Haus zur Miete bei Harz 4?

3 Antworten

Dann müssen Deine Eltern das Haus entweder zusammen mit Dir mieten oder Deine Untermieter werden.

Die Kosten der Unterkundt und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, erstattet.

Deine Eltern sollten sich den Umzug allerdings zuvor vom zuständigen Jobcenter genehmigen lassen, damit es nachher keinen Ärger mit der Übernahme/Erstattung von Kosten gibt.


Mandy21073 
Fragesteller
 18.11.2021, 09:40

Danke dir.

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Mandy21073 fragt:

Muss der Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass beide Harz 4 Empfänger sind?

Nein. Aber du benötigst die Zustimmung des Vermieters, wenn du eine von ihm gemietete Wohnung oder ein von ihm gemietetes Haus untervermieten möchtest - zum Beispiel an deine Eltern.

Jedenfalls gilt dies für Mietwohnungen, bei gemieteten Häusern weiß ich es nicht.

Allerdings darf der Vermieter eine Zustimmung zur Untervermietung normalerweise nicht verweigern. Tut er es doch, entscheidet nach einer Klage darüber das Amtsgericht.

Einen Antrag auf Übernahme von Wohn- und Heizkosten der Eltern an das Jobcenter können nur die Eltern stellen. Das Jobcenter übernimmt dann die tatsächlichen Kosten, soweit diese angemessen sind - und nicht höher als bisher, außer, dies ist zwingend notwendig. Siehe SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung Absatz 1 und 4.

Erst dann, wenn die Eltern diese Kosten nicht an dich weiterleiten, kannst du dich an das Jobcenter wenden und die Kosten direkt vom Amt erstatten lassen.

Wenn du mit deinen mitwohnenden Verwandten eine Haushaltsgemeinschaft bildest - also gemeinsame Küche usw. -, übernimmt das Jobcenter in der Regel die kopfteiligen Kosten für Wohnen und Heizen: Bei drei Leuten also zwei Drittel, ein Drittel für Mama und ein Drittel für Papa.

Du musst also alles auflisten, was du an Kosten hast für das Haus - inklusive Versicherungen und Schneebeseitigung usw. Sogar verpflichtende Instandhaltungs-Kosten können geltend gemacht werden beim Jobcenter.

Anders sieht es aus, wenn deine Elternteile einen eigenen Haushalt führen. Als typische Anzeichen dafür gelten: Ein eigener Eingang oder zumindest eine abschließbare Tür vor dem eigenen Wohnungsteil mit Küche und Bad.

Dann machst du mit ihnen einen üblichen Untermietvertrag, und das Jobcenter prüft, welche Kosten es davon übernimmt - nämlich a) die tatsächlichen, b) die angemessenen, c) die, die nicht höher sind als die bisherigen - je nach dem, was alles davon greift.

Gruß aus Berlin, Gerd


Mandy21073 
Fragesteller
 18.11.2021, 09:40

Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort !!

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Du kannst als Mieter des Hauses an deine Eltern untervermieten. Dazu sollte es aber möglichst abgetrennt sein. Wenn du dein Vermögen aber offenlegst und das ist viel ist schlecht.


Mandy21073 
Fragesteller
 17.11.2021, 02:05

Vielen Dank!

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