Rückwirkend ist es unter keinen Umständen möglich. Selbst die Anbahnung müsste in der Zukunft geschehen.

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Du meinst wohl eine Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus nach 63 StGB, welches durch das Gericht beschlossen werden kann. Ausschlaggebend dabei ist das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen.

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