Bürgergeld nach einer Trennung, Unterhalt vom Expartner?
Ich habe mich vor kurzem von meinem Partner getrennt. Wir wohnen zusammen und haben eine gemeinsame 3 jährige Tochter. Ich arbeite derzeit 20 Stunden die Woche. Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Ich suche mir nun wieder eine eigene Wohnung und möchte ALG2 beantragen um zusätzliche Unterstützung zu erhalten und vielleicht sogar eine Erstaustattung zu beantragen. Dass er Unterhalt zahlen muss und Unterhalt angerechnet wird, sowie Kindergeld (mittlerweile? Damals galt dies als Sozialleistung und wurde nicht angerechnet? Ist das noch so? Bürgergeldrechner sagt nein) und natürlich mein Einkommen abzüglich der 100 Euro Freibetrag und 20%.
Nun meine Frage/n:
Muss er Unterhalt für mich zahlen, da er ein höheres Einkommen hat, obwohl wir getrennt sind und leben?
Kann ich bereits jetzt Alg2 erhalten obwohl wir noch zusammen sind und er wird nicht mit in meine Bedarfsgemeinschaft gerechnet? Ich denke es vereinfacht auch die Wohnungssuche und die Übersicht die man dann letztendlich über seine Finanzen hat.
Hab ich überhaupt Anspruch? Mein Einkommen liegt im Monat bei ca netto 700 Euro. Plus Kindergeld und Unterhalt.
Sorry für die doofen Fragen. Ich hab natürlich im Internet recherchiert aber teils unterschiedliche Antworten erhalten, vielleicht hat jemand exakt die gleiche Situation erlebt und kann mir helfen.
Liebe Grüße
5 Antworten
Wann soll das denn gewesenen sein, wo Kindergeld nicht als sonstiges Einkommen auf den Bedarf des Kindes angerechnet wurde ?
Sicher ist es vorrangiges anrechenbares Einkommen des Kindes, solange es das Kind zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würde, sonst würde es wieder zu deinem Einkommen und entsprechend mindernd auf deinen Bedarf angerechnet.
Natürlich kannst Du auch jetzt schon einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen, ich würde dazu dann noch separat auf einem Blatt Papier eine kurze formlose Erklärung abgeben.
Anspruch auf Unterhalt für das Kind besteht natürlich, sollte er leistungsfähig sein, es besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit bei minderjährigen Kindern, er muss also sehen, dass er zumindest den Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle zahlen kann.
Dir selber stünde ab der Vollendung des 3 Lebensjahres des Kindes im Regelfall kein Betreuungsunterhalt mehr zu, der käme wenn dann nur in Betracht, wenn er nach Zahlung des Kindesunterhalts noch über seinem Selbstbehalt liegen würde.
Das Jobcenter würde dann sicher verlangen vorrangig Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen, sollte er keinen Unterhalt zahlen wollen oder können.
Wenn Du dann eine eigene Wohnung hast und Mieterin bist, müsste man ggf.einen vorrangigen Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag prüfen, dafür findest Du kostenlose Rechner im Internet.
Für den Kinderzuschlag solltest Du dir aus dem Internet noch das Merkblatt für Kinderzuschlag suchen, darin findest Du Beispiele und alles gut erklärt.
Aber mit nur 700 Euro Nettoeinkommen wird wohl beides eher nicht in Betracht kommen, sondern nur Bürgergeld vom Jobcenter bleiben.
Muss er Unterhalt für mich zahlen, da er ein höheres Einkommen hat, obwohl wir getrennt sind und leben?
Ja, für das Kind muss er natürlich Unterhalt zahlen, sobald du ausgezogen bist. Solltest du Anspruch auf ALGII haben, wird das Jobcenter den Unterhaltsanspruch geltend machen.
Kann ich bereits jetzt Alg2 erhalten obwohl wir noch zusammen sind und er wird nicht mit in meine Bedarfsgemeinschaft gerechnet?
Da ihr noch eine Bedarfsgemeinschaft bildet, wird das wahrscheinlich nicht gehen. Ich würde mir eine angemessene Unterkunft suchen und dir dann vom JC die Zusicherung über die Übernahme der Mietkaution und KdU geben lassen.
Hab ich überhaupt Anspruch? Mein Einkommen liegt im Monat bei ca netto 700 Euro. Plus Kindergeld und Unterhalt.
Davon gehe ich aus. Solltest du dich mit Wohngeld und Kinderzuschlag besser stellen, wird dir das vom JC mitgeteilt. Unterhalt würde ich bis geklärt ist, wie hoch dieser ausfällt, außen vor lassen. Wie gesagt, das JC macht den Unterhalt bei Leitsungsgewährung in Eigenregie geltend. Allerdings wird das JC von dir verlangen, dass du Unterhaltsvorschuss beantragst.
Und Kindergeld wird als Einkommen angerechnet ;).
Du kannst jetzt schon einen Antrag auf Bürgergeld stellen, und er ist dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig.
Du hast ggf. Anspruch auf sog. Betreuungsunterhalt.
Unterhalt und Kindergeld werden jedoch auf Bürgeld/Sozialgeld (Kind) angerechnet.
Derzeit wirst du keine Leistungen bekommen, versuch es mit dem Antrag jedoch, erklär dort, daß ihr getrennt seid. Dann wirst du sehen, ob das JC darauf eingeht.
Unterhalt von ihm steht dir nicht zu, das Kind ist 3 Jahre alt und ihr wart nicht verheiratet, damit hat er dir gegenüber keine Verpflichtungen.
Kindergeld und der Kindesunterhalt werden auf den Bedarf angerechnet. Evtl. bekommst du dann für das Kind nichts, da sein Bedarf dadurch gedeckt ist.
kindergeld und kindesunterhalt wurden schon immer als einkommen des kindes bedarfsmindernd angerechnet.
betreuungsunterhalt stünde dir nicht zu, da das kind 3 jahre alt ist. erhöhe deine arbeitsstunden, dann hast du genügend einkommen um dich selbst und das kind zu versorgen. lässt kv dich das kind mitnehmen wird er unterhaltspflichtig. die höhe des unterhalts kann beim jugendamt errechnet werden. als ungefähren wert kannst du dir die düsseldorfer tabelle anschauen.