeftigung-art.html
Wieso empfindest du eine Ablehnung als eine Blamage. Wer es nicht versucht der blamiert sich selbst, er hätte ja etwas erreichen können.
Bis das passiert gibt es eine lange, sehr lange Vorgeschichte. Wieso fragst du, ob sie das darf und erwähnst nicht, was sie dazu getrieben hat. Das kommt doch nicht von ungefähr.
und einige andere Antworten aus dem Forum dazu
https://www.gutefrage.net/frage/darf-meine-mutter-mir-die-tuer-aushaengen
Die Frage wird immer dann gestellt, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und kann bei einer Straftat nie endgültig beantwortet werden. Es ist nämlich immer eine Einzelfallentscheidung.
Die Strafzumessung obliegt verschiedenen Voraussetzungen. Dazu gehört neben der oder den Straftaten das Alter des Täters (JGG?), die Sozialprognosen (fester Wohnsitz, wie lange – fester Arbeitsplatz bzw. regelmäßige Schulbesuche ohne weitere Vorfälle wären von Vorteil. Zusammengefasst: ist die Zukunftsaussicht eher positiv oder nicht.)
Dann kommt es auf Vortaten an, wurde der Täter schon mehrfach angezeigt oder sogar verurteilt, wurde er sonst auffällig und hat er versucht einen möglichen Schaden aktiv wieder gut zu machen. Und nicht zuletzt kommt es auf den Eindruck vor Gericht an.
Beim Jugendrecht ist der Gedanke einer erzieherischen Maßnahme vorrangig. Dies gilt natürlich nur bis zu einem bestimmten Rahmen.
Da es sich um einen wiederholten Straftatbestand handelt und es diesmal nicht um einen Kleinbetrag ging ist es sehr wahrscheinlich, dass es eine staatliche Reaktion gibt. Sozialstunden sind sicherlich drin, je nachdem was noch so verschwiegen wurde und was ich nicht wissen kann.
Tja, die Frage könnte jetzt auch weitergeführt werden, wieso wird die Pfizer Anhörung auf Dezember 2024 verschoben und damit die Geschichte ins unendliche gezogen ..... Die Vorwürfe sind gravierend, sie stammen wohl zwischenzeitlich nicht mehr nur alleine von diesem einen CEO.
Und dann könnte man die Frage auch noch erweitern auf... wieso wird so kurz vor der Wahl so extensiv und einseitig über den "Sylter Skandal" berichtet, wieso wird so kurz vor der Wahl nun nicht nur gegen die Nummer 1 der AfD Europaabgeordneten ein Verfahren eröffnet, obwohl der Sachverhalt schon lange genug bekannt war... und wieso wird in diversen Dokumentationen und Berichten auf ähnliche Sachverhalte eingegangen, die jeweils auf rechtsaußen einen zusätzlichen Schatten werfen sollen?
Und nicht, dass ich jetzt ein Fürsprecher der AfD wäre oder mir Sorgen um die Demokratie machen würde, aber die Frage ist in anderer Hinsicht auch meiner Meinung nach durchaus berechtigt.
Das war so eine einseitige Berichterstattung, dass es schon manipulativ wirkte. Und wenn dem so wäre, ich sage nicht dass es so ist, wenn es so wäre, dann würden die Medien nicht mehr ihrer neutralen Berichterstattung nachkommen. Und wenn es denn so schlimm und wichtig ist, wieso wird dann jetzt, nach der Wahl, nicht genauso intensiv weiter berichtet? Die Begründung kann nicht nur in fehlende Aktualität liegen.
Grundsätzlich hast du nicht ganz unrecht. Fallstricke sind jedoch die angegebenen rechtlichen Bestimmungen
Auszug 1. Artikel:
Dem Vermieter steht eine "angemessene Frist" zu, um genau zu prüfen, ob und welche Ansprüche Ihnen gegenüber möglicherweise noch bestehen.
https://kautionsfrei.de/mietkaution-rueckzahlung
Was ist eine angemessene Frist?
Sie hängt immer vom konkreten Fall ab. In der Praxis dauert die Rückzahlung meist zwischen drei und sechs Monate. Laut AG Potsdam [ Urteil v. 28.01.2010, Az.: 26 C 315/09] kann der Vermieter die Kaution über sechs Monate einbehalten
https://kautionsfrei.de/mietkaution-rueckzahlung
Und es gibt Situationen, da kann er noch darüber hinausgehen.
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Auszug zweiter Artikel mit gleichem Ergebnis:
Endet ein Mietverhältnis, dann erwartet der Mieter die zügige Rückzahlung der Mietkaution. Tatsächlich sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Kautionsrückzahlung jedoch nicht so eng wie oft vermutet. Vielmehr gesteht die Rechtsprechung dem Vermieter eine sogenannte Überlegungsfrist von drei bis sechs Monaten zu, innerhalb der er prüfen kann, ob noch Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen. In diesem Zeitraum kann der Vermieter untersuchen, ob Schäden an der Wohnung entstanden sind, ob im Mietvertrag vereinbarte Absprachen über die Instandhaltung der Wohnung verletzt wurden und ob die Nebenkosten vollständig bezahlt wurden. In der Praxis wird die Mietkaution also nur in den seltensten Fällen direkt nach dem Ende des Mietvertrags zurückgezahlt.
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/mietrechtsschutz/mietkaution-rueckzahlung/
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Deshalb dieser Hinweis:
Verlange ein Übergabeprotokoll welches bestätigt, dass keine weitergehenden Forderungen mehr vorhanden sind. Die Folgen sind aus den Artikeln ebenfalls abzulesen.
Und beachte, dass deine Forderungen nach 3 Jahren verjähren. - so lange wird es allerdings sicherlich nicht dauern...........
Jein mit der Tendenz zu einem großen NEIN. Lebensmitteleinfuhren aus Ländern außerhalb der EU unterliegen lebensmittelrechtlichen Kontrollen, weiterführenden zollrechtlichen Bestimmungen und ggfls. auch Prüfungen nach anderen rechtlichen Gesichtspunkten.
Und es ist kompliziert, wie ich gerade festgestellt habe.... Bürokratie halt.
Auszug:
.... Vorgenannte Kleinmengen gelten jedoch nicht für die Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenteilen (z.B. Schnittblumen), Früchten oder Samen, da für diese Waren auch pflanzengesundheitsrechtliche Regelungen einzuhalten sind (z.B. das Mitführen eines Pflanzengesundheitszeugnisses). Lediglich fünf Früchte (Ananas, Kokosnuss, Durio, Banane und Dattel) sind davon ausgenommen und dürfen in unbegrenzter Menge eingeführt werden. ....
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Lebensmittel-und-Futtermittel/lebensmittel-und-futtermittel_node.html
Wenn es in den Papieren steht... du musst keine somalischen Ausweispapiere haben um somalische Staatsangehörige zu sein. Das haben deine Eltern so bestimmt. Die Frage ist, ob du überhaupt den somalischen Behörden bekannt bist, wenn du noch nie ein entsprechendes Dokument hattest.
Um deinen tatsächlichen Status Quo zu erheben musst du was tun? Anwalt? wieso?
Du wendest dich an:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/somalia-node/vertretungensomalia/203140
und fragst bei der Botschaft dort an. Je nach Ergebnis kannst du wahrscheinlich diese Staatsangehörigkeit ablegen oder und wesentlich einfacher mit einer Bescheinigung dieser Botschaft zu deinem Standesamt gehen und die Änderung vornehmen lassen.
Wenn es in 100 Jahren bei Tausenden von Fällen auch nur ein einziges Fehlurteil gibt ist das was?
Ein nicht wiedergutzumachender Fehler des Staates.
Suchtmittel dürfen grundsätzlich nur im medizinischen, veterinärmedizinischen oder wissenschaftlichen Bereich verwendet werden. Der darüber hinausgehende Erwerb, der Besitz, die Erzeugung, das Befördern, die Ein- und Ausfuhr sowie das Anbieten, das Überlassen und das Verschaffen von Suchtmitteln ist in Österreich verboten und mit gerichtlicher Strafe bedroht. Dasselbe gilt auch für das Anbauen von Opiummohn, des Kokastrauchs und der Cannabispflanze zum Zweck der Suchtgiftgewinnung und für das Anbieten, Überlassen und Verschaffen bzw. Anbauen sogenannter halluzinogener Pilze ("Magic Mushrooms") zum Zweck des Suchtgiftmissbrauchs.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/hilfe_und_finanzielle_unterstuetzung_erhalten/2/sucht/2/1/Seite.1520610.html
Ich komme aus Deutschland, die Vorschriften in Österreich sind hierzu deutlich strenger. Abschließend kann ich das nicht beurteilen.
Hinzu kommt, dass es in Deutschland auch verboten wäre, entsprechendes Material aus dem Ausland zu bestellen, das im Inland nicht erlaubt ist.
Als erstes packst du alle deine Unterlagen zusammen und suchst dir die Adresse deiner Verbraucherzentrale heraus und sprichst dort vor, nein nicht anrufen, hingehen mit den Unterlagen. In der Regel kosten diese Erstgespräche an der Theke entweder nichts oder zumindest deutlich weniger als ein Anwalt. Den Fall kann man so einfach nicht abschließend beurteilen.
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Grundsatz: Widerrufsrecht gilt auch bei DienstleistungenGemäß § 312g BGB steht dem Verbraucher u. a. bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu. Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt, § 312c Abs. 1 BGB.
Ausnahmen vom WiderrufsrechtDas Gesetz nennt in § 312g Abs. 2 BGB einige Verträge, für die ein Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Insoweit sind in der Praxis insbesondere folgende Fälle relevant:
https://www.it-recht-kanzlei.de/dienstleistung-widerrufsrecht-verbraucher.html
Was hat der Arbeitgeber mit dem Vermieter zu tun? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein seriöser Arbeitgeber auf eine solche Forderung eingehen würde.
Soll das ein Versuch sein, seinen Nettolohn zu verschleiern, da andere Forderungen bestehen? Einen anderen Grund kann es für eine solche Frage doch gar nicht geben.
Wenn es bereits zu einer Hausdurchsuchung kam, hat ein Richter die Akten gelesen und zumindest den Anfangsverdacht des Handels mit BtM ebenso gesehen. Dein Handy ist vermutlich ein Beweismittel und nein, das bekommst du voraussichtlich nicht so schnell wieder.
Wie wäre es mit einem Anwalt statt einem öffentlichen Forum, die solche Beiträge für Trollmusik halten?
Das ist schwer zu beurteilen. Entgegen anderer Aussagen die behaupten in deiner Wohnung kannst du machen was du willst, wird so ein Fall wohl eher eine konkrete Einzelfallprüfung verlangen.
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Zum Sachverhalt des § 5 Abs 1. KCanG:
(1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten
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Der Begriff "unmittelbare Umgebung" ist im Gesetz nicht exakt definiert, lässt aber auf einen Bereich schließen, in dem eine direkte Beeinträchtigung oder Gefährdung von Minderjährigen durch den Cannabiskonsum möglich ist. Eine enge Auslegung könnte bedeuten, dass Bereiche, in denen Minderjährige direkten Zugang oder direkten Kontakt zum Cannabisrauch haben könnten, als unmittelbare Umgebung gelten. Da das Kind aber auch vermutlich um diese Zeit bereits im Bett liegt und somit nicht unmittelbar dem Rauch ausgesetzt ist, könnte auch gegenteilig argumentiert werden, dass keine direkte Gefährdung vorliegt.
Ergo, wenn der Rauch tatsächlich in das Zimmer des Kindes gelangt, könnte dies als indirekte Beeinträchtigung betrachtet werden. Die unmittelbare Nähe könnte hier interpretiert werden, da der Rauch eine potenzielle Gefährdung darstellen könnte, auch wenn das Kind schläft.
Sollte es zu einer Beschwerde kommen und die Situation als Verstoß gegen das Gesetz ausgelegt werden, könnten Bußgelder oder Verwarnungen ausgesprochen werden. Da es sich um eine neue Gesetzgebung handelt, könnten Gerichtsentscheidungen und behördliche Auslegungen in den kommenden Monaten und Jahren dazu beitragen, diese und ähnliche Situationen klarer zu definieren.
Abschließend, § 36 Abs. 1
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig...
Nr. 4: entgegen § 5 Absatz 1, 2 oder Absatz 3 Cannabis konsumiert,...
Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 6, (Nr.4)... ... mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro ... ... geahndet werden.
(Geld auf die Hand)
ist was? Richtig, Schwarzarbeit.
Und er wird sicherlich nicht "nach Feierabend ohne Rechnung" in eine Annonce schreiben. Denn das Angebot von ihm wäre bereits dann ordnungswidrig (§ 5a SchwarzArbG) Übrigens ist nach § 8 Abs. 2 Nr. 7 bereits die Frage deinerseits danach eine Ordnungswidrigkeit.......