gelte ich als mittäter?
hallo,
also ich war mit einer freundin im buchladen und da hat sie mehrere Bücher geklaut und ich habe sie aber versucht daran zu hindern bevor wir rein gegangen sind. ich habe ihr abee nicht dabei geholfen sondern stande nur neben ihr. sie hatte mir aber ein gestohlenes buch geschenkt was sie an diesem tag gestohlen hat und ich ihr zeigen nur wollte. ich bin unter 14 und falls sie erwischt wird, (sie macht das schon lange) werde ivh als mittäter gelten? es war dumm von mir ich weiß
danke
Lg sally
2 Antworten
So wie du es beschreibst bist du eindeutig ein Mittäter. Du wusstest was sie tust und hast sie weder davon abgehalten, noch den Inhaber oder die Mitarbeiter informiert. Daher bist du in jedem Fall ein Mittäter.
Ich hoffe dir ist klar, dass man solche Freunde nicht haben sollte. Klauen ist unter keinen Umständen zu entschuldigen. Vor allem nicht bei Gegenständen die ein bisschen mehr kosten (Bücher).
Da kann ich nichts zu sagen, da ich nicht weiß ob da Überwachungskameras oder dergleichen sind. Aber wie schon gesagt, ich würde nichts mehr mit ihr unternehmen solange sie dieses Verhalten nicht abstellt.
Ja du wirst als Mittäter gesehen aber unter 14 wirst du nicht angeklagt.
Aber mit Jugendamtbesuch kannst du trotzdem rechen.
Halte dich von deiner Freundin fern wenn du weißt das Sie klauen will.
sie macht das schon relativ lange (9 Monate) denkst du das sie noch erwischt werden kann?