Schulpflicht bayern Gymnasium?


04.08.2022, 10:41

Leider habe ich hier keine richtige Antwort erhalten

Zitat Kultusministerium Bayern

Ich habe jetzt mal das Kultusministerium angeschrieben. Stimmt leider nicht was die meisten hier sagen, denn lit der mittleren reife endet die Schulpflicht.

Zitat der Email des Kultusministerium :

Die sogenannte Vollzeitschulpflicht endet gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) grundsätzlich nach neun Schuljahren. Die die daran anschließende Berufsschulpflicht wird gemäß Art. 39 Abs. 1 BayEUG grundsätzlich durch den Besuch der Berufsschule erfüllt, soweit keine andere in Art. 36 BayEUG genannte Schule (z.B. ein Gymnasium) besucht wird. Nach Art. 39 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BayEUG ist von der Berufsschulpflicht jedoch befreit, wer den mittleren Schulabschluss erreicht hat.

In diesem Fall besteht damit keine Schulpflicht mehr.

4 Antworten

Darüber kannst du dich sehr gut im bayerischen Kultusministerium informieren. https://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/schulberatung/schullaufbahnberatung/schulpflicht.html#:~:text=Dauer%3A,Berufsschule%20k%C3%B6nnen%20die%20Dauer%20ver%C3%A4ndern.

Du brauchst mindestens 9 Jahre Vollzeit-Schule und 3 Jahre Berufsschule. Also 12 Jahre.

Oder eben du machst 12 oder 13 Jahre im Gymnasium, Abitur.


Kratztonne 
Fragesteller
 04.08.2022, 10:38

Ich habe jetzt mal das Kultusministerium angeschrieben. Stimmt leider nicht was die meisten hier sagen, denn lit der mittleren reife endet die Schulpflicht.

Zitat der Email des Kultusministerium :

Die sogenannte Vollzeitschulpflicht endet gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) grundsätzlich nach neun Schuljahren. Die die daran anschließende Berufsschulpflicht wird gemäß Art. 39 Abs. 1 BayEUG grundsätzlich durch den Besuch der Berufsschule erfüllt, soweit keine andere in Art. 36 BayEUG genannte Schule (z.B. ein Gymnasium) besucht wird. Nach Art. 39 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BayEUG ist von der Berufsschulpflicht jedoch befreit, wer den mittleren Schulabschluss erreicht hat.

In diesem Fall besteht damit keine Schulpflicht mehr.

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Persepolis95  04.08.2022, 11:57

Gut, dass Sie Klarheit haben. Danke für die Nachrichten zur Antwort des KuMi.

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Deine Schulpflicht bleibt Dir in Bayern für mindestens 12 Jahre erhalten:

https://bildung.sueddeutsche.de/schulen-und-internate/schulpflicht/

Dauer der Schulpflicht: 12 Jahre Schulpflicht davon 9 Jahre Vollzeitschulpflicht

Regelung zur Berufsschulpflicht: Berufsschulpflichtig sind alle Auszubildenden bis zum Ende des Schuljahres, in dem der 21. Geburtstag gefeiert wird. Ausnahmen sind Schüler, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben oder eine Hochschulzugangsberechtigung haben. Außerdem berufsschulpflichtig sind alle Schüler bis zum Ende des 12. Schulbesuchsjahres auch ohne Ausbildungsverhältnis. Schüler, die den Mittleren Schulabschluss erreicht haben oder bereits eine mindestens einjährige berufliche Schulbildung in Vollzeit absolviert haben, sind davon befreit.


Kratztonne 
Fragesteller
 02.08.2022, 09:04

Würde die Berufsschulpflicht entfallen wenn ich die mittlerer reife nach den Bestehen der 10. Klasse habe?

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wilees  02.08.2022, 09:06
@Kratztonne

Man lese bitte und verstehe auch .... 12 Jahre Schulpflicht!

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Persepolis95  02.08.2022, 10:16
@Kratztonne

Natürlich nicht, denn mit mittlerer Reife hast du ja nur 10 Jahre Schule und nicht 12.

Also mittlere Reife plus Berufsausbildung oder FOS geht...

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Kratztonne 
Fragesteller
 02.08.2022, 09:14

Da steht aber auch : Schüler, die den Mittleren Schulabschluss erreicht haben oder bereits eine mindestens einjährige berufliche Schulbildung in Vollzeit absolviert haben, sind davon befreit.

Kann ich daraus nicht folgern dass ich nach der 10. Klasse Gymnasium, also erhalt der mittleren reife, keine Berufsschulpflicht mehr habe, da ich ja meine 9 Jahre vollzeitschulpflicht bestanden habe?

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wilees  02.08.2022, 09:17
@Kratztonne

Von der Vollzeitschulpflicht - jedoch nicht von der Berufsschulpflicht.

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Kratztonne 
Fragesteller
 02.08.2022, 09:23

Aber die habe ich doch eh schon mit der 9. Klasse abgeschlossen?

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Persepolis95  02.08.2022, 10:25
@Kratztonne

Gehe doch einfach jetzt in den Ferien mal morgens in euer Schulsekretariat. Da ist immer wieder oder immer jemand da, denn die Sekretärinnen, Schulleitung... haben nicht 6 Wochen Urlaub, und erkundige dich PERSÖNLICH.

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Kratztonne 
Fragesteller
 04.08.2022, 10:39

Ich habe jetzt mal das Kultusministerium angeschrieben. Stimmt leider nicht was die meisten hier sagen, denn mit der mittleren reife endet die Schulpflicht.

Zitat der Email des Kultusministerium :

Die sogenannte Vollzeitschulpflicht endet gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) grundsätzlich nach neun Schuljahren. Die die daran anschließende Berufsschulpflicht wird gemäß Art. 39 Abs. 1 BayEUG grundsätzlich durch den Besuch der Berufsschule erfüllt, soweit keine andere in Art. 36 BayEUG genannte Schule (z.B. ein Gymnasium) besucht wird. Nach Art. 39 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BayEUG ist von der Berufsschulpflicht jedoch befreit, wer den mittleren Schulabschluss erreicht hat.

In diesem Fall besteht damit keine Schulpflicht mehr.

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18es lebensjahr

bestehen nich aber halt schule machen.


Kratztonne 
Fragesteller
 02.08.2022, 09:02

Aber mit Beendigung der 10 Klasse bin ich ja nicht 18 sondern 16 1/2. Also reicht dann ja nicht einmal die 10 Klasse aus? Ich dachte mit der 10. Klasse habe ich mit der mittleren reife alles abgeschlossen und darf aufhören?

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Kratztonne 
Fragesteller
 02.08.2022, 09:05

Sprich ich muss sogar eine Ausbildung zu etwas machen/ Abitur machen?

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Kratztonne 
Fragesteller
 03.08.2022, 12:03

Ich habe mich mal genauer informiert stimmt leider nicht was di schreibst. Denn eine Mittlere reife welche mann automatisch mit der bestanden 10 Klasse erhält befreit nämlich von der Berufsschulpflicht

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ewigsuzu  03.08.2022, 20:27
@Kratztonne

das heißt auch nur schulpflicht nich berufsschulpflicht. und du es kontrolliert eh keiner

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Kratztonne 
Fragesteller
 04.08.2022, 10:41

Zitat Kultusministerium

Ich habe jetzt mal das Kultusministerium angeschrieben. Stimmt leider nicht was die meisten hier sagen, denn lit der mittleren reife endet die Schulpflicht.

Zitat der Email des Kultusministerium :

Die sogenannte Vollzeitschulpflicht endet gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) grundsätzlich nach neun Schuljahren. Die die daran anschließende Berufsschulpflicht wird gemäß Art. 39 Abs. 1 BayEUG grundsätzlich durch den Besuch der Berufsschule erfüllt, soweit keine andere in Art. 36 BayEUG genannte Schule (z.B. ein Gymnasium) besucht wird. Nach Art. 39 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BayEUG ist von der Berufsschulpflicht jedoch befreit, wer den mittleren Schulabschluss erreicht hat.

In diesem Fall besteht damit keine Schulpflicht mehr.

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ja die besteht noch.


Kratztonne 
Fragesteller
 02.08.2022, 09:00

Ja noch aber wann endet sie Für mich?

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Powerbubi492  02.08.2022, 09:03
@Kratztonne

sobald du 18 bist und über dein Leben selbst entscheiden kannst, bis dahin hast du auch gelernt im Internet etwas zu suchen.

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Kratztonne 
Fragesteller
 02.08.2022, 09:06

Über mein Leben darf ich immer selbst entscheiden.

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Kratztonne 
Fragesteller
 02.08.2022, 09:09

Wir? Also du schonmal nicht. Wenn der staat/ Eltern. Gewisse Entscheidungen darf ich auch jetzt treffen. Religionsfreiheit zum Beispiel

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Kratztonne 
Fragesteller
 02.08.2022, 09:16

Zitat domradio

Schon vor dem 14. Lebensjahr haben Kinder seitdem - das gilt bis heute - abgestufte Mitspracherechte. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist das Kind vom Gericht anzuhören, wenn es in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden soll.

Ab Vollendung des zwölften Lebensjahres darf ein Kind nicht mehr gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres steht ihm die Entscheidung darüber zu, "zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will".

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Powerbubi492  02.08.2022, 09:19
@Kratztonne

dazu fehlt aber noch die Prügelstrafe für Lehrer und Eltern damit sich die gegen die renitenden Jugendlichen zur wehr setzen können.

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Kratztonne 
Fragesteller
 02.08.2022, 09:24

Ich darf doch wohl selbst entscheiden welcher Religion ich angehöre!

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