Wir haben eine Immobilie mithilfe einer Maklerin gekauft. Nach dem Notarvertrag mussten wir dann feststellen, dass mehrere Zusagen der Maklerin mit den Veräußern nicht abgestimmt waren. Es geht mir jetzt nicht um die finanzielle Regelung, sondern um die Frage, ob ich der Maklerin erlauben muss, bei der Übergabe (Abnahmeprotokoll und Schlüsselübergabe) vor Ort zu sein. Das wollen wir nach mehreren unverschämten Mails und glatten Lügen definitiv nicht mehr. Ist für meine Frau grade extrem belastend und muss definitiv verhindert werden.
Soweit ich die Rechtslage richtig verstehe, werden wir mit Zahlung des kompletten Kaufpreises bereits auch ohne persönliche Übergabe der Schlüssel zum wirtschaftlich Berechtigten. Ich plane, den kompletten Kaufpreis bereits zwei Tage vor dem Termin zu überweisen. Damit hätten wir dann das Hausrecht und könnten der Dame den Zutritt verweigern.
Vertragstext: „Die Besitzübergabe des Vertragsgegenstandes erfolgt Zug um Zug mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises“.
Weitere Regelungen sehe ich nicht.
Kann uns hier jemand weiterhelfen?
Vielen lieben Dank