Neues Auto mit Hartz IV?

3 Antworten

Leider wurde mein Beitrag von regierungstreuen Zensierern gelöscht. Mein Rat: verkaufe das Auto und verprasse das Geld. Vielleicht bekommst du es in der Verwandtschaft veräußert. Das Geld sponserst du deinen Patenkindern. Oder. Oder. Ich hoffe dass der Beitrag ab 6 Jahre zugelassen ist. 🤩😂 Grüße an die im Hintergrund lauernden Zensierer.

Wenn du bis dahin keine neue Beschäftigung gefunden hast, dann wirst du Probleme mit dem Jobcenter bekommen, denn als angemessenes KFZ - wird das Jobcenter nur berücksichtigen, wenn es einen Zeitwert von 7500 € nicht übersteigt.

Bis Mai sind es ja noch einige Monate, im schlimmsten Fall musst du dann halt irgendetwas annehmen, kannst dann ja immer noch nach etwas passenden suchen.

Wie hoch ist der wiederverkaufswert des Pkw? Das ist die entscheidende Frage. Soweit ich mich erinnere darfst du ein PKW im Wert von ca 7 einhalb tausend Euro besitzen. Wenn du also ein Gutachten bringst dass dein Wagen nur noch diesen Wert hat....


David637 
Fragesteller
 21.11.2019, 17:32

Nein, mein Auto kostet leider etwas mehr als 24,000€, Bar bezahlt.

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Parhalia2  21.11.2019, 18:01
@David637

Das ist schlecht, aber das Jobcenter muß hier zumindest noch Rücksicht auf angemessene Werteumwandlung nehmen.

24 K ist hier natürlich nun ein sehr üppiger Wert , wobei hier der aktuelle Restwert zu berücksichtigen ist, und das JC hier auch nicht verlangen darf, das Fahrzeug so schnell wie möglich zu einem Restwert-Erlös unter 70% des realen Restwertes so schnell wie möglich zu verwerten müssen.

Wenn Du körperlich noch vollkommen gesund bist , solltest Du nun schleunigst zusehen , wie Du vom Jobcenter wieder los kommst . ( Notfalls erst mal als Leihkeule leider )

24K Momentanwert ist halt ein echt fetter Wertebetrag, den das JC nun mal durchaus als Vermögenswert ( auch rückwirkend ) als verfügbaren Wert ins Verwertungsvermögen beziffern können wird .

Solch ein wertiges KFZ übersteigt nun mal die Angemessenheit ( bis 7500 Euro Wagen-Zeitwert ) und gleichzeitig den Vermögens - Freibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr der antragstellenden Person immer noch deutlich insgesamt.

Was beim ALG I in dieser Form noch keine Rolle spielt, kann Dir rückwirkend im ALG II das Genick brechen und etwaige Rückforderungen durch das Jobcenter berechtigen.

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