1&1 Problem?
Guten Abend,
ich bin bin 1 & 1 angemeldet, ich habe gestern mit ihnen gesprochen da mein Vertrag automatisch verlängert wurde. (für zwei weitere Jahre) Ich wollte eine Kündigung einreichen, leider kam ich aber in Krankenhaus und konnte daher mich nicht darum kümmern. Ich habe mit dem Kundenservice gesprochen und mir wurde gesagt ich kann eine Kündigung zu dem Gewünschte Termin einreichen. Nun wurde das abgelehnt aus irgendeinem Grund. Ebenfalls war der Kundenservice leider sehr unhöflich gegenüber mir. Ich weiß nun nicht was ich da machen kann, denn Kunden von 1&1 möchte ich nicht mehr sein. Was würden Sie indem fall tun?
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Wenn sich der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit automatisch verlaengert hat (also ohne dein Zutun), kannst du ihn mit einmonatiger Frist zu jedem beliebigen Kalendertag kuendigen. TKG § 56 ist da eindeutig und gilt - anders als bei anderen im BGB geregelten Vertraegen - auch fuer Altvertraege.
Wenn den Vertrag schon 2 Jahre besteht, und du nicht rechtzeitig zum Ende dieser Laufzeit kündigt, dann verlängert er sich zwar automatisch, aber es darf hier dann nicht wieder um 2 Jahre verlängert werden.
Wen dein Vertrag vor dem 1.März 2022 abgeschlossen wurde, dann gilt da noch ein altes Recht, nachdem sich ein Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit dann um ein ganzes Jahr verlängert. Aber nicht wie die Hotline sagt um 2 Jahre.
Willst du also kündigen, dann geht das nur noch zum Vertragsende, aber die Kündigung sollte etwa 3Monate vorher ausgesprochen werden.
Ist der Vertrag nach dem 1.März 2022 abgeschlossen, dann gilt das neuere Recht, bei dem ein Vertrag unbefristet läuft, aber monatlich gekündigt werden kann.
Das gilt, wenn der Vertrag sich stillschweigend verlängert, also der Anbieter da nicht informiert hat. Was ist jedoch, wenn der Anbieter rechtzeitig angekündigt hat, das sich der Vertrag verlängert? Und der Kunde dann die Kündigungsfrist nicht nutzt?
Dann kann der Telekommunikationsvertrag immer noch mit einmonatiger Frist gekuendigt werden.
Nein, bei Telekommunikationsvertraegen koennen auch Altvertraege nach Ablauf der Erstlaufzeit und einer automatischen Verlaengerung mit einmonatiger Frist gekuendigt werden. TKG § 56 enthaelt keine Beschraenkung auf Neuvertraege.