Die Voraussetzungen sind
- Nicht mehr als 22.000 € Umsatz im Vorjahr UND
- Voraussichtl. nicht mehr als 50.000€ Umsatz im laufenden Jahr
Beim ersten Beispiel bist du in jedem Jahr in der KUR, sofern du nicht in irgendeinem Jahr, zu Beginn des Jahres jeweils, mit voraussichtlich über 50.000€ Umsatz gerechnet hast.
Beim zweiten Beispiel: Wenn du zu Beginn des Jahres 2 nicht mit über 50.000€ Umsatz prognostiziert hast, bist du auch da Kleinunternehmer (Im Vorjahr Jahr 1 hattest du unter 22.000€ Umsatz und du hast dann auch nicht fürs laufende jahr mit über 50.000€ gerechnet).
Im Jahr 3 bist du auf jeden Fall Regelbesteuerer und kein Kleinunternehmer mehr, weil du allein schon im Vorjahr (Jahr 2) über 22.000€ Umsatz hattest.