Erben trotz Bürgergeld?

3 Antworten

Er wird zumindest das Erbe in Höhe des individuellen (vom Lebensalter und anderen in der Person liegenden Umständen abhängenden) Schonvermögens behalten dürfen.
Alles was darüber hinausgeht muss er dann zur Existenzsicherung einsetzen (also davon leben) und erhält dann in diesem Umfang weniger Sozialleistungen bis hin zum vorübergeenden kompletten Wegfall derselben ausgenommen der Krankenversicherung. Die rechnen ihm dann vor, wie lange DAS reicht um ohne Geldbezug zu leben und so lange erhält er dann nichts.

Ausnahme: Er ist höchstselbst verschuldet und es wird ihm dann im Rahmen einer Insolvenz etc. gepfändet, sodass er gar nicht frei darüber verfügen kann. DANN hat er dadurch ja keinen Vermögensvorteil, der seine Bedürftigkeit verringert.

Ja denn ein Erbe zählt mittlerweile als Vermögen und nicht mehr als Einkommen wie bisher.

Ein Alleinstehender darf im ersten Jahr des Bürgergeld Bezuges 40000 Euro an Vermögen haben und ab dann 15000 Euro. Da er nicht dran kommt, bekommt er normal seine Leistungen weiter.

Es gibt ein Schonvermögen das er behalten darf. Das hängt auch mit der Anzahl der zu versorgenden Familienmitglieder zusammen und wird immer wieder angepaßt. Für Alleinstehende derzeit um die 5000 Euro.


Isegrim1970 
Fragesteller
 27.10.2023, 14:30

im Netz steht auch irgendwas von Änderung ab 1. 7. 2023 und 15.000€ - blickt auch keiner richtig durch...

na gut dass ich selbst kein Problem mit Bürgergeld habe und mir auch niemand was vererbt...

😉

aber ein Bekannter hat halt das Pech oder vielleicht auch Glück,

kann man nun sehen wie man will - trotzdem erstmal danke

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Agamemnon712  28.10.2023, 05:46

Geldwerter Vermögenszufluß während des Bürgergeldbezuges ist kein Schonvermögen.

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