Darf ein Polizist mein Motorrad fahren?
Hallo,
Ich wurde heute von einer Polizeistreife mit meiner 50er angehalten. Da sie nur auf 25km/h zugelassen ist und ich nur eine Mofa Prüfbescheinigung (25kmh) habe, wollte der Polizist nachdem er meine Daten bei der Wache abgefragt hat, mein Moped überprüfen, ob es wirklich 25kmh fährt. Er sagte also (nachdem er nicht Mal das Moped mit dem Kickstarter anbekam) das er jetzt Mal fährt. Ohne Helm, oder jegliche Sicherheit (Keine Warnweste, -> Nichtmal "Polizei" am Rücken stehen) Fuhr er eine Runde auf einer viel befahrenen Straße und stellte fest, das das Moped 45kmh läuft.
Darf er denn jetzt einfach mein Eigentum ohne Schutz wie Helm o.ä. fahren?
(die hintere Beta)
8 Antworten
Darf er denn jetzt einfach mein Eigentum ohne Schutz wie Helm o.ä. fahren?Spielt das eine Rolle? :D
Er hat eine OWI begangen, du eine Straftat. Deine Eltern werden auch noch was zu hören bekommen -> § 21 StVG.
Total schlau dann auch noch dem Beamten ans Bein pissen zu wollen. :D
Mit dem Einverständnis des Fahrers darf der Polizist fahren. Also wird er geschickt gefragt haben und der Fragesteller hat bereitwillig nicht abgelehnt.
Diesen Teil lässt der Fragesteller jetzt jedoch weg.
Natürlich mit dessen Einverständnis - das ist klar.
Das ist deine Auffassung. Kann ich jetzt nicht erkennen wie das war, und vor allem warum du dies den Fragesteller unterstellst.
Nein, er müsste einen Prüfstand anfordern. Aber ist natürlich sehr auffällig das die Aprilia Rx locker 110 km/h läuft und dann deine nur angeblich 25 km/h. Dann macht das zusammenfahren eigentlich null Sinn.
ach was. Ich meinte die Aprilia läuft 110 km/h und seine Beta dürfte nur 25 km/h fahren. Dann macht das zusammenfahren kein Sinn, weil die Aprilia sich immer zurückfallen muss.
Die Feststellung das dein Moped schneller ist als erlaubt gilt soweit als Indiz und dein Moped wird auch noch auf einem Prüfstand überprüft womit der Beweis dann vorliegen wird. In wie weit der Beamte in Ausübung seiner Tätigkeit zu Ordnungswidrigkeiten berechtigt ist weiß ich nicht. Da es aber durchaus Helmbefreiungen gibt, könnte das sogar gar keine Ordnungswidrigkeit sein, das er dein Moped ohne Helm fährt.
Hättest du in deinem Moped eine seperate unauffällige Wegfahrsperre verbaut, bei der nur du weißt wie sie Funktioniert, hätte er auch nicht fahren können. Du wärst nicht verpflichtet ihm das zu erklären.
Verstehe aber nicht warum deine nur 50 läuft, wenn sie laut YTRyliqz auch locker 110 laufen kann. Ich meine... bei dem Risiko/nutzen Faktor hättest du sie auch wirklich auf 25 lassen können und lieber Fahrrad fahren, oder ganz aufmachen.
Wäre Rechtlich gesehen auch fahren ohne Führerschein und/oder ohne Betriebserlaubnis.
So wie ich das auf dem Bild sehe könnte die Maschine ohnehin auf 125ccm ausgelegt sein und wurde wahrscheinlich auch in gedrosselten Varianten angeboten, womit sie für diese Geschwindigkeit auch ausgelegt sein dürfte.
Da wir aber in Deutschland leben spielt Logik keine Rolle. Solange der Tüv das nicht in den Zettel eingetragen hat und du dafür nicht bezahlt hast gilt die Betriebserlaubnis als erloschen.
Wirklich Paradox wird es erst bei Tuningtreffen. Da werden die einen Autos stillgelegt weil ein Reifen bei voll eingeschlagener Lenkung minimal am Plastik schleift und das nächste Auto bekommen sie nichtmal Abgeschleppt, da es nur 3cm Bodenfreiheit hat. Dieses Auto mit 3 cm Bodenfreiheit, Tuningteilen ohne ABE, alle Umbauten Marke Eigenbau und dazu noch ein Mittelfingeraufkleber mit dem Spruch"WE LOVE DA POLICE" auf dem Kofferraum würde niemals durch den Tüv kommen, aber das braucht es auch nicht weil es in Holland zugelassen ist und ein gelbes Kennzeichen hat. Dieses Auto darf auf Deutschen Straßen fahren ohne irgendwas befürchen zu müssen, außer vielleicht Schäden durch zu tiefe Schlaglöcher... Als Deutscher hingegen muss man sogar n Sportlenkrad eintragen und braucht ne ABE....
Du hast eine Straftat begangen wenn das Gerät schneller fährt. Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ja, ein Polizist darf das Beweismaterial untersuchen und testen.
Ok, er hätte es nicht auf der Straße tun sollen, besser hätten die dein Zweirad einkassieren sollen und bei denen aufm Parkplatz testen. Ohne Helm sollte nicht sein, dass ist aber keine Straftat.
Ein Polizist muss keine Warnweste tragen oder Jacke wo Polizei drauf steht, Marke und Ausweis reicht.
Auch auf dem Parkplatz des Polizeireviers darf ein Polizist kein Gefährt eines Bürgers fahren.
Das gilt für alle Bürger.
Für die Reichsbürger gilt bekanntermaßen gar nichts. Außer ihre krude Rechtsauffassung und ihr Ego.
Ja, und das war für dich die bessere Alternative. Er kann es auch sicherstellen und einen Sachverständigen auf deine Kosten damit beauftragen.
Der FS hätte es auch (dumm) verhindern dürfen, was dann zu Kosten und Zeit-ohne-Mofa geführt hätte. Im vorliegenden Fall diente es der Beweisführung nach der StPO da, bewiesener maßen, die Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis vorlag.
So konnte der FS (vermutlich) mit einer Mängelkarte und einer Strafanzeige seines Weges ziehen.
Natürlich spielt das eine Rolle.
Allein aus versicherungstechnischen Gründen darf ein Polizist kein Auto eines Bürgers bewegen. Wenn, dann nur zur akuten Gefahrenabwehr, weil es nicht anders möglich ist.
Dies scheidet hier aus.