Abrufkraft bei der Post Urlaubsanspruch?

3 Antworten

Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Urlaub im Jahr, vertraglich (ggf. tarifvertraglich) vermutlich auf mehr.

Wie viele Arbeitstage das ausmacht, muss anhand der Anzahl deiner durchschnittlichen woechentlichen Arbeitstage ermittelt werden.

ja hast du. das steht aber in deinem vertrag drin, denn auch als springer musst du einen vertrag haben.

Der Urlaubsanspruch sollte aus Deinem Arbeitsvertrag hervorgehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.