Grab schändung?
Hallo, ich war heute mit einem Kumpel und einem bekannten von ihm unterwegs.
wir waren an einem Bahnübergang und der bekannte von meinem Kumpel fande es „lustig“ einen Stein gegen ein Andenken von einem Todesopfer zu werfen. Wir haben ihm die ganze zeit gesagt er solle es lassen und trotzdem hat er einen Stein dagegen geworfen. Es sind paar Bilder und eine Kerze umgefallen. ich und mein Kumpel haben, als er nach hause gefahren ist direkt die Kerzen und das Bild richtig hingestellt und uns drüber unterhalten wie respektlos sowas ist, vor allem als Muslim.
Ich werde heute für die Person beten.
Hätte ich etwas anders/besser machen können? Ich konnte ihn halt nicht aufhalten weil ich es nur von weitem gesehen habe…
6 Antworten
Ich würde diesem dämlichen Kerl sagen, das das richtig unehrenhaft und pietätlos war und in Zukunft würde ich mit dem nichts mehr unternehmen.
Was würde er sagen, wenn SEIN Kind/Angehöriger umgekommen wäre, er einen Gedenkstein (oder was auch immer) aufstellt und so ein Trottel daher kommt und alle zerstört ?? - Das wäre wahrscheinlich der erste der aufschreien würde....
Auf manche Bekannte kann man echt verzichten.
P.S. schön von Euch, dass Ihr das wieder in Ordnung gebracht habt. Hier trauert ein Mensch um einen Anderen und das darf jeder in Ruhe tun :-)
Ja danke, dass war halt alles was wir hätten tun können. Er ist auf jeden fall nicht mehr mein „bekannter“.
Traurig, dass er einfach so davon kommt, ein Mensch ohne Anstand, denn er hat einen Tatbestand erfüllt
§ 189 StGB Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, was mit Geldstrafe, oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Bevor ihr die Freundschaft auflöst, würde ich ihm das nochmal sagen.
Er ist ein respektloser Mensch und braucht sich nicht hinter seinem Glauben verstecken, wenn er so eine Tat verübt.
Ihr habt den Schaden beseitigt, das war von Euch wichtig und richtig.
Nehmt Abstand von so einem Menschen.
Alles Gute für Dich.
§ 189 StGB "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" sieht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren für jene vor, die Andenken Verstorbener verunglimpfen. Ich bin kein Jurist, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die beschriebenen Handlungen den Bestand erfüllen.
Naja, Grabschändung im rechtlichen Sinne wird es nicht gewesen sein. Pietät und ehrlos aber. Wie schön, dass ihr alles wieder aufgeräumt habt.
Euer Kumpel ist dann geistig noch nicht so reif, das kommt hoffentlich noch.
Es gibt auch unter Moslems Bekloppte - wie auch bei Menschem mit anderem Glauben- das Problem ist eher DER Mensch ohne Wertevorstellungen und Anstand.-
ist auf jeden fall nicht mehr unser kumpel.