Berechtigte Frage, denn das ist so nicht vorgesehen. Entweder hat das die Behörde nicht gewusst, oder sie wollte Schilder sparen.

Anlage 2 StVO, Zeichen 314.1:

Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszone nur mit Parkschein oder mit Parkscheibe (Bild 318) parken, soweit das Halten und Parken nicht gesetzlich oder durch Verkehrszeichen verboten ist.
Die Art der Parkbeschränkung wird durch Zusatzzeichen angezeigt.

VwV-StVO zu Zeichen 314.1 und 314.2:

Das Zeichen ist dann anzuordnen, wenn in einem zusammenhängenden Bereich mehrerer Straßen ganz oder überwiegend das Parken nur mit Parkschein oder mit Parkscheibe zugelassen werden soll. Die Art des zulässigen Parkens ist durch Zusatzzeichen anzugeben.

Vorgesehen ist also ein weiteres Zusatzschild, mit dem Parkscheibe oder Parkschein angeordnet wird.

Die Behörde will hier vermutlich das Parken auf PKW beschränken. Da in einer Zone die Schilder nicht wiederholt werden müssen, hat sich die Behörde vermutlich dafür entschieden. Ist allerdings nicht richtig, wenn hier durchgehend geparkt werden darf.

Korrekt wäre somit, einzelne Parkbereiche bzw. den gesamten Straßenrand mit Zeichen 314-10 (Parken Anfang) und Zusatzzeichen PKW (wie im Bild) zu beschildern, und diese ggf. nach jeder Kreuzung zu wiederholen. Haltverbotsschilder werden ja üblicherweise auch ständig wiederholt, das ist gängige Praxis und auch korrekt.

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Da es bei deiner Beschilderung keine zeitliche Einschränkung gibt, ist aber auch kein Bußgeld zu erwarten.

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Wenn keine anderen Fahrzeuge unterwegs sind, kann per se keine Behinderung vorliegen. Dennoch gilt die Mindestgeschwindigkeit, sodass du auch ohne Behinderung mindestens 80 km/h fahren musst.

Die Mindestgeschwindigkeit gilt oft nur für die Überholspuren (da z.B. LKW ggf. gar nicht so schnell fahren können), sodass du dann zumindest rechts langsamer fahren dürftest. Aber das kommt auf die Beschilderung an.

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Das handhaben die Behörden ggf. unterschiedlich. Ich kenne es jedenfalls so, dass das "aktuelle" Foto nicht älter als 1 Jahr alt sein darf. Habe auch schon von 6 Monaten gehört.

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Es geht 😏

Grundsätzlich finde ich Werbung eher störend, vor allem, wenn sie prominent im Vordergrund angezeigt wird und ich die eigentlichen Inhalte nicht richtig oder verzögert sehen kann. Allerdings muss man auch beachten, dass die meisten kostenlosen Dienste auf Werbung angewiesen sind, da sie sonst nicht finanziert werden könnten. Deshalb sollte man da ein bisschen abwägen.

Bezahlte Dienste wie YouTube oder TIDAL haben natürlich keine Werbung, weil ich dafür bezahle.

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Ich bin seit vielen Jahren bei TIDAL und bin sehr zufrieden. Einige wenige Titel sind leider nicht vorhanden, aber das stört mich nicht wirklich. Ich mag die gute Soundqualität und die (behauptete) bessere Beteiligung der Künstler.

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Dein Bild an sich ist scharf, die Auflösung passt. Auch die Bitrate scheint nicht "zu" niedrig gewählt zu sein, da das Bild auch bei schnelleren Bewegungen mehr oder weniger scharf bleibt. Es könnte also tatsächlich daran liegen, dass der Encoder nicht hinterherkommt. Da gibt es verschiedene Einstellungen, je nachdem, worüber du streamst.

Relevant ist vor allem die "Encoder-Voreinstellung", die die Leistung anpasst und mehr oder weniger "Energie" in die Bildverarbeitung steckt.

Ich find's jetzt aber auch nicht unterirdisch schlecht. Mich stört da eher der basslastige Ton. :)

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In der Videobeschreibung des ersten Videos findest du die Lösung.

Bei der Kunstfigur Arnolf Hirtler, seinem Erscheinungsbild, seinem Wirken, seiner Meinung und seinem Reden, handelt sich um ein Kunstprojekt in Form eines sozialkritischen Experiments, das zum Ziel hat zu erforschen, in welchem Umfang die Deutschen gewillt sind, einer autoritär auftretenden Führerfigur erneut zu folgen. Das Projekt ist von der Kunstfreiheit gedeckt.

Der Name ist natürlich bewusst so gewählt.

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Das Zeichen "Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t" gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge, allerdings sind PKW und Kraftomnibusse davon ausgenommen.

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Zeichen 253 (Anlage 2 StVO)

Das bedeutet, dieses Verbotszeichen (mit Zusatzzeichen "7,5 t") gilt nicht für Busse.

Der Bus darf durch.
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Ihr solltet euch über die Bedingungen auf dem Übungsplatz vor Ort erkundigen. Es gibt welche, die versichern den Fahrer, auch wenn ein Beifahrer mit Führerschein dabei ist.

Dann könnte ich es mir vorstellen.

Wenn sie allering nicht fahren darf, dann sollte sie es auch nicht tun.

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  1. Zunächst musst du deine Upload-Geschwindigkeit umrechnen, da die Bitrate in Kbit/s oder Mbit/s angegeben wird.
4 MB x 8.000 = 32.000 Kbit/s

Wenn die 4 MB/s (32 Mbit/s) konstant ankommen, könntest du also mit ca. 30.000 Kbit/s streamen, ohne dass es Abbrüche gibt. Twitch empfiehlt eine Videobitrate von 6.000, also brauchst du gar nicht so hoch gehen. Du könntest beispielsweise 10.000 einstellen.

Wenn du dich jedoch in der Einheit vertan hast und es nur 4 Mbit/s sind, dann wird es komplizierter.

2. OBS selbst kann den Stream nur "senden". Über die Sichtbarkeit entscheidet dann die Plattform, also z. B. Twitch. Dort gibt es ein Tool, mit dem du die Übertragung testen kannst. Grundsätzlich ist ein LIVE-Stream auch immer live.

3. Soweit ich weiß, werden Livestreams automatisch von YouTube gespeichert, sodass du sie anschließend aus dem YouTube Studio veröffentlichen kannst.

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Die Frage ist, was dein Ziel wäre.

Wenn du wie ich einfach nur Spaß hast, Ideen umzusetzen und ein paar Erlebnisse festzuhalten, ist es natürlich sinnvoll, das auch zu tun.

Wenn du erfolgreich werden willst, brauchst du eine sehr gute Idee oder rmusst irgendwie aus der Masse herausstechen. Aber dieses Ziel würde ich nur verfolgen, wenn du auch die Zeit dafür hast.

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