Warum demonstrieren gemäßigte Muslime nicht gegen die Pro Kalifat-Demos in Deutschland?

1 Antwort

So ne einmalige Demo von irgendwelchen Radikalen hat im Vorfeld ja keinerlei Aufmerksamkeit genossen die irgendeiner Gegendemo Zeut gegeben hätte sich zu formen.


TropicalNights 
Fragesteller
 30.04.2024, 16:40

Also werden die das nächste Mal zusammen mit der Antifa und den Grünen gegen diese Steinzeitmenschen auf die Straße gehen, ja?

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Legion73  30.04.2024, 16:44
@TropicalNights

Wenn das öffter vorkommen würde dann ja. Aber wird nicht passieren weil sowas nicht mehr zugelassen und der Verein dahinter vielleicht vorher achon verboten wird.

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TropicalNights 
Fragesteller
 30.04.2024, 16:45
@Legion73

Genau. Die sind ja auch bei den Salafisten Demos vor 10 Jahren so zahlreich auf die Straße gegangen.

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Lobsang2024  30.04.2024, 16:54
@Legion73

Der wird nicht verboten, SPD und Grüne lehnten den Antrag der CDU ab.

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Adomox  30.04.2024, 16:55
@Legion73

Fühlt sich bisschen an wie im rechtsextremen Kindergarten der alternativen Wahrheiten hier.

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Legion73  30.04.2024, 17:42
@TropicalNights

Ich will schon wissen was du meinst damals war ich 11 Jahre alt also hab ich schon ein paar Gedächnislücken.

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Legion73  30.04.2024, 17:53
@Lobsang2024

Vereine werden von der Innenministerin verboten nicht vom Parlament. Also selbst wenn die CDU da einen Antrag stellt ist das Parlament einfach nicht zuständig.

Siehe §3 Vereinsgesetz

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Panamacity3  30.04.2024, 17:53

Die Grünen und die SPD, die bekanntermaßen mit der Antifa sympathisieren, wussten doch, dass diese Veranstaltung stattfindet und haben GEGEN ein Verbot gestimmt.

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Legion73  30.04.2024, 17:55
@Panamacity3

Ja weil das Versammlungsrecht und die Meinungsfreiheit auch uncoole Meinungen und Versammlungen schützt. Sonst gäbs ja auch keine Nazisdemos

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Panamacity3  30.04.2024, 20:16
@Legion73

Das ist unwissender Unfug. Deiner Logik entsprechend, hätte man also gar nicht abstimmen dürfen?

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Legion73  01.05.2024, 08:37
@Panamacity3

Das Zulassen einer Demo ist Sache der Zuständigen Behörde. Also ja die Abstimmung war unnötig. Die Legislative kann sich nicht einfach so in die Exekutive einmischen. Wir sind ein Rechtstaat in dem sowas geregelt ist schau in die Verfassung da steht das drinnen Artikel 20. Gewaltenteilung und so.

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Panamacity3  01.05.2024, 09:02
@Legion73

Du hast Recht. Bei der Abstimmung ging es um die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die Organisation "Muslim-Aktiv"

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Legion73  01.05.2024, 09:10
@Panamacity3

Immer noch nicht Parlamentszuständigkeit. Das entscheidet das Innenministerium.

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Legion73  01.05.2024, 09:44
@Panamacity3

Das Hamburger Parlament hat da nichts zu melden. Das ist reine Symbolpolitik der Union. Die sind laut Gesetz weser befugt nich zuständig. Die Abstimmung ist komplett wertlos.

Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)
§ 3 Verbot
(1) Ein Verein darf erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, daß seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder daß er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet; in der Verfügung ist die Auflösung des Vereins anzuordnen (Verbot). Mit dem Verbot ist in der Regel die Beschlagnahme und die Einziehung
(...)
zu verbinden.
(2) Verbotsbehörde ist
1. die obersten Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde für Vereine und Teilvereine, deren erkennbare Organisation und Tätigkeit sich auf das Gebiet eines Landes beschränken;
2. das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat für Vereine und Teilvereine, deren Organisation oder Tätigkeit sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt.
Die oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde entscheidet im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, wenn sich das Verbot gegen den Teilverein eines Vereins richtet, für dessen Verbot nach Satz 1 Nr. 2 das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zuständig ist. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat entscheidet im Benehmen mit Behörden, die nach Satz 1 Nr. 1 für das Verbot von Teilvereinen zuständig gewesen wären.

Das Parlament ist keine Behörde und nicht zuständig.

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