Bundesland und Polizei?

3 Antworten

Wie unlogisch ist das denn? Die Hausdurchsuchung würde ja dort statt finden, wo man gemeldet ist, oder? Logischerweise müssen die Bundesländer da kommunizieren, oder?

Und es gibt natürlich zur Verfolgung von Straftaten die landesübergreifende Amtshilfe.

Gruß S.

Das hat mit der Polizei nichts zu Tun.

Die Polizei nimmt die Stragtat auf. Der Staatsanwalt entscheidet darüber ob eine Straftat vorliegt und dafür eine Durchsuchung gerechtfertigt ist. Er Beantragt die beim Gericht. Die wird dann vom zuständigen Richter angeordnet.

Die Durchsuchung machen dann die Beamten von der Polizei und der Staatsanwaltschaft vor Ort.

Das hängt von der Dringlichkeit ab. Im Normalfall agiert die zuständige Polizei des Wohnortes. Sind die aber gerade massiv unterbesetzt, kann das auch vom Tat Bundesland aus dirigiert werden.