Zinsbescheid vom Bundesverwaltungsamt rechtens?
Mein gesamtes Darlehens-Bafög beläuft sich auf 1.783,50€. Im Schreiben wird drauf hingewiesen, dass am 07.01.2022 ein Zahlungsrückstand i.H.v. 359,50€ und Zinsen i.H.v. 30,40€ besteht. Es wird mitgeteilt, dass dieser Betrag unverzüglich nach Erhalt des Schreibens gezahlt werden soll.
Im darauffolgenden Absatz steht aber, dass beim Überschreiten des Zahlungstermins von mehr als 45 Tagen ein Zins erhoben wird. Den oben genannten Betrag habe ich im Zeitraum von 45 Tagen bezahlt. Nun erhalte ich einen Zinsbescheid, dass ich mit der Ratenzahlung im Rückstand bin. Ist dieses Vorgehen rechtens? Ich verstehe es so, dass ich die Frist eingehalten habe. Die nächste Raten ist erst (laut Tilgungsplan) Ende März fällig. Oder verstehe ich die Fristberechnung falsch?
1 Antwort
Das Entscheidende ist doch, seit wann der Rückstand besteht, nicht wann er dir schriftlich mitgeteilt wurde.
Im Schreiben wird drauf hingewiesen, dass am 07.01.2022 ein Zahlungsrückstand i.H.v. 359,50€ und Zinsen i.H.v. 30,40€ besteht.
Das ist der Stand zum 7.1.2022 - nicht der Tag, seitdem die Forderung offen ist. Was sagt denn dein Tilgungsplan, wann welche Zahlungen zu leisten sind? Die Summe scheint mir korrekt; man zahlt ja immer 3 Monate im Paket pro Quartal zurück; beim Standardtilgungsplan à € 130.--/mtl. also rd. € 390.--/Quartal. Die Forderung müsste m.E. seit dem 1.1.2022 offen sein. Das sind aber trotzdem keine 45 Tage, sondern Stand heute nur 40.
Was genau steht denn im Zinsbescheid über die Zahl de Zinstage? Das muss da ja aufgeführt worden sein. Ansonsten Widerspruch bzw. Einspruch gegen den Bescheid einlegen mit Verweis auf den Zahlungsausgang.