Meinung des Tages: Wäre ein allgemeines Scooter-Verbot zur Unfallminimierung in Großstädten angebracht?

Oftmals praktisch, aber auch nicht ganz ungefährlich: Der E-Scooter! Während viele von uns den Scooter für den Weg in die Arbeit nutzen, verursachen andere wiederum tagein-tagaus Unfälle im Straßenverkehr. Hier stellt sich auch die Frage danach, ob ein Scooter-Verbot in Großstädten vertretbar wäre...

Diese Regeln für E-Scooter gelten im Straßenverkehr

Obgleich manch ein passionierter E-Scooter-Fahrer vielleicht denkt, mit seinem wendigen Gefährt nach Lust und Laune und natürlich überall fahren zu dürfen, gibt es auch für E-Scooter natürlich klare Regeln:

So ist das Fahren grundsätzlich nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Fehlen diese, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone sowie in Einbahnstraßen ist das - vor allem entgegengesetzte - Fahren mit dem E-Roller verboten.

Besonders große Hürden die für Nutzung oder das Leihen von E-Scootern gibt es zudem ebenfalls nicht; eine Mofa-Prüfbescheinigung oder ein Führerschein werden für die Nutzung des Gefährts nicht benötigt. Ebenso wenig gilt eine Helmpflicht. Das Mindestalter für E-Scooter liegt bei 14 Jahren. Allerdings gelten für alle Fahrer von E-Scootern im Straßenverkehr dieselben Alkoholgrenz- und richtwerte wie für Autofahrer. Und selbst wenn es dochr echt häufig vorkommt, dass zwei oder in manchen Fällen sogar drei Personen auf dem Scooter stehen: Elektroroller sind grundsätzlich nur für ausschließlich eine Person zugelassen.

Wenn der Scooter zum Unfallrisiko wird...

Im vorletzten Jahr ist die Zahl der E-Scooterunfälle mit Personenschaden um fast 50% gestiegen; hierbei war ein Gros der Beteiligten unter 25 Jahren und oftmals alkoholisiert. Insgesamt wurden 8260 Unfälle verzeichnet, bei denen 11 Personen ums Leben kamen, 1234 schwer und 7651 leicht verletzt worden sind. Die Zahlen für das Jahr 2023 liegen bislang nicht vor.

Ein gewichtiger Faktor für den rasanten Anstieg der Unfälle liegt in der inzwischen üppigen Verfügbarkeit von Leihscootern konkurrierender Anbieter in Großstädten sowie dem oft rigorosen Fahrverhalten der Scooter-Fahrer begründet. Häufig geschehen Unfälle zudem, da die Roller nicht ordnungsgemäß abgestellt werden und demnach Bürgersteige und Radwege blockieren. Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, betonte, dass grundsätzlich zwischen Gelegenheitsfahrern und jenen unterschieden werden müsse, die einen eigenen Scooter besitzen würden; diese hielten sich weitaus häufiger an die vorherrschenden Regeln und wüssten mit ihren Fahrzeugen zudem besser umzugehen.

Wäre ein allgemeines Scooter-Verbot sinnvoll?

Da viele durch E-Scooter-Fahrer hervorgerufene Unfälle in Paris in der Vergangenheit vor allem auf Leihscooter-Fahrer zurückgeführt werden konnten, wurde der Verleih von E-Rollern in der französischen Hauptstadt im vergangenen Jahr komplett verboten. Wenngleich das Fahren im Straßenverkehr hierzulande bislang nicht verboten ist, wurde zumindest die Mitnahme in Bussen und Bahnen des Öffentlichen Nahverkehrs in Bayern jüngst untersagt. Als Gründe hierfür werden ausschließlich mögliche Sicherheitsbedenken angeführt, da es in London, Barcelona und Madrid im ÖPNV in der Vergangenheit gelegentlich zu Bränden & Explosionen, die durch mitgenommene E-Roller verursacht wurden, gekommen ist. In Deutschland wurde bislang kein derartiger Unfall verzeichnet.

Alleine das Verbot in Bus & Bahn allerdings betrifft vor allem jene, die mit dem eigenen E-Scooter auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zur Uni oder zur Freizeitgestaltung sind und diesen - als Alternative zum Auto - in Kombination mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nutzen. Einige Nutzer, die vom BR zum Thema befragt wurden, bemängelten die Entscheidung und verwiesen auf das bestehende Spannungsverhältnis zwischen der Bereitschaft mancher, auf klimaverträgliche Fortbewegung zu setzen, bei dieser im Alltag durch ein - wenig begründbares - Verbot wie dieses jedoch massiv eingeschränkt zu werden.

Unsere Fragen an Euch:

  • Würdet Ihr ein allgemeines (Leih- und Privatscooter) Verbot von E-Scootern in Großstädten befürworten?
  • Sollte ein Verbot ausschließlich für Leihscooter gelten? Welche Gründe sprechen dafür?
  • Welche Maßnahmen wären Eurer Meinung nach zur Reduzierung von Unfällen mit E-Scootern nötig?
  • Sollte es auch für Leihscooter eine Art "Führerschein"-Pflicht geben?
  • Fahrt Ihr selbst E-Scooter oder seid darauf angewiesen?
  • Welcher rechtliche / praktische Kompromiss zwischen Klimaschutz & Mobilität auf der einen und Unfallminimierung im Straßenverkehr auf der anderen Seite wäre sinnvoll?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/e-kleinstfahrzeuge/e-scooter/

https://www.br.de/nachrichten/bayern/e-scooter-in-zuegen-erlaubt-in-der-u-bahn-nicht-warum,U93sONd

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/escooter-elektroroller-unfaelle-100.html

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/paris-e-scooter-verbot-101.html

Nein, ein Verbot wäre nicht sinnvoll, weil... 51%
Ja, in Großstädten sollten keine E-Scooter erlaubt sein, da... 36%
Andere Meinung und zwar... 13%
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Wieso werden bei einigen Zügen wie z.B. bei den Regionalzügen in der Mitte der Zugstrecke und nicht schon am Startbahnhof die Zugwaggons angekuppelt?

Hallo,

mir ist schon öfters aufgefallen, wenn ich mit der ÖBB (Österreichische Bundesbahnen) mit den Regionalzug (Cityjet) Richtung Wien hineinfahre, dass vor allem werktags (zu den Arbeitszeiten) in der nächstgrößeren Stadt, Großstadt der Landeshauptstadt von Niederösterreich z.B. (ungefähr in der Mitte der Strecke) Zugwaggons angekuppelt werden (wo es aus den Lautsprecherdurchansagen heißt:“ Der Wagen bzw. die Züge werden verdoppelt, bleiben sie sitzen und halten sie sich an den (Tür)griffen fest“), anstatt dass man diese Zugwaggons auch gleich am Startbahnhof ankuppeln würde.
Noch dazu sind vor allem werktags, wenn keine Ferien sind sehr viele Schüler/innen und arbeitende Menschen unterwegs.

Irgendwie erinnern diese Lautsprecheraussagen schon fast daran, als ob man mit einem Fahrgeschäft wie einer Achterbahn oder einer Geisterbahn unterwegs ist, denn da werden einige bzw. die meisten Kirmes-, Fahrgeschäftbesucher sich auch irgendwo festhalten (in diesem Fall allerdings bei den Sicherheitsbügeln, vorausgesetzt wenn sie nicht gerade die Hände in die Höhe ausstrecken).

Aber abgesehen davon frage ich mich teilweise, was die Logik und der Sinn dahinter ist, warum die Zugwaggons erst in der Mitte der Zugstrecke angekuppelt werden und nicht schon am Startbahnhof (besonders wenn werktags (zu den Arbeitszeiten) viele Schüler/innen und arbeitende Menschen unterwegs sind und der Zug schon ohnehin komplett voll ist, sodass man natürlich nur mehr einen Stehplatz ergattern kann)?
Diesen logistischen Vorgang gab es nicht schon immer, sondern gibt es teilweise auch erst seit eineinhalb bzw. zwei Jahren.

Vielleicht kann mir wer von der GF-Community erklären, was in diesem Fall die ÖBB (Österreichische Bundesbahnen) bzw. generell die Bahn beabsichtigt, sich dabei gedacht hat, Zugwaggons erst in der Mitte der Zugstrecke und nicht schon am Startbahnhof anzukuppeln?

Und gibt es in Deutschland bei den Regionalzügen dasselbe Prozedere, dass die Züge nicht am Startbahnhof (sondern irgendwo in der Mitte der Zugstrecke, wie in einer nächstgrößeren Stadt, Großstadt) angekuppelt werden, anstatt dass man diese Zugwaggons gleich am Startbahnhof ankuppeln würde?

Bahn, Bahnhof
An die Hannoveraner:Innen, was haltet Ihr vom neuen Fahrplan 2023/24 der Üstra/GVH/ÖPNV?

Diesen Sonntag, den 10. Dezember 23, findet auch bei der Üstra/GVH in Hannover und der Region der Fahrplanwechsel für 2024 statt.

Was haltet Ihr von den Veränderungen:

Gut finde ich folgendes;

Bei den Stadtbahnen/Straßenbahnen;

- Linie 9 Empelde - Hannover-Hauptbahnhof fährt demnächst auch mit 3-Wagen-Zügen/ Traktionen der TW 2000/2500 (Silberpfeile)

- Linie 12 Ahlem - Küchengarten/Ihme-Zentrum - Glocksee - Waterlooplatz - Hauptbahnhof (Tunnel) übernimmt den Nachtsternverkehr der halben durchgestrichenen 10.

- Linie 13 fährt nach Hemmingen (Westerfeld) von Ricklingen/Wallensteinstraße aus.

Bei den Bus-Linien; (finde ich positiv)

- Linie 300 Pattensen - Vahrenwald/Dragonerstraße fährt beschleunigt ab Hemmingen-Westerfeld über den Schnellweg

- Linie 360 fährt von Bennigsen (Deister) über Hiddestorf, Arnum, Devese, Hemmingen nach Hannover-Döhren, Peiner Straße

- Linie 363 fährt von Wettbergen (Stadtbahn 3/7) über Ricklingen, Auf dem Grethel, In der Rehre über Hemmingen nach Hannover-Döhren, Peiner Straße

- Linie 367 fährt von Pattensen bis Hannover-Wülfel, Am Brabrinke (Stadtbahnen 1/2)

Der Sprinti (On Demand) wird in der Region Hannover ausgeweitet.

Die Hochbahnsteige Safariweg (Badenstedt) und Glocksee sind endlich fertig.

Bis hierhin finde ich alles soweit gut.

Schlecht finde ich bei der Stadtbahn, daß die Linie 13 in Hemmingen-Westerfeld mit alten Lindgrünen Stadtbahnen (TW 6000) fährt. Die Begründung ist, daß die Linie 13 zum Fasanenkrug fährt, und der Abzweig in Bothfeld/Isernhagen-Süd noch nicht für neue 2,65 m breite Stadtbahnen gerüstet ist. Man hätte die Stadtbahn-Linie aus Hemmingen-Westerfeld z. B. in Misburg, Altwarmbüchen oder am Hauptbahnhof Hannover enden lassen können, dann wäre der Einsatz von modernen Stadtbahn-Wagen möglich, sogar TW 3000 ohne Klapptritt-Stufen, die nur Hochbahnsteige anfahren können.

Schlecht finde ich bei den Bus-Linien, daß die 365/366 von Pattensen nur noch bis Hemmingen/KGS fahren und nicht mehr nach Hannover (z. B. Döhren/Peiner Straße)

Schlecht finde ich auch, daß es zwischen Hemmingen-Westerfeld/Devese und Ronnenberg bzw. Weetzen/Ihme-Roloven keine Bus-Verbindung gibt. Früher, vor Jahren, gab es mal eine Bus-Linie von Gehrden bis Hannover-Wülfel/Am Brabrinke (Stadtbahnen 1/2)

Was haltet Ihr vom neuen Fahrplan der Üstra/GVH?

Bahn, Bus, Hannover, ÖPNV

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