Abrufkraft bei der Post Urlaubsanspruch?
Hey Leute,
Ich arbeite bei der Post als Abrufkraft, heißt ich arbeite nicht Vollzeit nur an manchen Tagen und diese sind jetzt nicht fest. Also kann sein, dass ich Mal 4 Tage am Stück arbeite oder nur 1 Tag in der Woche. Ist die Frage ob ich da einen Urlaubsanspruch habe oder nicht ?
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Urlaubstage, Arbeitsrecht, Recht
Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Urlaub im Jahr, vertraglich (ggf. tarifvertraglich) vermutlich auf mehr.
Wie viele Arbeitstage das ausmacht, muss anhand der Anzahl deiner durchschnittlichen woechentlichen Arbeitstage ermittelt werden.
ja hast du. das steht aber in deinem vertrag drin, denn auch als springer musst du einen vertrag haben.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Arbeitsrecht, Recht
Der Urlaubsanspruch sollte aus Deinem Arbeitsvertrag hervorgehen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.