DB in Klärung 49€ Ticket?( Mahnung)?

Hallo zusammen

Ich habe vor 1 monat eine mahnung bekommen da dee einzug nicht geklappt hat bei DB 49€ Ticket Abo am 1.04.. Es wurde mit Inkasso gemahnt. Dann habe ich den Betrag überwiesen mit dem Zahlungszweck. Ich hab daraufhin mehrere E-Mails geschrieben mit der Bitte, wie ich das einrichten kann und warum es nicht geklappt hat. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten. Am Telefon ist nie jemand rangegangen. Dann bin ich an eine Info Stelle dee DB und die frau hat mir gesagt, dass DB mir jetzt jeden Monat einfach so eine Mahnung schickt an sofort einfach als reminder abee ohne festes Datum es kann jederzeit kommen es hat keine Gebühren also dachte ich mir so okay dann chevke ich einfach regelmässig meine E- Mails und Spam Ordner. Ich habe für den Monat Mai aber bis jetzt keine erhalten und in 6 Tagen wäre der letztmögliche Zahlungszermin bevor es ans Inkasse geht, wenn es so wie letztes mal wäre vom Termin her, die Frau hat aber sowieso gesagt dass es keinen regelmässigen Termin gibt, wann die mahnung rausgeht. Jetzt steht beim Abo-Portal Zahlung in Klärung für Mai. Für 1. Juni muss ich auch bal zahlen.Heisst das Klärungsschreiben? Ich kann nirgends einstellen Lastschrift einzug ausser in der app aber das ist ja nicht die Zahlung fürs abo sondeen für allgemeine tickets denke ich. Was soll ich jetzt machen? Ich habe es jetzt gekündigt auf 30.6 abee bis dahin muss ich noch zwei mal zahlen. Soll ich Einfach das Geld für diesen Monat und nächsten überweisen mit dem alten Zahlunsgzweck? Weil die IBAN habe ich ja ausser Zahlungszwevknummer nicht. Soll ich da einen eigenen nennen also z. b. Monat Mai 49€ Ticket? Wenn ich ein Inkasso schreiben erhalte kann ich ja sagen, dass ich immer meine e 'mails gecheckt habe so wie die frau gesagt hat am Schalter und nichts erhalten habe und ich 5 E-Mails geschrieben habe mit der fragw wie ich es zukünftig.

machen soll.

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Bekommt man in jedem Fall eine Erstattung bei der Bahn, wenn man wegen Zugausfall länger unterwegs ist?

Hab ein Sparpreisticket gebucht. Vor der Fahrt wurde gesagt, dass es die Verbindung nicht mehr gibt und damit die Zugbindung aufgehoben ist. Alle Alternativen waren schon mal rund 1 Stunde länger. Also haben wir uns eine rausgesucht, die 1 Stunde eher losfährt. Logischerweise hatten wir gedacht, dass die Fahrtdauer des Tickets mit der der tatsächlichen Fahrt verglichen wird, wenn man eine Entschädigung beantragt.

Fataler Fehler. Laut Bahn gibt es keine Entschädigung, da wir ja nicht später angekommen seien. Auch der telefon. Service der Bahn meinte, nur die Endzeit auf dem gekauften Ticket ist entscheidend. D.h, wenn wir zur ursprünglichen Zeit losgefahren und damit ja 1 Stunde später angekommen wären, hätten wir eine Entschädigung bekommen. Das ist meiner Meinung nach nicht nur unlogisch, sondern auch irgendwie unfair. Steht das wirklich so in den AGBs? Ich meine, ich habe ein Ticket mit einer gewissen Leistung (Fahrtdauer) gekauft und diese Leistung wurde nur teilweise erbracht. Und dann stelle man sich mal vor, man wäre 4 Stunden eher gefahren. Dann kannst du 4 Stunden Verspätung haben, aber bekommst angeblich keine Entschädigung, wtf.

Und jetzt wird's noch verrückter. Laut Aussage vom Service ist wirklich immer nur die Endzeit vom Spar-Ticket entscheidend. D.h., wenn man einfach später fährt und die Fahrtdauer genauso lang wie beim Ticket ist, kommt man dennoch später an und erhält dann entsprechend Entschädigung. Wurde vom Service so auch bestätigt. D.h., wenn man in einer Gegend wohnt, wo das häufiger passiert, kann man das explizit „missbrauchen“ und einfach 2 Stunden später losfahren, ohne das das gegen die AGBs verstößt o.O

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