kann ich mit 15 Jahren ausziehen?
kann ich ausziehen?
-> mit 15Jahren
-> mit einveständinis des jugendamts
-> in betreutes wohnen (also das drei mal in der woche einer vorbei kommt und schaut wie ich wohne bzw. ob ich es sauber halte und so :D)
-> mit wohngeld
-> mit kindergeld und unterhalt der eltern
MÖGLICH???
danke für eure Antworten ;DLG steffi
Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen
7 Antworten
Ein "betreutes Wohnen" ist erst ab 16 Jahren möglich. Wenn du so große Probleme hast, dass das Wohnen bei deinen Eltern für dich unmöglich ist (dies wird im Einzelfall vom Jugendamt geprüft), wirst du mit 15 Jahren erst mal in ein Heim kommen. Sollten die Probleme so groß nicht sein, wirst du bei deinen Eltern bleiben müssen und dann kommt auch das betreute Wohnen für dich nicht in Frage. Wie gesagt: dies wird im Vorfeld vom Jugendamt geprüft.
danke
Das geht nur mit Zustimmung der Eltern. Solange ihr das untereinander regelt, ist das rechtlich zulässig. Deine Eltern begeben sich aber auf schwankenden Boden, sobald dir etwas passiert. Daher wäre täglicher Besuch der Eltern schon wichtig.
Unterhalt und Kindergeld gibt es auf jeden Fall, ob Wohngeld zusteht, hängt vom Einkommen der Eltern und dem Gesamtwohnraum ab.
danke
Ab 16 darfst du von Zuhause ausziehen, es sei denn, du hast die Erlaubnis deiner Eltern. Bei schweren Missständen kannst du dich auch ans Jugendamt wenden, dann dürftest du auch mit 15 ausziehen.
mit erlaubnis vom jugendamt mit 16?
Oder mit Erlaubnis der Eltern.
ich bin bereits beim jugendamt :D
meine eltern sind sch...
ja ok das jetzt doof ausgedrückt aber ich lasse mich weder schlagen, ausnutzen oder wie dreck behandeln -.-
danke für die Antwort ;)
Wann wirst du denn 16? Wenn das jugendamt einwilligt dürftest du ab dann tatsächlich ausziehen. Ob man davor in ein Heim kommt oder nicht, kann ich dir leider nicht sagen.
Du darfst ab 16 mit Einverständnis der Eltern ausziehen
LG
da bin ich überfragt. aber wenn du die wohnung selbst zahlen kannst ohne zuschuss vom amt dann ja. sonst nicht.
ok thx :D
Sorry, falsch, ab 18 darfst du ausziehen, mit Erlaubnis ab 16.