welches Formular hast du wo wann unterschrieben?
Nur die Versicherungsbedingungen zählen, ansonsten musst du dich an das krankenhaus wenden, wenn die dir das untergejubelt haben, obwohl Versicherungen nicht zahlen.
Aber helfen können wir nicht, du musst Einspruch einlegen per Einschreiben per Post mit den Unterlagen, die beweisen, dass dies den Versicherungsunterlagen entspricht.In den Versicherungen deiner Privatversicherungen muss auch drinnen stehen, wer versichert ist. Es kann da sehr gut sein, dass evt. Babys da wirklich nicht drinnen sind - aber das kann ich nicht wissen, da musst du in deinen Vertragsunterlagen nachschauen. Sieh zu, dass du - wenn du das als gut empfindest - dein kind zusätzlich versicherst.
Neugeborenensreening wird wohl von den Kassen übernommen, aber auch hier nur bezogen auf bestimmte Erkrankungen. Keine Ahnung, ob es da um ein erweitertes geht.
Ich weiss nur: manchmal muss man kämpfen und erst beim zweiten oder gar dritten Einspruch zahlen die gesetzlichen Kassen. Ich verstehe auch nicht,w arum ihr die Rechnung vom Screening überhaupt bekommen habt. Das Krankenhaus rechnet doch mit den Kassen direkt ab. Da könntet ihr euch auch hinwenden , vielleicht dachten die, ihr seid privat versichert und es liegt ein Fehler dort vor.
Jetzt hast du eine Ahnung davon, wie es privat Versicherten manchmal geht. Lustig ist das nicht, ich habe oftmals kämpfen müssen, das bei meinen Eltern (beide nur privat versichert) alles korrekt bezahlt wird.