Nachdem ich das Kurzwahlprogramm gelesen habe, vertreten die nach meiner Auffassung eine extreme pro EU-Position. Am besten sollte nach denen wohl die gesamte Macht bei der EU konzentriert werden. Das Ganze noch etwas garniert mit sozialistischen Ideen im hippen Gewand, damit es auch bei den Jungwählern ankommt, und einer großen Prise Wokeness. Natürlich darf auch die Forderung nach offenen Grenzen und weiterer beinahe unbeschränkter Migration nach Europa hier nicht fehlen. Kurz gesagt also vermutlich eine Partei für enttäuschte Grünen- und Linkenwähler sowie für Neuwähler, für die sich die flotten Sprüche auf den ersten Blick erstmal nicht schlecht anhören.

Mit der FDP, auch der aktuellen FDP, hat diese Partei überhaupt nichts gemein.

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Man überweist kein Geld ohne einen beurkundeten Kaufvertrag.

Platzt dann der Vertrag aus welchen Gründen auch immer, muss ein gezahlter Kaufpreis erstattet werden. Im Regelfall platzt ein Kaufvertrag aber vor Zahlung des Kaufpreises. Danach ist das nur sehr selten der Fall.

Erstattet der Verkäufer den Kaufpreis nicht, muss man klagen.

Punkt 2 angenommen man macht einen handschriftlichen Vertrag das wenn der Verkäufer denn Notartermin absagt er alle Kosten trägt und man den Notar dieses Schreiben aushändigt obwohl man selbst als Käufer denn Notar Termin und das machen eines Entwurfes in Auftrag gegeben hat wird dann der Notar denn Verkäufer bei nicht Beurkundung zur Kasse bitten?

In diesem Fall haften beide für die Kosten. Wenn der Notar nett ist, versucht er sie zuerst beim Verkäufer einzuziehen.

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Mein Vater ist bereits verstorben. Durch den Satz "soll seinen Pflichtteil erhalten" erbe ich also nicht das, was mein Vater geerbt hätte, oder?

Den Satz muss man auslegen. Zumindest wenn es kein notarielles Testament ist. Hat die Oma darunter das gesetzliche Erbrecht verstanden oder tatsächlich, juristisch gesprochen, den Pflichtteil? Im letzteren Fall wärst du enterbt und könntest nur den Pflichtteil als Geldanspruch geltend machen. In der Sprache der Laien wird der Pflichtteil aber oft mit dem gesetzlichen Erbteil verwechselt. Daher könnte auch diese Auslegung in Frage kommen, je nach Einzelfall.

Ferner hätte ich noch zwei Fragen
Zum einen würde mich interessieren, ob das genannte Vermögen im Testament beim Tod meines Großvaters berücksichtigt wird oder das aktuelle Vermögen zum Zeitpunkt des Todes.
Beispiel: Das Haus war 2014 350.000€ wert und in den 1.000.000 inkludiert, nun aber 550.000€ wert.

Die Oma vererbt ihr eigenes Vermögen. Es spielt keine Rolle, wie hoch dieses damals war und heute ist. Das Vermögen des Opas wird erst mit seinem Tod vererbt.

Zum anderen interessiert micht, ob das Testament in Stein gemeißelt ist oder ob mein Opa / meine Tante mir mehr vererben könnten.

Der Opa kann sein Testament grundsätzlich bis zu seinem Tod ändern. Oft besteht aber mit dem Tod der Oma Bindungswirkung, so dass eine Änderung nicht mehr oder nur in Grenzen möglich ist. Kann man von hier aus ohne das Testament nicht beurteilen. Außerdem sind natürlich Schenkungen von Tante und Opa möglich, wobei die Freibeträge bei der Tante recht niedrig sind.

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Vielleicht hast du verpasst, dass in der letzten Periode es auch schon eine konservative Mehrheit gab. Mal abgesehen davon gilt die Kernkraft in der EU bisher auch schon als "grüne Energie". Deutschland ist da der Geisterfahrer.

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Beamte dürfen sich natürlich politisch betätigen. Nur im Dienst und auch außerhalb solltest du dich mäßigen (Mäßigungsgebot).

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Du meinst jemand anderes hat ein Wohnrecht? Ansonsten macht die Frage keinen Sinn.

Wenn diesen Personen das dingliche Wohnungsrecht zusteht, können sie die näher definierte Wohnung unter Ausschluss des Eigentümers bewohnen. In diesem Fall kannst du folglich dort nicht wohnen. Es gibt aber auch Wohnrechte, die nur ein Mitbenutzungsrecht vorsehen. Es kommt hier also auf mehrere Dinge an: Art des Rechts, Recht im Grundbuch eingetragen, Inhalt.

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Es wird darauf ankommen, ob aktenersichtlich ist, dass der Antrag vor Eröffnung zurückgenommen wurde. Wenn das der Fall ist, wurde das Verfahren ohne Antrag eröffnet (Verfahrensmangel). Die sofortige Beschwerde wird also Erfolg haben und das Verfahren wird aufgehoben bzw. ist nicht wirksam eröffnet.

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Nein

Dafür ist es jetzt ein bisschen zu spät, um die Begründung eines neuen Feiertags damit zu rechtfertigen. Und damals wurde das Kriegsende in weiten Teilen der Bevölkerung nicht in erster Linie als Befreiung gewertet, sondern als Niederlage. Noch bis in die 70er/80er sprach auch kaum jemand in der Politik von einer Befreiung. Heute ist das wohl überwiegende Bild anders.

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Das hat nichts mit Insolvenz zu tun, sondern ist Eingehungsbetrug. Und der wird nach der Rückkehr verfolgt (und auch ggf. im Ausland).

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Dann solltest du im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Am besten gehst du am Wahltag mit deinem Ausweis in das Wahllokal (frag deine Eltern, welches das richtige ist). Die werden dich dann im Wählerverzeichnis auch ohne Benachrichtigung finden.

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Der Sohn hat in der Regel die Bestattungspflicht. Er muss also den Bestatter beauftragen und haftet auch für die Kosten. Da der Erbe nach dem BGB die Bestattungskosten zu tragen hat, kann er sich die Kosten von diesem erstatten lassen.

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Auf praktisch jeder Seite zum Taschengeldparagraph lese ich, dass z.B. teure Einkäufe hierbei eine Ausnahme darstellen aber woher stammt diese Aussage?

Wahrscheinlich voneinander abgeschrieben. Zumindest gibt es hierfür keine rechtliche Grundlage.

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Es klingt unglaublich, aber beim Grundbuchamt.

Auf keinen Fall dubiose Dienstleistungen aus dem Internet in Anspruch nehmen. Die verlangen dafür Gebühren und das bringt dir keinen Mehrwert. Einfach an das zuständige Grundbuchamt wenden. In manchen Bundesländern kann man das auch online beantragen.

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Ich kann teilweise vor Angst garnicht mehr schlafen

Ist das ernst gemeint? Dann solltest du mal über deinen Medienkonsum und vor allem die Medienauswahl nachdenken. Das ist gar nicht böse gemeint, aber das hat schon Züge einer krankhaften, irrationalen Angst. Niemand will integrierte Ausländer abschieben. Mal abgesehen davon, dass das rechtlich in den meisten Fällen auch gar nicht so einfach möglich ist. Bei EU-Bürgern (Kroatien) sowieso nicht.

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Die Nichten wären gesetzliche Erben, wenn es wirklich keine anderen Verwandten gibt. Hier klingt es aber so, als ob es ein Testament gäbe. Was da drin steht, kann man nicht wissen.

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Im Zweifel gar nicht, wenn sie ein Zwilling ist und irgendwie an den Ausweis kommt. Aber das fliegt dann in der Regel spätestens im Erbfall auf, wenn die Enterbten das Testament sehen. Außerdem erhält die Erblasserin auch im Vorfeld Post vom Notar und ggf. anderen Stellen.

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