Einfache Antwort: ja, das ist sehr ratsam

Eltern können einem Kind alle zehn Jahre 400.000 Euro als Schenkung zukommen lassen.

Der Freibetrag zudem jeweils für Zuwendungen des Vaters und der Mutter gilt, kann auch die Mutter noch 400.000 Euro ans Kind verschenken. Somit können Eltern im ersten Rutsch bereits 800.000 Euro pro Kind übertragen.
Es fällt dann keine Schenkungssteuer an.

Aber:
Sollten der oder die Schenkenden versterben:vor Ablauf der 10 Jahre, dann ist eventuell Erbschaftssteuer fällig.

Das Finanzamt rechnet die erfolgte Schenkung ins Gesamterbe ein. Wenn die Gesamtsumme, die das Kind erbt, dann höher als der 400.000-Euro-Freibetrag, wird Erbschaftsteuer fällig.