Unterhaltsvorschuss für nicht leibliche Kinder, Trennungsjahr?
Hallo, eine komplizierte Frage, die mir noch keiner beantworten konnte.
So, 2 Kinder von einem Vater, Vaterschaft anerkannt. Vater zahlt keinen Unterhalt weil er immer wieder untertaucht und nicht reagiert. Mutter hat unhaltsvorschuss bekommen. Mutter heiratet erneut und bekommt dann natürlich keinen Unterhaltsvorschuss mehr. Mutter trennt sich wieder und ist im trennungsjahr. Bekommt sie dann wieder Unterhaltsvorschuss?
Vielen Dank
4 Antworten
sobald sie alleine mit den Kindern im Haushalt lebt, der Ehemann also ausgezogen ist, ist sie offiziell "getrennt lebend" und dann steht ihr UV wieder zu. Ist eigentlich eine einfache Frage.
Im UVG heißt es, UV steht ledigen, geschiedenen, dauernd getrennt lebenden oder verwitweten zu. Es fehlt "verheiratet" in der Aufzählung.
Sie muss sich eine Sammelmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt bei der Gemeinde besorgen und dann zum Jugendamt zur erneuten Beantragung. Ist der Ehemann abgemeldet, ist er nicht mehr aufgelistet.
Das mit den nicht leiblichen Kindern im Titel verstehe ich nicht ganz. Sind die Kinder denn nicht leibliche Kinder der Mutter oder hat der neue Ehemann sie adoptiert?
Die Kinder sind nicht von dem ehepartner, sondern von einer Ehe davor.
Ja, sie bekommt wieder Unterhaltsvorschuss.
Wenn sie wieder alleinerziehend ist, dann steht ihr auch wieder Unterhaltsvorschuss zu, sollten die oder ein Kind schon das 12 Lebensjahr vollendet haben, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, dann kann es Unterhaltsvorschuss bis max. Vollendung des 18 Lebensjahres geben.
Der Kindesunterhalt ist unabhängig vom Ehe- oder Beziehungsstatus der Mutter fällig.
Mein Stiefsohn bekommt noch immer Unterhalt von seinem leiblichen Vater, bis zum Ende seines Studiums, obwohl er (der Stiefsohn) bei uns wohnt.
Meine leibliche Tochter bekommt von mir Unterhalt, bis das Masterstudium abgeschlossen ist.
DER Unterhalt, nicht aber der UNTERHALTSVORSCHUSS. Den bekommt man nur, wenn alleinerziehend.
hier geht es aber um Unterhaltsvorschuss, den gibt es für Verheiratete nicht.