Schwester will VHS verklagen, wie hindere ich sie dran?
Meine Schwester ist übler KPop-fan, dachte sich sie lernt daher Koreanisch. Ging an die VHS und hat weil sie dumm ist, nen Japanisch Kurs belegt.
Erst nach 2 Monaten hat sie, was ich sehr komisch finde, herausgefunden, das sie unnötig im Japanisch Kurs ist, weil sie so dumm ist und nie merkte das KPop aus Korea kommt und nicht Japan. Sie wollte nun Geld zurück erstattet haben für 2 Übungsbücher die sie kaufen musste und für die 2 Monate, die sie schon in der VHS war.
Sie wollte dann in den Koreanischkurs wechseln, da der aber schon seit 3 Monaten läuft und keine Quereinsteiger nimmt, ist sie sauer geworden und will nun die VHS verklagen. Ich hab ihr gesagt das bringt nix und sie ist einfach selber Schuld, weil ich der schon früher paar mal gesagt hab das KPop auf Koreanisch ist und sie dachte immer das sei Japanisch ... die denkt nun ihr Fehler sei Schuld der VHS und nun will sie die verklagen.
Was soll ich machen? Sie will morgen nach der Schule zur Polizei
5 Antworten
Soll sie machen. Die Polizei wird es ihr erklären. Wenn es so weit kommen würde würde der Anwalt es ihr erklären und wenn das nicht reichen würde, wüsste sie es nachdem sie den Fall verloren hätte und die kosten für den Bullshit tragen müsste
Ja das bringt absolut nichts die VHS anzuzeigen, das kann sie gerne machen aber es nützt nichts, wenn sie sich nicht für den richtigen Kurs entscheidet, auch noch ein paar Monate mitmacht, dann kann man es knicken. Wäre sie jetzt erst so 2 mal da gewesen, wäre es was anderes. Aber sie hat sich für den falschen Kurs Entschieden und es ist ihr Fehler, nur SIE hat den Kurs gekauft, kein anderer. Wer sich nicht ordentlich informiert ist selbst schuld, da muss sie wohl noch warten auf den Koreanisch Kurs (auf den Büchern müsste ja sogar "Japanisch") draufstehen und außerdem wenn man KPop-fan ist sollte man wissen das es aus Korea kommt. Naja da kann man nicht viel machen, sag ihr einfach sie soll nicht ihre Zeit damit verschwenden, sie bekommt ihr geld sowieso nicht wieder.
Dafür hat die VHS verschiedene Kurse, du kannst ja auch nicht ein Programm kaufen und nach 2-3 Monaten sagen: "Ist das falsche", die Polizei wird maximal sich ein ablachen
Sie ist wirklich nicht die hellste Kerze auf der Torte ; - )
Die VHS hat nichts falsch gemacht und ist dem entsprechend deiner Schwester nichts schuldig.
Eine Straftat ist ebenfalls nicht gegeben, so dass die Polizei null zuständig ist.
Sie will morgen nach der Schule zur Polizei
Dann wird sie morgen den Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht lernen. Straftaten kann man bei der Polizei anzeigen. Beim VHS-Kurs geht es aber um einen zivilrechtlichen Anspruch, die VHS hat sich nicht strafbar verhalten.
Lass sie doch. Sie werden sie schon aufklären.
Gruß S.