Definition und darf man da parken?

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Nein, § 42 Abs. 2; Zeichen 325.1 Nr. 4 (Anlage 3) StVO verbietet das, ausgenommen sind dabei das Parken zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. Eine erforderliche gekennzeichnete Parkfläche ist hier jedenfalls nicht erkennbar.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Wenn du insgesamt im verkehrsberuhigten Bereich meinst -NEIN

( es sei denn da ist irgendwo ein Schild, dass es auf einer bestimmten Stelle extra erlaubt)

Meiner Ansicht nach steht auch der blaue falsch. Da scheint ja ein Tor, eine Ausfahrt zu sein. Vom Rest sieht man zu wenig.

Gruß S.