Würdet ihr sagen, dass ich einen Behinderungsgrad von 30 oder 50 haben sollte?

Ich bin Autist (diagnotisiert). Der Psychologe meinte, dass 50. Allerdings hat man damals keinen Behindertenausweis beantragt. Meine Eltern haben vor einem Jahr dann doch einen beantragt (um mir den Berufseinstieg zu erleichtern). Es ist aber irgendwie kompliziert, da inzwischen volljährig und das Gutachten schon länger her, sodass ich nur 30 erhalten habe. Meine Eltern haben jetzt einen Rechtsanwalt hinzufügt (aber noch nicht vor Gericht).

Wo ich Probleme habe:

-kann keine Kontakte in echt knüpfen (nur online)

-kein Blickkontakt möglich

-nehme sehr viele Impulse war

-Kontrolle verlieren

-Schulalltag bewältigen (ohne Hilfe unmöglich), öfters von Schule geflogen, da Streit mit anderen

-sehr wenig selbstständig (z.B eigenes wohnen momentan nicht möglich)

-in Konflikten gibt es immer Streit

-Vereine nur möglich mit Vertrauensperson

Was dagegen spricht:

-verstehe manchmal Ironie

-ich reise gerne und gehe ins Stadion (aber ohne Vertrauensperson unmöglich

-habe online Freunde

Ich kann es halt schlecht einschätzen, ob das schon für 50 reicht, da z.b blind sein schlimmer ist.

30 fühlt sich einfach schlimm an, da keine Vorteile und nur Nachteile. Außerdem haben fast alle Autisten 50, sodass ich dann wohl weder als normal noch als richtiger Autist angesehen werde.

Sollte ich falls ich keine 50 bekomme, mich unabhängig erklären und Deutschland den Krieg erklären (als Vergeltung)?

Behindertenausweis, Behinderung, Gdb., Grad der Behinderung, Versorgungsamt, GdB 50
Wenn bei der Einstufung eines GdB ein Ermessensspielraum zwischen GdB 20 und 30 liegt, woran macht der Sachbearbeiter des Versorgungsamtes fest, ob 20 oder 30?

Ich habe chronische rezidivierende diagnostizierte Urtikaria / Nesselsucht, ein operiertes Mammakarzinom in situ mit verbleibendem Lymphödem und leide unter Erschöpfung.

Wegen des Karzinoms hatte ich für 3 Jahre GdB50.

Nach Abwarten der Heilungsbewährung hat nun das Versorgungsamt alle ärztlichen Berichte ausgewertet und möchte einen Gesamt-GdB von 20 vergeben, ich dürfe dem aber widersprechen, bevor dieser gültig wird.

Ich habe gesehen, dass für meine Urtikaria 20-30 als GdB vorgesehen sind.

Woran macht es das Versorgungsamt fest, ob jemand 20 oder 30 bekommt?

Bei 20 fallen die steuerlichen Freibeträge und die Möglichkeit zur beruflichen Gleichstellung mit Schwerbehinderten weg.

Meine Krankheit wird mit 2x täglich Lora ADGC behandelt, d.h. der Juckreiz wird unterdrückt, die Schwellungen und Quaddeln bleiben.

Außerdem darf ich vieles nicht essen.

Ende des Monats fahre ich zu einer Mutter-Kind-Kur, da ich damals nach der Brust-OP und Bestrahlung auf eine AHB und Wiedereingliederung verzichtet hatte und zu früh wieder arbeiten gegangen bin.

Die Schwerbehinderten Vertretung hatte angeregt, dass ich stattdessen andere Art der Kur mache, da die AHB verfallen war.

Ich gehe 2x die Woche wegen eines Lymphödems für 45 min zur Lymphdrainage, voraussichtlich bis an mein Lebensende.

Seht Ihr eine Chance, die 30 statt 20 zu bekommen und kann ggf. die Kurklinik dabei helfen?

Lohnt es sich, das Gesamtbefinden mit den Einschränkungen und Beschwerden im Rahmen des Widerspruchs nochmal aufzuschreiben?

Soll ich dann selbst schreiben, ich halte GdB30 für angemessen? Oder nur, dass ich der Runterstufung von 50 auf 20 widerspreche?

Vielen Dank.

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Wo Ausbildung beginnen mit Behinderung wenn man in Berufsbildungswerk wegen Vorstrafe nicht genommen wird?

Für mich gestaltete es sich bisher unmöglich, eine ausbildung zu finden. Das liegt erstens an meinem bisherigen Werdegang, zweitens an meiner Behinderung und drittens daran, dass ich vorbestraft bin. Ich werde immer älter, werde in Kürze 24 und habe noch nie gearbeitet.

Zu meiner Behinderung:

Ich habe einen Grad der Behinderung von 80 und somit auch einen Schwerbehindertenausweis. Die Gründe für die Behinderung sind eine Lernbehinderung, Persönlichkeitsstörung, Diabetes, Depression und eine Zwangsstörung.

Zu meinem Werdegang:

Im Jahr 2012 habe ich einen Förderschulabschluss mit 3er Schnitt abgeschlossen, wobei Mathe nicht benotet wurde wegen Matheschwäche. Danach kam erst mal nichts und irgendwann war dann das Jobcenter für mich zuständig.

Das Amt sieht jetzt als einzige Möglichkeit mich einzugliedern eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk. Am 1. Arbeitsmarkt habe ich laut Sachbearbeiter keine Chance mehr. Der Haken ist, dass ich wegen mehreren Dingen vorbestraft bin. Im Berufsbildungswerk werde ich wegen dieser Vorstrafe nicht genommen. Mir wurde auch eine Behindertenwerkstatt empfohlen aber die nehmen mich wegen der vorstrafe auch nicht.

Der Sachbearbeiter hat jetzt keinen Plan mehr. Was mir nur einfallen würde, ist zu warten bis die Vorstrafe aus dem Führungszeugnis gelöscht wird (das würde jetzt noch etwa 5 Jahre dauern). Zumindest hätte es keinen Sinn mich am 1. Arbeitsmarkt zu bewerben weil ich laut psychologischen Dienst im Gutachten nur noch am 2. Arbeitsmarkt arbeiten soll.

In der letzten Eingliederungsvereinbarung hieß es nur, schnellstmöglich eine Ausbildung in einem BBW zu beginnen. Da ich im BBW nicht genommen werde, ist die EGV hinfällig geworden. Eine neue EGV gibt es noch nicht. Was könnte als nächstes kommen?

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