Sollten Beamte auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen?

Das Ergebnis basiert auf 44 Abstimmungen

Ja 68%
Nein 32%

11 Antworten

Nein

Jeder kann seinen Beruf frei wählen (nach Qualifikation), und hat nach Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang ins Beamtenverhältnis. Freie Beamtenstellen gibt es genug.

Mir fällt kein guter Grund dafür ein, warum Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollten.

Beamte beziehen keine Leistungen aus der Rentenversicherung. Da die gesetzliche Rente durch Steuergelder bezuschusst wird, beteiligen sich auch Beamte, die natürlich auch Steuern (wie Lohn-, Grund-, KFZ-, Umsatzsteuer, usw.) zahlen und somit auch Steuerzahler sind, daran.

Eine Reform der Pensionen ist ohne weiteres gar nicht umzusetzen und zudem verfassungswidrig. Art. 33 Abs. 5 GG sagt, dass für den öffentlichen Dienst die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu berücksichtigen sind. Darunter fallen nämlich das sogenannte Alimentationsprinzip und die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die über die aktive Dienstzeit hinaus gelten. Beamte erhalten demnach kein Entgelt für die erbrachte Leistung, sondern erhalten amtsangemessene Bezüge dafür, dass sie ihre Dienste und Hingabe dem Staat auf Lebenszeit widmen und im Ruhestand abgesichert sind.

Apropos Grundsätze des Berufsbeamtentum: Diese bringen für Beamte auch erhebliche Grundrechtseinbußen mit sich, die für Arbeitnehmer nicht gelten. Das Streikverbot dürfte weitgehend bekannt sein. Darüber hinaus werden Beamte auch, was die Meinungsfreiheit in Bezug auf öffentliche, politische Äußerungen und auch die Religionsfreiheit angeht, erheblich eingeschränkt. Aufgrund dieser erheblichen Nachteile, die keiner ohne weiteres in Kauf nehmen würde, muss es auch Vorteile geben.

Eine Einzahlung in die Rentenkasse hätte nur Auswirkung auf Neueinstellungen, da bestehende Beamtenverhältnisse Bestandsschutz genießen.

Auch müsste dann zu berücksichtigen sein, dass die Bruttobezüge in Gänze angehoben werden, weil Beamte bereits ein gekürztes Brutto erhalten.

Beamte bezahlen seit 1957 durch die gekürzten Bezüge für ihre Pensionen. Während der aktiven Dienstzeit werden Pensionsrückstellungen gebildet, denn sonst hätten Beamte ein deutlich höhere Bezüge. Was Bund und Länder mit den Geldern aus den Pensionsfonds machen, wenn man in den Zeitungen liest, dass diese anderweitig verwendet werden, liegt nicht in der Hand der Beamten.

Der öffentliche Dienst gewinnt gerade auf den Beamtenpositionen, trotz ausreichend Bewerbern, kaum qualifizierte Nachwuchskräfte. Die Finanzämter in meiner Nähe bspw. haben jährlich ca. 12 - 15 Anwärterstellen für den gehobenen Dienst zur Verfügung, davon werden lediglich 8 - 10 besetzt, wovon dann 3 auch schon nach kurzer Zeit abbrechen. Von denen, die während des Vorbereitungsdienstes durchfallen, will ich gar nicht sprechen.

Die Personalnot im öD ist riesig.

Selbst der höhere Dienst ist für Volljuristen nach 5 Jahren Regelstudienzeit plus zweijährigen Referendariat in den Einstiegsämtern A13 und R1 nicht wirklich attraktiv. Selbst Behördenleiter mit A16 verdienen im Vergleich zu Führungskräften in der freien Wirtschaft deutlich weniger. Von IT-lern will erst gar nicht sprechen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst

anTTraXX  21.05.2024, 10:19

Soll ich direkt die üblichen dummfug Phrasen werfen die gleich kommen werden?

0
Oponn  21.05.2024, 10:41
Eine Reform der Pensionen ist ohne weiteres gar nicht umzusetzen und zudem verfassungswidrig.

Die Stellen der Verfassung kann man durchaus ändern.

Das Streikverbot dürfte weitgehend bekannt sein.

Was beispielsweise verbeamtete Lehrer auch gerne mal konsequenzenlos ignorieren und der DBB auch gerne abschaffen würde.

Darüber hinaus werden Beamte auch, was die Meinungsfreiheit in Bezug auf öffentliche, politische Äußerungen und auch die Religionsfreiheit angeht, erheblich eingeschränkt.

Erheblich ist schon ziemlich übertrieben. Allerdings könnte man ja auch diese Einschränkungen abschaffen.

muss es auch Vorteile geben.

Da gibt es ja durchaus noch einen Haufen andere.

Während der aktiven Dienstzeit werden Pensionsrückstellungen gebildet, denn sonst hätten Beamte ein deutlich höhere Bezüge.

Deutlich ist da auch ziemlich übertrieben. So groß sind die Kürzungen nicht.

0
YvonneM2508  21.05.2024, 13:42
@Oponn
Die Stellen der Verfassung kann man durchaus ändern.

Deswegen, schrieb ich ja "ohne weiteres nicht umzusetzen".

Was beispielsweise verbeamtete Lehrer auch gerne mal konsequenzenlos ignorieren und der DBB auch gerne abschaffen würde.

Stimmt beides so nicht. Es gibt durchaus Konsequenzen, und der dbb begrüßt das Streikverbot für Beamte: https://www.dbb.de/artikel/beamtenstatus-und-streikrecht-nicht-vereinbar0.html

Die GEW und der DGB sind gegen das Streikverbot für verbeamtete Lehrer, sind aber im Dezember 2023 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert.

Erheblich ist schon ziemlich übertrieben. Allerdings könnte man ja auch diese Einschränkungen abschaffen.

Ansichtssache. Ich finde schon, dass es eine erhebliche Einschränkung ist, wenn ich nicht zu jedem politischen Thema bei öffentlichen Diskussionen etwas sagen darf, ohne gegen das Neutralitäts- und Mäßigungsgebot zu verstoßen.

Da gibt es ja durchaus noch einen Haufen andere.

Pension, sicheres und regelmäßiges Einkommen, nahezu Unkündbarkeit. Sonst gibt es eigentlich keine großen Vorteile mehr.

Deutlich ist da auch ziemlich übertrieben. So groß sind die Kürzungen nicht.

Kurzfristig nicht, aber auf Dauer durchaus schon. 1957 wurden die Beamtenbezüge um 7%, was dem damaligen AN-Anteil zur RV, entsprach, niedriger angesetzt, als normale Brutto-Gehälter. Und bei Anpassung der Besoldungstabellen an die Tarifverträge wird auch nicht der gesamte Abschluss übertragen, sondern ein gekürzter Teil.

Als im März 2024 der TVöD und die Besoldungsanpassung des BBesG wirksam wurden, haben die Tarifbeschäftigtigten den Sockelbetrag von 200 Euro und ihre 5,5% Erhöhung bekommen, die Beamten bekamen zwar auch den Sockelbetrag von 200 Euro bekommen, aber die weitere Erhöhung belief sich auf 5,3%.

Mit den zunächst 7% niedrigeren Bezügen und gekürzten Anpassungen macht es auf Dauer durchaus einen deutlichen Unterschied.

____________________________

Natürlich kann man durch eine Verfassungsänderung entsprechendes ändern, aber das hätte, wie ich schon schrieb, nur Auswirkungen auf Neueinstellungen. Bestehende Beamtenverhältnisse würden bei einer Verfassungsänderung dennoch weiterhin unter Bestandsschutz stehen.

0
Oponn  21.05.2024, 13:49
@YvonneM2508
deswegen, schrieb ich ja "ohne weiteres nicht umzusetzen".

Eigentlich schriebst du "und zudem verfassungswidrig"

Es gibt durchaus Konsequenzen,

Wann und wo?

Ich finde schon, dass es eine erhebliche Einschränkung ist, wenn ich nicht zu jedem politischen Thema bei öffentlichen Diskussionen etwas sagen darf, ohne gegen das Neutralitäts- und Mäßigungsgebot zu verstoßen.

Klär mich auf. Zu welchem Thema darf man das als Beamter nicht?

Sonst gibt es eigentlich keine großen Vorteile mehr.

Aha, die PKV sowie die unbegrenzte Weiterleistung des Soldes bei Krankheit sind für dich warum genau keine Vorteile? Das höhere Bruttogehalt bei gleichem Netto ist für dich auch kein Vorteil?

0
YvonneM2508  21.05.2024, 14:30
@Oponn
Eigentlich schriebst du "und zudem verfassungswidrig"

Solange es keine Verfassungsänderung gibt, stimmt das ja auch.

Wann und wo?

In meinem Bekanntenkreis gibt es ein paar. Und auch im Ausgangssachverhalt, der diesem Verfahren voraus ging: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/06/rs20180612_2bvr173812.html

Klär mich auf. Zu welchem Thema darf man das als Beamter nicht?

Bei öffentlichen Diskussionen bei allem, was Kritik an der Regierung enthält. Corona bspw. ist da ein sehr populäres Thema gewesen.

Aha, die PKV sowie die unbegrenzte Weiterleistung des Soldes bei Krankheit sind für dich warum genau keine Vorteile?

Die PKV betrachte ich da neutral, weil

  1. es keine kostenlose Familienversicherung gibt.
  2. die Beiträge im Alter extrem steigen können, wenn man während der aktiven Dienstzeit in jüngeren Jahren an der PKV spart.
  3. man häufig in Vorleistung gehen muss, bis man das Geld von der PKV erstattet bekommt.
  4. es Abrechnungsleistungen gibt, wofür man auch den Behilfebescheid einreichen muss und die Behilfestellen brauchen nicht selten 6 - 8 Wochen.

Ein ehemaliger Kollege meiner Mutter hatte nach einer Herz-OP mit anschließender Reha Kosten von ca. 50.000 Euro. Als Beamter im mittleren Dienst mit Besoldungsgruppe A9 ist das unmöglich innerhalb der Zahlungsfrist zu stemmen. Es hat eine gefühlte Ewigkeit gedauert, bis die PKV und Beihilfe das Geld erstattet haben, allerdings musste er dafür einen Kredit aufnehmen, um fristgerecht bezahlen zu können. Das Krankenhaus und die Rehaeinrichtung haben sich nicht auf Verlängerung des Zahlungsziels oder auf Ratenzahlung eingelassen.

Solche Fälle sind bei Ü55 Beamten keine Seltenheit.

Weiterleistung des Solds bei Krankheit gehört für mich zum sicheren und regelmäßigen Einkommen.

0
Oponn  22.05.2024, 06:58
@YvonneM2508
Solange es keine Verfassungsänderung gibt, stimmt das ja auch.

Da die aber möglich ist, ist das dann wohl irrelevant.

Bei öffentlichen Diskussionen bei allem, was Kritik an der Regierung enthält.

Das ist mal tatsächlich falsch.

Die PKV betrachte ich da neutral, weil

Deswegen wählen so viele Beamte freiwillig die GKV?

Weiterleistung des Solds bei Krankheit gehört für mich zum sicheren und regelmäßigen Einkommen.

Aha, das ist dann aber schon ein extremer Vorteil.

Beantwortest du noch die Frage mit den Konsequenzen?

0

Jein. Ich bin auch Beamtin. Es würde aber dem Staat zu teuer kommen, wenn jetzt plötzlich alle Beamten in die Rentenkasse einzahlen würden.

Darum bin ich dafür, dass ab einem gewissen Tag x alle, die eigentlich verbeamtet werden sollten, das nicht mehr werden und stattdessen in die GRV einzahlen. So hat man in absehbarer Zeit keine Pensionäre mehr.


anTTraXX  21.05.2024, 06:10

Anders wäre es auch überhaupt nicht zulässig

2
Schnoofy  21.05.2024, 06:38

Leider vernachlässigt dein Vorschlag die Tatsacvhe , dass die nunmehr angestellten Polizisten ( und auch andere Berufsgruppen) wie alle anderen Arbeitnehmer auch ein Streikrecht besitzen.

ich möchte mir gar nicht ausmalen welche Folgen es hätte wenn die GdP ihre tarifforderungen mittels eines tagelangen Streiks durchsetzt.

0
Lennox19901607  21.05.2024, 06:47
@Schnoofy

Dafür ist dann die gesetzgebende Kraft verantwortlich. Das spielt aber für die Beantwortung der Frage keine Rolle.

1
Daniel551980  21.05.2024, 08:09

Wieso würde es dem Staat zu teuer kommen? Die Beamtenpensionen werden doch bereits hautpsächlich mit Steuergeldern finanziert. Die Rente ist ein Umlagesystem, dass sich zum größten Teil selbst trägt, wenn die Parameter stimmen.

1
turnmami  21.05.2024, 12:30
@Daniel551980

Es müssten aber die Pensionen weitergezahlt werden und sofort der AG Beitrag zur RV zusätzlich gezahlt werden...

0
Daniel551980  21.05.2024, 12:37
@turnmami

Muss nicht sein. Derzeitige Beamte bekommen Bestandsschutz. Eine Regeländerung tritt in Kraft und ab diesem Zeitpunkt sind alle Beamten teil z. b. einer Bürgerversicherung bei der alle einen gewissen Anteil einzahlen.

0
turnmami  21.05.2024, 12:39
@Daniel551980

Und was ändert das an meiner Aussage? Der Staat müsste dann die AG Beiträge jeden Monat zahlen, die er sich jetzt spart

0
Daniel551980  21.05.2024, 13:02
@turnmami

Wo spart er die denn? Die Pensionen die eh aus Steuermitteln bezahlt wird sind viel höher als die gesetzliche Rente. Bei einer ähnlichen Tätigkeit hat ein Beamter bis 400.000€ mehr als ein Angestellter in vergleichbarer Position. Und das nur während der Berufstätigkeit. Auch der Unterschied, dass Beamte nach dem letzten Gehalt und Rentner nach dem Durchschnitt bewertet werden, ist völlig aus der Zeit gefallen und muss dringend reformiert werden.

Aber dafür muss man sich auch nichts komplett neues ausdenken. Einfach an Österreich und der Schweiz orientieren.

0
okieh56  21.05.2024, 14:21
@turnmami

Nein, nicht zusätzlich.

So eine Umstellung kann natürlich nur für die Zukunft erfolgen - für die jetzigen Beamten ist das nicht möglich.

0
turnmami  21.05.2024, 16:27
@okieh56

Genau deswegen würde man dann Pensionen und AG zahlen müssen

0
turnmami  21.05.2024, 16:31
@Daniel551980

Man spart an den aktiven Beamten die AG und dann im Pensionsalter muss der Staat zahlen. Du vergisst , dass Beamte 40 Jahre Vollzeit für die volle Pension brauchen. Beamte in Erziehungsurlaub oder Teilzeit schaffen das nie...Ausserdem muss ein Beamter für sich und die Familie die PKV bezahlen. Das wird bei deiner Rechnung "vergessen". Klar hat ein Beamter "mehr", weil er die PKV selber zahlen muss

0
Daniel551980  21.05.2024, 16:39
@turnmami

Ein Beamter bekommt bereits nach 5!!!! Dienstjahren eine Pension von mindestens 1.860€. Das ist bereits deutlich mehr als der durchschnittliche Rentner nach 45!!!! Jahren. Die Durchschnittspension lag 2023 bei 3.240€. Das mehr als das Doppelte!! Keine Ahnung warum du diese augenscheinliche Ungleichheit schön redest. Bist du selbst Nutzer dieses Ungleichheitssystems?

1
okieh56  21.05.2024, 18:23
@turnmami

„Du vergisst , dass Beamte 40 Jahre Vollzeit für die volle Pension brauchen"

Ja, für über 70% Pension - das Rentenniveau liegt bei 48% (individuell natürlich unterschiedlich). Wer in Teilzeit gearbeitet hat, hat auch eine entsprechend niedrigere Rente.

„Ausserdem muss ein Beamter für sich und die Familie die PKV bezahlen."

Muss er nicht, wenn seine Frau arbeitet und gesetzlich versichert ist. Die Kinder sind kostenlos mitversichert, es sei denn der Beamte hat Dienstbezüge oberhalb der JEAG.

Der Beitrag reduziert sich drastisch, weil Beamte Anspruch auf Beihilfe haben, ggf. auch für ihre Angehörigen.

Es ist schwer, Äpfel mit Birnen zu vergleichen, aber fest steht, dass Beamte sehr viel besser abgesichert sind als Beschäftigte - zumal sie auch nicht von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Das sage ich völlig neidlos.

1
okieh56  21.05.2024, 13:55

Das wäre ein Weg. Doch Staatsdiener muss es auch dann noch geben - nur bei bei weitem nicht mehr so viele.

0
anTTraXX  21.05.2024, 14:06
@okieh56

Da gehe mit, wobei viele immer noch denken das jeder im öD iwie Beamter ist

1
Nein

1. Jeder kann Beamter werden.

2. Beamte führen wichtige Tätigkeiten für Deutschland aus.

3. Wenn man meint es sei unfair, hat man vielleicht Recht, aber dann müssen ja auch z.B Lehrer streiken dürfen.

4. Beamte haben in der Regel unflexiblere Arbeitsbedingungen.

5. Bei Beamten ist schon jetzt Fachkräftemangel

Mfg Holzwurm


Daniel551980  21.05.2024, 12:42
  1. Nein. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
  2. Nein. Sie sind Teil des Bürokratieproblemes in Deutschland, arbeiten oft rückwärtsgewandt und bremsen Innovation und lösungsorientierte Ansätze.
  3. Völlig irrlevant. Beamte dürfen zwar nicht streiken, bekommen aber trotzdem alle Benefits die Arbeitnehmer im Arbeitskampf ausgehandelt haben
  4. Auch das ist nur blanke Theorie. Und selbst wenn kann man sich ja jederzeit gegen die laufbahn und für einen anderen Job entscheiden.
  5. Auch Nein. Im öffentlichen Dienst gibt es sehr viel Fachkräftemangel. Ein Grund davon, weil nur noch wenige Stellen Beamte sind. Das heißt die ganzen überzogenen Privilegien nicht mehr zutreffen und damit die Stelle deutlich weniger attraktiv machen.
1
Nein

Wieso sollte ein Beamte in eine versicherung Einzahlen aus der er nichts bezieht, dies ergibt keinen Sinn!

Woher ich das weiß:Hobby – Seit Jugendtagen verfolge ich täglich die politische Welt

Interesierter  21.05.2024, 06:14

Warum sollte ein Beamter überhaupt ein Altersruhegeld erhalten, wenn er dafür nie Beiträge bezahlt hat?

Du merkst schon, dass das Argument ein Loch hat.

2
anTTraXX  21.05.2024, 06:21
@Interesierter

Bei der Reform des Bundesbesoldungsgesetzes im Jahr 1957 wurden die Bezüge der Beamten ganz bewusst um 7 % niedriger angesetzt (das entsprach dem damaligen Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung), so dass die Beamten zwar nicht nominal, sehr wohl aber faktisch sehr wohl für ihre Altersversorgung zahlen. Bedingt durch die Bezügeerhöhungen auf Basis des Zinseszinseffektes "zahlen" die Beamten heute fiktiv weit mehr "Beiträge" als die gesetzlich rentenversichertern Arbeitnehmer.

Die Dienstherren (also Bund, Länder und Kommunen) haben es aber jahrzehntelang versäumt, diese eingesparten Bezüge zusammen mit dem (fiktiven) Arbeitgeberanteil zurückzulegen, was aber nicht die Schuld der Beamten ist; erst seit etwa 20 Jahren hat sich diesbezüglich etwas verändert, die Versäumnisse von etwa 50 Jahren kann das natürlich nicht ausgleiche n.

4
Daniel551980  21.05.2024, 08:14
@anTTraXX

Noch ein Grund mehr, dass ausnahmslos ALLE in ein umlagefinanziertes Rentensystem einzahlen. Wer darüber hinaus vorsorgen will und kann, sollte das dann selbst tun.

1
anTTraXX  21.05.2024, 08:31
@Daniel551980

Nochnal : Warum soll jemand in eine Versicherung Einzahlen wenn er daraus keine Leistung bezieht

0
Daniel551980  21.05.2024, 08:41
@anTTraXX

Warum sollten Beamte nach Ihrer Laufbahn aus Steuergelden alimentiert werden und weiterhin völlg überzogene und nicht mehr zeitgemäße Vorteile erhalten während ihrer Laufbahn und danach, zu Lasten aller Steuerzahler und Rentner?

0
okieh56  21.05.2024, 13:58
@anTTraXX

Wie kommst du darauf, dass durch die Beitragszahlung keine Ansprüche entstehen würden?

Jeder, der min. 5 Jahre in die Rentenversicherung einzahlt, hat Anspruch auf eine Rente - übrigens auch sehr viele Beamte, die vor der Verbeamtung Angestellte waren und min. 60 Beitragsmonate geleistet haben.

0
okieh56  21.05.2024, 14:18
@anTTraXX

Du hast geschrieben:

„Wieso sollte ein Beamte in eine versicherung Einzahlen aus der er nichts bezieht, dies ergibt keinen Sinn!"

Jeder, der in die Rentenversicherung einzahlt, ergibt dadurch auch Ansprüche. Wenn Beamte in die RV einzahlen müssen, bekommen sie selbstverständlich auch eine Rente.

Aber das System kann man natürlich nicht von heute auf morgen umstellen. Das geht nur über einen langen Zeitraum - so wie seinerzeit in Österreich.

0
anTTraXX  21.05.2024, 14:32
@okieh56

Naja es hat halt nur überhaupt keinen Sinn in diese Versicherung einzuzahlen wenn etwaige Ansprüche daraus mit der Pension verrechnet werden.

0
okieh56  21.05.2024, 14:46
@anTTraXX

Da hast du natürlich recht.

Eine evtl. Rentenversicherungspflicht kann man auch nicht für jetzige Beamte einführen, das würde nur in der Zukunft klappen, für „neue“ Beamte. Man kann das System nicht einfach umstellen, sondern müsste es „auslaufen“ lassen.

Dasselbe trifft für die berufsständischen Vorsorgeeinrichtungen zu, wo gerade Gutverdiener (Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte...) versichert sind und für Selbständige, die sich privat abgesichert haben.

Die GRV ist eine Solidargemeinschaft der kleinen Leute.

0
Nein

Weil die Beamten seit Jahrzehnten einen Teil ihrer Tariferhöhungen in Pensionsfonds einzahlen. Der Bund hat mittlerweile einen Milliardenfonds für die Pensionen aufgebaut. Allerdings haben die Bundesländer sich permanent aus den Pensionsfonds bedient, um sich kurzfristig finanziell einen schlanken Fuss zu machen. Ein Skandal, der kaum thematisiert wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Politikwissenschaftler