Behandelt wie Schwerkrimineller wegen Escooter betrunken?

Hallo, ich bin gerade echt am verzweifeln und hoffe dass es hier leute gibt die sich gut mit rechtlichen Dingen auskennen.

Ich bin gerade 19 jahre alt, war vor einigen Tagen bei einem Stadtfest und habe dort einige Bier getrunken. (wichtig ist, dass meine Toleranz nicht groß ist, aber ich dennoch auch im angetrunkenen Zustand vernünftig ansprechbar und Herr meiner Sinne bin.)

jedenfalls habe ich mir dann ein Escooter gemietet, mit dem auch einige meiner ebenfalls betrunkenen Freunde gefahren sind und wollte mit dem nach Hause fahren. Da ist sonst ein ganzes Stück bis nach Hause wäre. daraufhin wurde ich von der Polizei angehalten und gebeten ein Alkoholtest zu machen. Dass meine Freunde ebenfalls mit dem Scooter gefahren sind, war denen total egal. Sie wollten unbedingt mich haben, weil sie gerade mich auf diesem Roller gesehen haben. Normalerweise hätten sie auch die Leute vorher sehen sollen aber es ging alles nur an mich. Dann der Alkoholtest. ich meinte gerne, dass ich diesen verweigern möchte. Allerdings wurde mir dann gleich damit gedroht, mich ins Krankenhaus zu schleppen und mir dort Blut abzunehmen, weil er ein Alkoholtest gemacht werden müsse. Ich fragte dann ob es möglich wäre doch den Alkoholtest vor Ort zu machen, da ich dem Krankenhaus entgehen wollte, da ich, wie gesagt, einfach nur nach Hause wollte und die Polizisten haben zugestimmt, nachdem ich dann den Alkoholtest vor Ort gemacht hatte und auf dem Alkoholtest 1,98 Promille standen, nahmen Sie mich dann trotzdem mit und im Krankenhaus sowohl eine Urinprobe als auch Blut abzunehmen und das dann auch noch an beiden Armen da die Schwester, die dort ist, wohl Azubi ist und nicht wusste, dass sie mehrere Reichen Blut braucht deswegen die mich an beiden Armen gestochen haben.

ich war den Poliz Polizisten wohl so betrunken, dass ich mit einem Roller nicht mehr nach Hause fahren durfte aber den ganzen Weg vom Krankenhaus bis nach Hause wieder zu Fuß gehen durfte allein dann eine Fahrt oder Ähnliches zurück hab ich natürlich nicht bekommen.

mag sein, dass alles rechtens war, aber gerade das mit den zwei Arme ausstechen, plus Urinprobe nach. Nachdem ich denen gesagt habe, dass ich keine Drogen konsumieren, finde ich irgendwie schon ein wenig verdächtig und würde gerne wissen, ob diese ganze Situation rechtens ist oder ob ich mich dagegen irgendwie wehren kann, zumal ich alle Krankenhauskosten selber tragen soll.

MfG

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Da sind wir wieder. Selbst verschuldet mit knapp 2 Promille am Straßenverkehr teilgenommen und hübsch mit dem Finger auf andere zeigen.

Gehen Sie gerne in sich und reflektieren die Situation.

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Weshalb sollte es den PC interessieren, was Sie nebenan am Lötkolben treiben ?

Solange hierdurch keine Sicherung überansprucht wird oder Sie das Teil an derselben Mehrfachsteckdose betreiben, hat das außer lustigen Dämpfen keinen Effekt - hier hilft eine gute Belüftung.

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Und wenn Sie noch so oft Fragen, es ändert nichts daran:

Das Netzteil verfügt über einen 4PIN ATX Stecker. Das steht dick und fett in der Beschreibung - dieser Stecker ist exakt hierfür gedacht.

Falls Ihr Board einen 8 Pin Stecker benötigt, ist das schlicht das verkehrte Netzteil.

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Wenn die 98 PS hat, ist sie nicht auf A2 gedrosselt...

Falls Sie meinen, dass die Maschine VOR der Drossel 98 PS hatte: Nein. Der A2 Schein ist begrenzt auf Maschinen mit maximal 35KW/48PS und einer Ausgangsleistung von maximal 70 KW/94PS.

Zudem darf das Leistungsgewicht maximal 0,2KG pro KW betragen.

Trifft auf die Maschine alles nicht zu, demnach Essig mit A2.

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Jaein.

Sofern das Fahrzeug Garantie hat, genügt es wenn Sie innerhalb des Garantiezeitraumes einfach zu einer Werkstatt fahren die nach Herstellervorgabe arbeitet. Es muss nicht zwingend der Händler sein, bei dem Sie gekauft haben.

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Ihr AG wird den Bescheid erhalten und - sollte er nicht einfach zahlen - höchstvermutlich angeben wer gefahren ist. Damit erhalten SIE im Nachgang weitere Post mit Bußgeld und ggf. weiteren Konsequenzen wie Punkte und Aufbausemiar.

Auf das Arbeitsverhältnis sollte das keinen Einfluss haben, das allerdings besprechen Sie besser mit Ihrem Chef :)

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Geld per Echtzeit Überweisung getätigt lässt sich idR nicht zurückrufen.

Verbuchen Sie das als Lehrgeld, künftig niemals diese Zahlart bei Onlinegeschäften zu benutzen.

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Mir ist unklar woher Sie Ihre "Fakten" haben aber Deutschland besitzt (noch) keine F35. Der Start der Auslieferung ist erst für 2026 geplant, erste Stationierung in D ab 2027.

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Die Produkte sind mittlerweile identisch. Oftmals irgendwelche Dropshipper oder Wiederverkäufer die auf Amazon dieselben Produkte wie AliExpress oder Temu anbieten - zu weit höheren Preisen und größtenteils verfälschten Bewertungen.

Ist derselbe Chinaschrott, lässt sich demnach auch "direkt" bei Alibaba kaufen.

Nicht dass ich dazu raten würde überhaupt derartiges zu kaufen :)

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Mangelnde Bremswirkung kann vieles zur Ursache haben. Zumeist sind es schlicht die Verschleißteile wie Beläge oder Scheiben.

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"elektronisch angekündigt" bedeutet lediglich, dass das Paketlabel erstellt oder gedruckt wurde. Es besagt nicht, OB das Paket bereits unterwegs ist und dient daher kaum einer weiteren Einschätzung.

Beim Absender nachhaken ist hier wohl die beste Idee.

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Das Bekleben (oder Abkleben in dem Fall) der Scheiben darf mit zugelassenen Teilen geschehen. Ich bezweifle, dass irgend ein Chinateil mit passender ABE oder gar zugelassenen Befestigungen kommt, demnach dürfte das nicht anzuraten sein.

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Fuhr lange Zeit was in der Klasse. Das geht ohne Weiteres. 2 Zylinder liefern auch ohne hunderte PS ausreichend Drehmoment - reicht im Normalfall aus. Mit einer leichten 690er KTM braucht man allerdings keinen Vergleich anstellen - der hinkt :)

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Die 48 PS Grenze besteht zusätzlich zu den weiteren Beschränkungen.

  • Maximal 48 PS
  • max 0,2PS pro KG Fahrzeuggewicht

Das ist also eine "sowohl als auch" - keine "entweder oder" Sache :)

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Offen sichtbar oder nicht spielt kaum eine Rolle. Wichtig ist eben, dass Sie kein Messer tragen welches unter das Führungsverbot fällt (Hieb- und Stichwaffen, Klingenlänge > 12 cm bei feststehenden Klingen sowie einhändig feststellbare Klingen) - Details dazu hat Waldmensch in seiner Antwort ausführlich dargestellt.

Das klassische "Taschenmesser" ist idR nichts davon und darf getragen werden. Ausnahmen können manche Veranstaltungen sowie ausgewiesene Verbotszonen sein.

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