Parkplatzausfahrt Rechts vor Links?
Wenn ich aus einem großen Parkplatz Gelände in den fließenden Verkehr einbiegen möchte, muss ich dann jeglichem Querverkehr die Vorfahrt gewähren oder gilt auch hier Rechts vor Links?
Danke im Voraus
8 Antworten
Parkplatzausfahrten sind zu behandeln wie Grundstücksausfahrten. Du mußt alles beachten was auf der Straße von links und gegebenenfalls auch von rechts kommt.
Ein Parkplatz gilt in der Regel als Grundstück, auch wenn es keinen Bordstein gibt.
Hierbei gilt die Wartepflicht nach § 10 StVO.
Wer aus einem Grundstück [...] auf die Straße [...] oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren [...] will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Dementsprechend hast du keine Vorfahrt. Es müssen dort auch keine Verkehrszeichen stehen, selbst wenn es sich um eine Vorfahrtstraße handelt.
Das gilt jedoch nicht, wenn der Parkplatz an einer eigenen Straße liegt, man also nicht direkt vom Parkplatz auf die Querstraße fährt, sondern es als normale Kreuzung oder Einmündung zu sehen ist.
Da du bei einer Parkplatz Ausfahrt in den fließenden Verkehr einbiegen möchtest musst du diesen vorlassen. Ansonsten schaust du einfach ob bei dir ein Schild steht, welches dir Vorfahrt gewährt.
Du musst dem Querverkehr Vorrang gewähren. Egal wie groß der Parkplatz ist. Rechts vor links gilt 1. nur wenn es keine Vorrangstraße gibt und 2. nur auf öffentlichen Straßen.
Es kommt darauf an aber meistens haben Parkplätze einen abgesänkten Bordstein und dadurch musst du Vorfahrt gewähren.