Stromanbieter, schlussrechnung falsche Einschätzung?

1 Antwort

Du hast gekündigt, also war der Termin für die Ablesung bekannt, den Du nicht eingehalten hast.

Die Schätzung ist rechtlich zulässig, ebenso die Erstellung der Schlussabrechnung auf dieser Basis. Du musst also die Nachzahlung innerhalb der Zahlungsfrist leisten, eine Kürzung der Rechnung ist einseitig nicht zulässig.

Du kannst allerdings versuchen - wie Du es bereits getan hast - über eine Kontaktaufnahme beim Anbieter um eine neue Rechnung bitten. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.