Wie ist dieses Parkverbotsschild gemeint?
Hallo,
folgende situation. In einer einbahnstraße steht auf der linken seite ein Parkverbotsschild mit dem pfeil in richtung fußgängerweg(auf der linken fahrbahn). Kann ich jetzt nach dem schild parken oder nur davor?
Gedanklich steht man ja in der mitte der straße und dreht das schild zu sich hin und dann gilt der pfeil in diese richtung, also müsste ich ja nach dem schild parken können.
Liege ich richtig? Bitte gebt nur eine antwort, wenn ihr euch wirklich sicher seid!!!!
7 Antworten
der Pfeil nach rechts bedeutet: Parkverbot Ende
du darfst hinter dem Schild also wieder parken.+
http://www.sicherestrassen.de/_VKZ.htm -> Vorschriftszeichen -> Zeichen 283
Gibt es im Allgemeinen einen unterschied, ob das schild auf der rechten oder linken seite in einer einbahnstraße steht?
Oder gilt ein schild was auf der linken seite steht, gleichzeitig für die rechte und umgedreht?
auf der linken Seite in einer Einbahnstraße ist es aber genau umgekehrt
Nachträglich kurze Erklärung: Im vorliegenden Fall darf nach dem Schild geparkt werden.
Schild mit Pfeil nach rechts bedeutet nur dann 'parkverbot Ende', wenn es auf der rechten Strassenseite steht.
leichter wäre es, wenn du ein Bild beigefügt hättest. Also an sich müßte das Schild ja parallel zum Bordstein bzw. den Fahstreifen hängen und dann gilt das Verbot ab dem Schild in Pfeilrichtung. Aber kann man das in der Straße nicht erkennen, wie es gemeint sein muß? Neulich habe ich einem Bustellen bereich zwei Halteverbotsschilder gesehen, jeweils eins am Anfang der Baustelle und eins am Ende, nur haben beide Pfeile in die selbe richtung gezeigt. Das war eigentlich ganz eindeutig, daß das eine Schild falschherum hängt. Was ich aber sagen will: Manchmal erkennt man, wie es gemeint sein muß. Z.B. wenn die Straße etwas weiter noch ein Halteverbotsschild mit einem Pfeil ist, oder wenn die Straße irgendwo sehr eng ist usw.
nach der Baustelle war eben auch noch Halteverbot,deswegen das Schild
ne, das war definitiv falsch aufgehängt. Das war keine Einbahnstraße und wenn man reinfährt, muß man rechts ein Schild sehen, daß ein Halteverbot beginnt. Das war aber nicht der Fall, nur weiter runter würde man sehen, daß da daß Halteverbot endet, von dem man nicht gesehen hat, daß es überhaupt eins gibt. Und wenn man dahinter parkt, kann es nicht sein, daß man trotzdem wieder im Halteverbot steht, nur weil die Straße ein Stück weiter runter wieder ein Schild auftaucht, daß dort ein Halteverbot endet.
Hier ist ein bild: http://s7.directupload.net/images/101024/y3cxpnwk.gif
ja dann darfst du bis zu dem Schild nur halten, aber nicht parken. Und danach ist es wieder erlaubt.
Moin..
Nach den hier gemachten Schilderungen und nach Blick in Anlage II der STVO ( Darstellung und Erklärung der in § 42 genannten Vorschriftszeichen) ist der folgende Passus: "Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite von ihr weg." so zu verstehen, dass in Einbahnstraßen hiervon in keiner Weise abgewichen werden soll. Somit kann ab, also nach dem in der Zeichnung dargestellten VZ wieder links "geparkt" werden.
Nach dem Schild! Weil das Parkverbot, wenn du es drehst, in Richtung vor dem Schild zeigt.
ab dem pfeil is halte verbot ... zeigt er nach rechts is halteverbot ende
Das ist falsch, es geht nämlich um die linke Strassenseite.
Wie so oft, die Antwort mit dem Stern ist mal wieder genau die falsche. Den Seiteninhaber von sicherestrassen.de kenne ich persönlich, er ist u.a. Polizist und Dozent an der Polizeihochschulie in Leipzig.
Genauer lesen hätte sich gelohnt, dann sieht man nämlich, dass es einen kleinen Unterschied gibt, je nach dem, auf welcher Strassenseite die Schilder stehen.
Insofern hat @DerTroll wirklich Recht.