Heiraten, Freundin mit Kind aus Beziehung?

5 Antworten

Hallo F.

Wie schon erwähnt, heiratest Du in erster linie die Mutter und nicht das Kind.
Somit hast Du rechtlich KEINE Verpflichtungen.

Moralisch sieht es natürlich anders an. Da Ihr bestimmt alle zusammen in einem Haushalt lebt, wirst du automatisch der Tochter auch finaziel deinen Beitrag leisten. Oder läßt Du alles für die Lütte von Deiner Partnerin bezahlen?

Deine Partnerin kann beim Amt einen Unterhaltsvorschuss beantragen.

Dieses wird dann vom Amt entsprechend zurückgeholt, wenn der Vater wieder bezahlen kann.

Falls das Gericht tatsächlich anerkennt, dass der Vater keinen Unterhalt bezahlen kann, dann müsst Ihr auf alle Fälle jedes Jahr über einen Anwalt entsprechend den Unterhalt erneurt anfordern. Anderseits braucht er die nicht bezahlte Monate nicht nachbezahlen. Aber erkundigt Euch nochmal direkt bei Eurem Anwalt.

Für Dich ändert selbst nichts, also Du wirst nicht belangt. Es sei denn, dass Du das Kind adoptierst, dann ist es wie Dein eigenes Leibliches Kind, mit allen Rechten und Pflichten.

Auch bei einer hoffentlich nicht eintretener Scheidung (schließlich wollt Ihr Heiraten), hast Du keine Pflichten gegenüber Deiner "Stieftochter".

Ich hoffe das Ihr aus Liebe Heiratet und keine Scheidung kommt.
Da finde ich es wichtig wie das Kind in die "neue" Familie aufgenommen wird.

Wenn das Kind den Nachnamen Ihres Vaters trägt, kann leider der Name nur nach der Hochzeit mit Zustimmung des Vaters, der Name ensprechend zu Euren Familiennamen umgeändert werden.

Du hast kein Sorgerecht und an sich rechtlich nix mit ihr zu tun. Das ist wichtig hinsichtlich Unterhalt.

Die Kindesmutter kann dir aber gewisse Rechte übertragen, also dass du zum Elternabend gehen kannst und auch mal ihre miese Zensur in Mathe unterschreibst. Oder dass sie mit dir as Aufsichtsperson eine Reise unternimmt.
Das ganze löst sich mit dem 18. Geburtstag von allein auf, weil dann auch die Mutter nix mehr zu melden hat und somit auch keine Rechte delegieren kann.

Es sei dennnnnnnn... du magst die Kleine total und sie sich auch. Dann schwatzt halt später mal über eine Adoption. Das Rechtsverhältnis zum biologischen Vater löst sich dann natürlich auf und sie bekommt volle Rechte und Pflichten dir gegegnüber, also gegenseitige Unterhaltsansprüche ( sie gegen dich z.B. während Ausbildung, du gegen sie bei Pflegebedürftigkeit) und natürlich Erbrecht. 

hallo, das ist ein sehr komplexes Thema würde ich sagen. Ich würde mich wenn du Sorge hast dazu sofern möglich fachlich beraten lassen, grundsätzlich machen das ja recht viele auch was die Vermögensteilung zum Stand vor der Ehe und im Falle einer Scheidung betrifft.

ich könnte mir vorstellen bei anerkannter Vaterschaft ist und bleibt er ja dennoch unterhaltspflichtig und sobald dieser zahlen kann wird er dies auch leisten müssen.

aber mit eingehen der Ehe lebt ihr ja auch in Gemeinschaft von fortan es kein sie und ich sondern nur noch das "wir" gibt und alles zusammengerechnet wird. Das heißt dass du automatisch (so denke ich) mit in die Verpflichtung rutscht

ich würde dir jedoch empfehlen bei konkreten Fragestellungen einmal fachliche Informationen einzuholen, es kann dir nur helfen und ich schätze das da auch noch viele andere Dinge mit einbezogen werden wenn es denn um Streitigkeiten später mal gehen sollte.


diese /solche Fachberatung kann dir das Jugendamt beantworten, aber bitte vor deiner Hochzeit, bei einer Scheidung könnte es "Kritisch" werden, denn im heutigen Zeitalter haben sich die § sehr geändert, was Kindesunterhalt betr. 

wegen dem Unterhalt vom Kindesvater, soll/muss sie Klage einreichen, auch diese Auskunft erhält sie beim J-Amt (ein abwaschen) 

Du übernimmst mit der Heirat keinerlei Pflichten und Rechte für deine Stieftochter. Du bist auch nicht unterhaltspflichtig ihr gegenüber. Daran ändert sich auch bei einer Scheidung nichts.

Was die Rechte betrifft, so kann die Kindesmutter dir kleinere Rechte einräumen, wie z.B. mit dem Kind zum Arzt zu gehen. Inwieweit du mit erziehen kannst, müsst ihr miteinander absprechen. Das sollte man sehr behutsam angehen.

Der Nachname deiner Stieftochter bleibt bestehen, auch wenn deine Freundin mit der Hochzeit deinen Namen annehmen sollte. Eine Änderung des Namens ist nur über eine Adoption oder ein Namensänderungsverfahren möglich.

Beidem muss der Kindesvater zustimmen, seine Zustimmung kann nur in Härtefällen durch das Gericht ersetzt werden. Bei einer 10-Jährigen ist es allerdings meist nicht mehr sinnvoll und im Interesse der kindlichen Identität, den Namen zu ändern.

Diese Namensänderung wäre nicht reversibel und auch nicht wiederholbar, d.h. das Kind trüge auch nach einer Scheidung weiterhin deinen Namen. 

Mit einer Adoption würde deine Stieftochter deine leibliche Tochter. Der Kindesvater würde alle Rechten und Pflichten aufgeben, diese würdest du übernehmen. Eine Adoption hätte über eine Scheidung hinaus Bestand.