Kann der Arbeitgeber von Beschäftigten ärztliche Untersuchungen verlangen?

Familiengerd  17.05.2024, 12:23

Dir ist nicht bewusst, dass dieser Text 13 Jahre alt ist?

BVBDortmund 
Fragesteller
 17.05.2024, 12:26

Doch, es steht imText.

Familiengerd  17.05.2024, 12:28

Und welche Relevanz soll ein solch (unbestimmter) Text jetzt haben? Da steht ja auch nichts Konkretes.

BVBDortmund 
Fragesteller
 17.05.2024, 12:30

Die von ver.di haben keine Ahnung. Sie verbreiten Falschinformationen. Oder sind Arbeitgeberhrig, was sich bei den Betriebsarztseiten auch so darstellt.

3 Antworten

Das könnte sich evtl. aus dem Arbeitsschutzgesetz herleiten lassen. (Gesundheitsfürsorge des AG und Mitwirkungspflichten des AN)


BVBDortmund 
Fragesteller
 17.05.2024, 12:27

Nenn den Paragrafen, ein Mitwirkungspflichten des AN gibt es nicht.

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Familiengerd  17.05.2024, 12:32
@BVBDortmund

Das ist schlicht und einfach falsch.

Z.B.

Alle Beschäftigten haben im Hinblick auf den Arbeitsschutz bestimmte Mitwirkungspflichten. Diese sind in der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ geregelt und in der dazugehörigen DGUV Regel 100-001 konkretisiert.
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BVBDortmund 
Fragesteller
 17.05.2024, 12:37
@Familiengerd

Nein, ein AN kann meistens eine Abmahnung kassiern, wenn er Betriebsarzttermine versaeumt, auf euine Kündigung vesichttet daraufhin der AG, zeigt die Rechtsprechung. Ausnahme, es geht um Seuchenschutz von Pflegepersonal, oder Gefahr am Arbeitspalatz....Das BAG kann ein Grundrecht auf Freie Arztawahl außer Kraft setzen.

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Familiengerd  17.05.2024, 12:48
@BVBDortmund
Das BAG kann ein Grundrecht auf Freie Arztawahl außer Kraft setzen.

Wer will das denn?

Erstens ist das Recht auf freie Arztwahl kein "Grundrecht".

Zweitens ist hier nirgends die Rede davon, dass die Konsultation eines bestimmten Arztes (als Person) verlangt wird.

Drittens darf ein Arbeitgeber das Konsultieren eines Arztes verlangen, wenn er berechtigte Zweifel daran hat, dass der Arbeitnehmer seinen Aufgaben gesundheitlich (physisch, psychisch) gewachsen ist und wenn Arbeitsschutzvorschriften (wie von Dir schon angedeutet) das vorgeben.

Vierten ist hier nirgendwo von einem "Betriebsarzttermin" die Rede.

Du schmeißt hier ziemlich viel durcheinander.

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Das kommt natürlich ganz auf den Beruf an. Und während des Arbeitsverhältnis kann sich ja auch die Verwendung des Mitarbeiters ändern. Da ist es ja schließlich auch zum SCHUTZ des Arbeitnehmers wichtig.


BVBDortmund 
Fragesteller
 17.05.2024, 11:54

Nein, meine Frage betrifft den konkreten Grund, wieso der AG im laufenden Beschäftigungsverhältnis die betriebsärztliche Untersuchung anordnet und ver.di Welchen derzeiten Stand meint ver.di , wonach der AG es verlangen darf?

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DerHans  17.05.2024, 11:57
@BVBDortmund

Eine betriebsärztliche Untersuchung dienst dem SCHUTZ des Arbeitnehmers (und unterliegt selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht)

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BVBDortmund 
Fragesteller
 17.05.2024, 12:01
@DerHans

Nee, wenn jemannd einen Hausarzt hat. braucht der keinen Betriebsarzt. Gm Grundgesetz besteht die freie Arztwahl. selbstverständlich schweigt jeder Arzt, wenn der Patient es sagt. Besonders in dem Fall, wenn jemand die betriebsärztlichen Untersuchungen verweigert. Gesetzliche Verpflichtunge des AG muß sich ein AN nicht zuschreiben lassen.

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Familiengerd  17.05.2024, 12:53
@DerHans
Eine betriebsärztliche Untersuchung

Es ist nirgendwo von einem Betriebsarzt die Rede.

Zu dessen Konsultation darf auch kein Arbeitnehmer gezwungen werden; er darf - wenn der Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung berechtigt fordert - einen Arzt seiner Wahl aufsuchen.

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Familiengerd  17.05.2024, 13:03
@BVBDortmund
Nee, wenn jemannd einen Hausarzt hat. braucht der keinen Betriebsarzt.

Das ist richtig.

Gm Grundgesetz besteht die freie Arztwahl.

Ein solches Grundrecht laut Grundgesetz gibt es nicht.

selbstverständlich schweigt jeder Arzt, wenn der Patient es sagt. Besonders in dem Fall, wenn jemand die betriebsärztlichen Untersuchungen verweigert.

Was hat der erste Satz mit dem zweiten zu tun (oder umgekehrt)?

Gesetzliche Verpflichtunge des AG muß sich ein AN nicht zuschreiben lassen.

Was meinst Du damit konkret?

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Dir geht es doch eher darum, ob während einer AU eine Untersuchung verlangt werden kann?!

Nein! Da gibt es keine Grundlage dafür.


BVBDortmund 
Fragesteller
 17.05.2024, 12:29

Eine AU darf überprüft werden von dem MDK und nicht vom Betriebsarzt. Worum es mir geht, warum ver.di Falschinformationen streut.

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Familiengerd  17.05.2024, 12:58
@BVBDortmund

Wie kommst Du darauf, ver.di würde "Falschinformationen" streuen?!?

Das jetzt über einem Text von vor 13 Jahren zu behaupten, ist einfach nur blanker Blödsinn!

Keiner hier weiß jetzt, was für Gründe, welche Diskussionen es damals gab für diese Äußerungen.

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BVBDortmund 
Fragesteller
 17.05.2024, 13:04
@Familiengerd

ver.di soll dann diesen Käse nicht verbreiten. Die Betriebsärztlichen Dienst haben da so unterschiedliche Ansichten. Die einen meinen. solange man es arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gibt sind es meistens Angebotsuntersuchungen des AG, eine Pflich des AN gibt es nicht. Dann wollen AG während des Beschäftigungsverhältnisse eine Eifgnungsuntersuchung durchführen, wo es keine gestzliche Grundlage gibt. ag mahnen sogar ab und kündigen, die Abmahnung liegt dann in er Gerichtsakte und der Arbeitsrichter fragt, Sie (AG) haben abgemahnt und danach nichts mehr gemacht. Ich glaube große AG mauscheln mit ver.di.

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Familiengerd  17.05.2024, 13:10
@BVBDortmund
ver.di soll dann diesen Käse nicht verbreiten.

Das war vor über 13 Jahren!!!!!!

Hast Du überhaupt gelesen - von "verstanden" wohl ganz zu schweigen -, was ich geschrieben habe?!?

Ich glaube große AG mauscheln mit ver.di.

Bei diesem Schwachsinn (auch "Geruchrsakte" usw.), den Du hier äußerst, ist wohl jeder Versuch einer Erklärung sinnlos!

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BVBDortmund 
Fragesteller
 17.05.2024, 13:26
@Familiengerd

Ich kann ja mal schreiben , welche Mauschelei es da gab, eine ehemalige ver.di Betriebsrätin im Konzern Telekom kam auf die Idee als Geschäftsführerin (Gesamtprokura) in einer Tochtergesellschaft der Telekom einen Miitarbeiter mehrfach abzumahnen und später die Kündigung zu unterschreiben. Die Abmahnung Betriebsarzttermin gelang in die Gerichtsakte des Arbetsgerichtes , der Prozess wurde bis zum BAG fortgeführt. Soweit klar? Den Prozess hat die Rechtsschutzversicherung bezahlt, nicht verdi, obwohl der MA verdi Mitglied war. Sinnlos war ua. die Bermerkung eines Richters beim Arbeitsgericht, dass ein Schauprozess stattgefunden hat. Sämtliche Arbeitsgerichtsprozesse gingen für den AN verloren. Das Landessozialgericht Essen meint aber wegen der Sperrfrist AA dem Kläger Recht zu geben, Weil ein Zeuge in der ersten Instanz eine uneidliche Falschaussage gemacht hat, beim LAG was anderes ausgesagt hat, mußte die Staatsanwaltschaft etwas klären. Rate mal wie sowas ausgeht? Eine Geruchtsakte stinkt.

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Familiengerd  17.05.2024, 13:31
@BVBDortmund
Soweit klar?

Ich werde sicher nicht Ereignisse kommentieren, die Du mit hier (ziemlich verworren) "erzählst", von denen ich keine Ahnung bezüglich der konkreten Hintergründe habe.

Ich weiß auch gar nicht, was Du mir mit dieser "Geschichte" überhaupt sagen willst.

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Familiengerd  17.05.2024, 14:00
@BVBDortmund
Eine verdi Betriebsrätin als Quotenfrau in der Geschäftsführung!

Ja und? In welcher Funktion?

Es ist Betriebsräten nicht verboten, Mitglied der Geschäftsführung zu sei, solange sie dabei nicht leitende Angestellte sind.

Und das, obwohl es ver.di Betriebsräte gibt, die im Komzern Telekom herumlaufen

Ja und? Was soll das heißen?

und Kollegen diese urteile zeigen. https://www.prot-in.de/viewforum.php?f=21

Und was soll das wieder heißen? Welche Urteile meinst Du? Denn mit dem Link kann man konkret nichts anfangen.

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BVBDortmund 
Fragesteller
 17.05.2024, 14:10
@Familiengerd

Diese ehemalige Betriebsrätin ist in die Geschäftsführung gekommen, mit welche begründung? Geschäftsführung heißt gesamtprokura, Betriebsrätin ist sie dan nicht mehr gewesen. Natürlich ist sie leitende angestellte geworden, mit Protektion. Viele Betriebsräte sind bei Telekom nicht mher lojal zu ver.di und Telekom. Wenn du Koflikte in Arbeitsgerichteklagen nicht anfagen kannst, was interssiert dich sonst?????

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Familiengerd  17.05.2024, 14:51
@BVBDortmund
Wenn du Koflikte in Arbeitsgerichteklagen nicht anfagen kannst, was interssiert dich sonst?????

Glaubst Du etwa, ich durchsuche diesen allgemeinen Link, den Du geposteten hast, nach bestimmten Urteilen, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sein könnten?

Wenn Du etwas ganz Bestimmtes meinst, dann werde gefälligst auch konkret!

Viele Betriebsräte sind bei Telekom nicht mher lojal zu ver.di und Telekom.

Ah ja ...

Wie viel Betriebsratsmitglieder gibt es im Konzern Telekom? Wie viele davon kennst Du? Und bei wie vielen davon kannst Du deren "Loyalität" beurteilen?

Im Übrigen hat die Mitgliedschaft in einem Betriebsrat erst einmal überhaupt nichts mit einer Gewerkschaft und der Loyalität zu ihr zu tun.

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BVBDortmund 
Fragesteller
 17.05.2024, 14:57
@Familiengerd

Au weia, Telekom Beriebsräte sicuehen iheten Vorteil, deshalb kannidieren sie. Sie sind bereit Kollogen zuruinieren und rücksuichtslos Behauptungen aufzustellen. ver.di kapiert das gar nicht. Ich kenne bei Telekom 3 Betriebsräte in organisationseinheiten, wo ich selbst Mitglied gewesen bin. Viele sucheten ihren Vorteil, verkauften selbst ihr Freistellung für einen besser gestellten #Job. Und ich wa nioch immer ver.di mitglied. Na ja, alle Betriebsratmitglieder waren immer ver.cdi mirglieder.

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Familiengerd  17.05.2024, 16:18
@BVBDortmund

Ich habe echt keine Lust mehr, mich mit Deinem wirren Zeugs, Deinen Spekulationen, Unterstellungen, Deinem "Verschwörungsgerede" weiter zu beschäftigen!

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Familiengerd  17.05.2024, 13:05

Nein, es geht nicht um den Zusammenhang mit einer AU, sondern darum, dass der Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen vom Arbeitnehmer verlangen kann, einen Arzt zu konsultieren.

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Familiengerd  17.05.2024, 16:16
@BVBDortmund

Auweia! 🙄 Kapierst Du eigentlich noch etwas?

Hast Du überhaupt richtig gelesen - von "verstanden" ganz zu schweigen -, was ich geschrieben habe?

Unter bestimmten Bedingungen kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen kann, einen Arzt zu konsultieren, wenn es z.B. um die Feststellung der Tauglichkeit für bestimmte Tätigkeiten geht oder um Aspekte des ärztlichen Arbeitsschutzes (Du hast es an einem Beispiel doch selbst schon erwähnt!). Das hat mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung MDK überhaupts zu tun!

Außerdem kann ein Arbeitgeber den MDK selbst auch gar nicht einschalten, das kann nich die Krankenkasse aud Antrag des Arbeitgebers.

Und jetzt habe ich keine Lust mehr, mich mit Deinem wirren Zeugs zu beschäftigen!

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